Gehaltseinstufung

oldKph

Junior-Mitglied
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08.12.2007
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50
Beruf
Krankenpflegehelfer
Hallo Zusammen ! Als ich am anfang der 90er die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer machte , gab es ca 732 DM Ausbildungsvergütung. ( Nur zum Vergleich zu heute).
Meine Frage: Wird die Wehrdienstzeit bei der Gehaltseinstufung ( war SanDst) mit angerechnet? Die Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger würde ich gerne nach machen, aber da ich verheiratet bin und Kinder habe falle ich in ein Finanzloch. Wie sind die Chancen als Krankenpflegehelfer eingestellt zu werden?
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
 
Hallo,
das sind ja mehrere Fragen auf einmal...

Erstmal zu den Einstellungschancen:
Diese hängen von mehreren Faktoren ab. Zum einen von der Region, in welcher Du Dich bewirbst, zum anderen von Deiner Berufserfahrung. Natürlich spielt es auch eine Rolle, in welchem Fachgebiet Du Dich bewirbst...

Zur Vergütung:
Diese variiert je nach Träger...im TVÖD wirst Du entweder in der EG 2, 3 oder (im günstigsten Falle) 4 eingestuft. Diese sind für Arbeitnehmer mit einer Ausbildung von 1 Jahr.

Zeiten bei anderen Arbeitgebern werden in der Regel nur bedingt berücksichtigt...ich denke, Du würdest in der Stufe 2 Deiner EG anfangen.

Genaueres wird Dir aber die Personalabteilung des potentiellen neuen AG sagen können.

Zur Ausbildungsvergütung in der GuKP : Im ersten jahr gibt es im Öffentlichen Dienst 730 Euro...im 2. etwa 790, im 3. etwa 880.