Fixierungsanordnung wegen fehlenden Unterlagen verweigern!?

Frau_Hella

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08.09.2010
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Rhein-Main
Beruf
ex. Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Geriatrie
Hallo,
habe lange gesucht und nichts gefunden (falls notwendig bitte verschieben ;-)).
Situation: Pat. liegt seit Freitag im KH und wird auf Wunsch der Ehefrau (Pat ist nicht wirklich situativ orientiert/hat Angstzustände/motorisch unruhig/stark Sturzgefährdet) an bd. Händen/1 Fuß bei Ihrer Abwesenheit fixiert. Sie hat keine Unterlagen (Vormundschaft/Betreuer o.ä.)beigebracht, es besteht nur eine schriftl. AO v. Oberarzt in Visiteblatt. Es sind keine Fixierungsdokumente v. Arzt oder Pflege vorhanden. Pat. ist bei Schichtübernahme am Montag "nur" an den Händen fixiert.

AO lehnt weitere Diskussionen mit KS ab! Zentrumsleitung per "Überlastungsanzeige" auf Personalmangel und bestehende Situation des fixierten Pat. und deren Umstände schriftlich und mündlich informiert.Von 7.30 bis 14.30 keine Reaktion der ZL (O-Ton:Ich werde mich drum kümmern); AO "brüllt" ex. Personal an, den Pat. umgehend zu fixieren (wurde zwischenzeitl. wg Besuch der Ehefrau "gelöst").

Wenn ich am WE in den Dienst gehe, und der Umstand noch weiter besteht , werde ich die bestehende Verfahrensanweisung für FEM als Pflegekraft ausfüllen und ausführliche Doku im Pflegebericht schreiben (diensth. Arzt informieren). Den Pat. kann ich nicht Überwachen (1 KS,1PH für 26 Pat.) also Überlastungsanzeige.

Fehlt noch was? Kann ich die ärztl. AO vom Oberarzt verweigern. Wenn ja, welche Maßnahmen zum Schutz des Pat.?? Pat. stürzen lassen (habe nicht den Raum/Möglichkeit für Sichtkontrolle u. das Personal den Pat. gerecht zu versorgen) oder als KS strafbar machen?
 
Schwierige Situation.

Bei uns wird dann ein Betreuungsverfahren eingeleitet und gleichzeitig eine vorrübergehende Richterliche Genehmigung zur Fixierung eingeholt, welche bis zur Begehung durch den Richter oder der Zusage der Betreuung gültig bleibt. Dazu brauch ich keine Ärzte!

Du machst dich auf jedenfall Strafbar, wenn du fixierst ohne richterliche Anweisung. Dies darf ein Arzt meines Wissens nach nur für 24 Std. anordnen.

Und den Arzt fixieren lassen, ist auch keine Lösung, wer eine Straftat mitbekommt und diese toleriert ist genauso schuld.

Am einfachsten euren Standard zur Fixierung im QMH genau befolgen, egal was der Arzt sagt.

lg
 
Alles recht verworren, aber so wie ich es jetzt verstehe, bist du doch auf der sicheren Seite.

Du hast eine ärztliche Anordnung zur Fixierung. Die Ehefrau sieht dies ebenso. Der pat ist desorientiert.
[Also erstmal als nebenbemerkung: Es wird sich niemand beschweren; wo kein Kläger, da kein Richter]

Du hast den Arzt darauf hingewiesen, dass es an ihm (oder ggf einem vorhandenen Sozialdienst) ist, eine Betreuung/Fixierung offiziell zu beantragen. Schriftlich.
Er nimmt dies zur Kenntnis und weigert sich


Der Anordnung musst du Folge leisten.

Gang zu deinem Chef hast du gemacht, zu seinem wäre noch möglich...
 
"Freiheitsberaubung" ist in diesem unseren Lande eine Straftat.
Ich würde den schon mal gar nicht fixieren, wenn es keine rechtsgültige Anordnung gibt. Das soll der Arzt bitte selber tun.
Wenn Gefahr im Verzug ist, holt die Polizei und laßt Euch das anordnen. Und dann ist halt ein Richter zuständig. Fixierte dürfen nie allein sein.
So grausam es klingt, wenn der Patient stürzt und sich alle Knochen bricht, hat das für Dich weniger Konsequenzen, als wenn er ohne Anordnung fixiert ist. Selbst ein Betreuer, Vormund oder was auch immer, kann eine Fixierung nicht anordnen. Das kann wirklich nur ein Richter.
Ich weiß nicht was FEM ist, aber alles zu dokumentieren ist sinnvoll und hoffentlich wissen dann alle was zu tun ist, wenn mal wider so ein Fall eintritt.
Lg Mila
 
[Also erstmal als nebenbemerkung: Es wird sich niemand beschweren; wo kein Kläger, da kein Richter]


Damit hat Maniac natürlich recht!

Also ich weigere mich z.B. Bettgitter hochzumachen und Haustüren abzuschließen. Auch wenn die Gefahr besteht, daß Pat aus dem Bett fällt, oder im Nachthemd auf die Hauptstraße stolpert.
Indiesem Fall ist unsrere Rechtssprechung eindeutig.
Lg Mila
 
@mila: Wo steht denn in der Rechtsprechung eindeutig, dass ein fixierter Mensch nie allein sein darf?
LG
 
Hier auch noch etwas zum Recht:
Fixierung von Patienten im Krankenhaus Medizinrecht, Arztrecht 123recht.net

Achtung Mila, nicht Krankenhaus und Altenheim/häusliche Pflege zusammenwerfen!

Im Krankenhaus kann ich den Patienten zu seinem eigenen Schutz auf Anordnung fixieren bis 48 Stunden, ohne richterlichen Beschluss.
Aber nur wenn dadurch eine akute Eigengefährdung oder Fremdgefährdung (Psychiatrie) vermieden wird.

Etwas anderes ist es wenn ein Patient regelmässig fixiert wird (Stuhl, nächtliche Bettgitter).

lg
Narde
 
So grausam es klingt, wenn der Patient stürzt und sich alle Knochen bricht, hat das für Dich weniger Konsequenzen, als wenn er ohne Anordnung fixiert ist. Selbst ein Betreuer, Vormund oder was auch immer, kann eine Fixierung nicht anordnen. Das kann wirklich nur ein Richter.
Kommt drauf an, in welchen Bereichen der Betreuer eingesetzt ist.

Aber zu deiner 1. Bemerkung.
Das ist sicher gefährlich. Stürzt der Patient und stirbt an den Folgen (worst case), hat das sicher mehr Konsequenzen, als eine Fixierung zum Eigenschutz (auch wenn noch ohne Beschluss).

In diesem Fall, da alle dahinter stehen, sowieso.
 
Ja, der Arzt verweigert den Gang zum Richter (es wäre nicht unsere Sache!) Wen muß ich als KS informieren, darf ich bei Gericht anrufen?
Aber ob ich diese Verweigerung schriftlich bekomme - Nein! (kann ich dann unter Zeugen schriftlich dokumentieren)
Die Ehefrau wird dies auch nicht schriftlich tun, weil sie vor der Zukunft (wenn Pat. aus KH entlassen wird) angst hat (dort macht sie es schon länger so)
Also werde ich den Bereitschaftsdienst der Ärzte informieren, und sofort die Fixierung bei Dienstantritt lösen.
Aber welche Zeugen (MA wird sich raus halten!), sonst hätte ich diese Situation nicht noch nach so viele Dienste!
FEM =Freiheitsentziehende Maßnahmen
 
Ist der Patient mit der Fixierung einverstanden?
Wenn kontinuierlich verwirrt ist, wurde ein Betreuungsverfahren angestrebt oder hat die Ehefrau eine Vollmacht von ihm in solchen Situationen für ihn zu entscheiden?

Was passiert wenn der Patient nicht fixiert ist während seiner Angstzustände?
 
Ja, der Arzt verweigert den Gang zum Richter (es wäre nicht unsere Sache!) Wen muß ich als KS informieren, darf ich bei Gericht anrufen?

Warum solltest du das nicht dürfen? Du darfst ja auch als Privatperson anrufen

Aber ob ich diese Verweigerung schriftlich bekomme - Nein! (kann ich dann unter Zeugen schriftlich dokumentieren)
Die Ehefrau wird dies auch nicht schriftlich tun, weil sie vor der Zukunft (wenn Pat. aus KH entlassen wird) angst hat (dort macht sie es schon länger so)

Wie wollen den Arzt und Ehefrau die Fixierung rechtfertigen? Und das er fixiert ist wird ja ein Richter oder Amtsarzt (wenn es hart auf hart kommt) feststellen können.

Also werde ich den Bereitschaftsdienst der Ärzte informieren, und sofort die Fixierung bei Dienstantritt lösen.
Aber welche Zeugen (MA wird sich raus halten!), sonst hätte ich diese Situation nicht noch nach so viele Dienste!

Vielleicht am besten sich vor dem nächsten Dienst schonmal beim Gericht erkundigen? Kann ja auch erstmal anonym bleiben. Und im Gegensatz zum Anwalt ist der Anruf beim örtlichen Vormundschaftsgericht noch kostenlos.

lg
 
Der Pat. äußert sich sehr unterschiedlich (innerhalb eines Gespräches) oder kann gar keine Entscheidung treffen (gibt die Frage zurück). Durch seine Angstzustände ist er motorisch unruhig/getrieben, hat situative Fehleinschätzungen ist dabei sehr schreckhaft (benötigt Begleitung wg. Sturzgefahr). Führung ist nur mit einfühlsamen/erfahrenem Personal möglich. (auf Station haben wir leider wenig davon).
Betreuung wird nicht von Arzt oder Ehefrau angestrebt, eher dem aus dem Weg gegangen!
Nein, es gab trotz mehrmaligen Nachfragen durch KS bisher keinerlei Unterlagen, die die Ehefrau vorgezeigt hat, um ihren Wunsch zu untermauern!

Warum solltest du das nicht dürfen? Du darfst ja auch als Privatperson anrufen
Gute Idee, bin doch gerne Dummfrager!:engel: *Betreuungsverfahrenseinleitung durch Pflegekräfte ohne Zustimmung des Arztes/Ehefrau* als Stichwort beim Vormundschaftsgericht?
 
Kommt drauf an, in welchen Bereichen der Betreuer eingesetzt ist.

Aber zu deiner 1. Bemerkung.
Das ist sicher gefährlich. Stürzt der Patient und stirbt an den Folgen (worst case), hat das sicher mehr Konsequenzen, als eine Fixierung zum Eigenschutz (auch wenn noch ohne Beschluss).

In diesem Fall, da alle dahinter stehen, sowieso.

Ohne richterlichen Beschluß geht auch beim Betreuer nix! DAs wäre doch mal ein Fortbildungsthema.
Die Fixierung ohne Beschluß ist eine Straftat, wenn er stürzt und sich schlimmes antut, dann ist das allgemeines Lebensrisiko. Auch wenn das nun ein wenig zynisch klingt.

Achtung Mila, nicht Krankenhaus und Altenheim/häusliche Pflege zusammenwerfen!

Im Krankenhaus kann ich den Patienten zu seinem eigenen Schutz auf Anordnung fixieren bis 48 Stunden, ohne richterlichen Beschluss.
Aber nur wenn dadurch eine akute Eigengefährdung oder Fremdgefährdung (Psychiatrie) vermieden wird.

Etwas anderes ist es wenn ein Patient regelmässig fixiert wird (Stuhl, nächtliche Bettgitter).
Freiheitsberaubung ist daheim genauso Freiheitsberaubung wie im KH oder Heim.
Üblicherweise ordnet ein Arzt die Fixierung an und die Anordnung wird ausgeführt. Dann ruft der Arzt bei der zuständigen Polizeibehörde an, schildert den Fall und bittet um einen Beschluß. In der Regel wird das Papier an der Pforte abgeliefert.Dann darf der Patient gegen seinen Willen festgehalten werden, oder gar gefesselt werden. (Wie lange regeln die Ländergesetze, meist bis zu 48h). Dann (ich glaube das meldet sogar die Polizei, bin aber nicht sicher) wird ein Richter informiert und der muß vobeikommen und mit dem Pat reden, oder Pat wird freigelassen.

Wie schon erwähnt Fixierung ist kein Fehler sondern eine Straftat.

Versucht doch dem Pat in einem halbwegs hellen Moment eine Unterschrift zu entlocken, ist nicht o.k. aber eine Notlösung.

Eine Schwester darf sich immer an einen Richter wenden. Am Amtsgericht hat imer ein Richter Dienst. 7TagedieWoche24Stunden am Tag. Genau wie wir. Schweigepflicht gilt in diesem Fall dann nicht. Der Richter muß ja selbst schweigen oder eben entscheiden wo Handlungsbedarf ist.

Lg Mila
 
Wenn du Zeuge einer Straftat wirst, dann darfst du nicht nur etwas dagegen unternehmen, du mußt es sogar! Egal in welcher Funktion du dieses machst. Und sobald die Fixierung nur einmal dokumentiert bist hast du auch Beweise für die Straftat. Und der OA muß nicht unbedingt der sein, der das aufschreibt. Es reicht, wenn irgendwo in der Akte ein Spruch von einer KS steht wie: "Pat. wurde nach Anordnung des Arztes / nach Hinweis der Ehefrau fixiert und der OA informiert."

lg
 
Also die Schweigepflicht ist damit entbunden beim KS-Personal?! Kann es anonym vom Richter behandelt werden?
Reite ich damit meine Kollegen mit rein, wenn der Richter die Situation überprüft?
Eine Abmahnung (und wenn sie auch moralisch ausfällt) werde ich in Kauf nehmen müssen (von meinem Arbeitgeber/Kollegen):motzen:
 
Die richterliche Anordnung einer Fixierung zum Selbstschutz hat mit dem Betreuungsverfahren erst mal nichts zu tun. Du musst im Augenblick nur dafür sorgen, dass die Fixierung rechtlich gesehen in Ordnung ist.

Gibt's keine Verfahrensanweisung bei Euch im Haus für Fälle, bei denen eine Fixierung angeraten scheint?
 
Die richterliche Anordnung einer Fixierung zum Selbstschutz hat mit dem Betreuungsverfahren erst mal nichts zu tun. Du musst im Augenblick nur dafür sorgen, dass die Fixierung rechtlich gesehen in Ordnung ist.

Gibt's keine Verfahrensanweisung bei Euch im Haus für Fälle, bei denen eine Fixierung angeraten scheint?

Doch klar, aber diese Zettel will wohl keiner anfassen, oder gar ausfüllen - und schon gar nicht der Arzt ("macht nicht so ein Wind, ich trag die Verantwortung"sagt der Arzt) Nachtrag:Ist nichts vermerkt, wer den Amtsrichter informiert, oder dieses Formblatt auszufüllen hat (keine Erläuterung oder Ähnliches)

Ich habe aber keine Lust, wider meines besseren Wissens, mich dem allgemeinem Gebahren auf der Station anzupassen - dafür ist mein Examen zu wertvoll. Ich will ja auch keinem was böses, nur nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. :|
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Claudia meint ist etwas anderes als dein Formular.

Bei uns gibt es auch eine Verfahrensanweisung für Fixierungen.

Darin steht und für alle bindend wie in einem solchen Fall vorgegangen werden muss.

lg
Narde
 
Also die Schweigepflicht ist damit entbunden beim KS-Personal?! Kann es anonym vom Richter behandelt werden?
Reite ich damit meine Kollegen mit rein, wenn der Richter die Situation überprüft?
Eine Abmahnung (und wenn sie auch moralisch ausfällt) werde ich in Kauf nehmen müssen (von meinem Arbeitgeber/Kollegen):motzen:

Du darfst Dich jederzeit einem Amtsrichter anvertrauen. Ob anonym mußt Du erfragen, das weiß ich nicht. Ob Du jemand reinreitest, weiß ich auch nicht. Aber Richter ist doch auch ein Mensch und weiß, daß es in dem Bereich sehr viele Unsicherheiten gibt. Ein Richter ist kein Staatsanwalt´, ich denke nicht, daß er das nun unbedingt ahnden muß wenn ihr was falsch gemacht habt. Du zeigst ja niemand an und es handelt bei Euch keiner aus bösem Willen. Vielmehr kann er dafür Sorgen, daß ab sofort alles richtig gehandhabt wird. Der Schuß kann natürlich nach hinten losgehen, wenn der alte Herr grad seine hellen fünf Minuten hat:aetsch: Naja aber der macht das ja nicht zum ersten Mal (hoffentlich)

Wenn Du Streß machst reagieren die Kollegen natürlich genervt, da mußt Du dann durch:kloppen:. Darfst Dich dann gern bei mir ausheulen:P
Lg Mila
 

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