Fehlzeitenprobleme auf Grund einer Immunschwäche!

Goerli87

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17.03.2007
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Hallo...

ich bin jetz im 3 Lehrjahr zur Kinderkrankenschwester und hab ein großes Problem. Leider gibts es ja diese netten max. Fehlstunden die für die Theorie 210h und für die Praxis 250h beinhalten! Ich hab mich bis jetz ganz gut gehalten, aber dennoch schon bis fast aufs max. ausgereizt.

Leider habe ich seit dem ich klein bin und an einer Toxoplasmose erkrankt bin eine Immunschwäche, die mir ständig irgendwelche Infekte einhandelt. Wie im Moment schon wieder eine Angina.

Das schlimme ist, man geht Krank zur Arbeit und zur Schule, was nicht sein kann, weil da meckern die Schwester und Ärzte und da die Mitschüler und das zurecht.

Ich müsste mir die Mandeln operieren lassen, dass es viell. ein bisschen weniger wird mit dem Krank werden. Dies ist aber nicht möglich, weil ich mich nicht wirklich gern 7 tage in der theorie krankschreiben lassen möchte und kann.


SO NUN MEINE FRAGE: Wisst ihr ob es da ne Gesetzeslücke gibt oder so ähnlich in der man die Möglcihkeit hat, bei na ärztlich atesttierten Immunschwäche einen Zusatz an Krankentage zu bekommen???? Weil ich kann ja nix dafür und ich bleibe auch nicht wegen aller Pille palle zu hause. Ehr im gegenteil!

Das schlimme ist einfach auch, man wird nie richtig gesund, weil man nach 2 tagen schon wieder arbeiten oder zur schule geht. Bin seit 2 Monaten mal wieder stets und ständig krank mit nem dicken Infekt!:cry::cry::cry:


Wer mir helfen kann, würde mich freuen!

Marina
 
So bedauerlich das für Dich ist: Einen "Zusatz" an Krankheitstagen" gibt es auch bei chronischen Krankheiten nicht. Das Maximum an Fehlzeiten ist keine Schikane, sondern soll sicherstellen, dass Dein Ausbildungsstand ausreichend ist oder dass Du zumindest genug Gelegenheit zur Ausbildung hattest. Nach Deinem Examen lassen sie Dich als Gesundheits- und Krankenpflegerin eigenverantwortlich auf die Menschheit los. Dafür eine gewisse Anzahl an erbrachten Ausbildungsstunden zu fordern ist nur logisch.

Wenn die maximalen Fehltage überschritten wurden, kannst Du beim zuständigen Regierungspräsidium ein Antrag gestellt werden, um trotzdem zum Examen zugelassen zu werden. Darin muss gut begründet werden, warum Du mehr vom geplanten Examenstermin als von einer verlängerten Ausbildungszeit profitieren würdest. ("Ich kann nichts dafür" ist korrekt, aber kein Argument!)

Das Regierungspräsidium kann diesen Antrag (ebenfalls mit Begründung) auch ablehnen. In diesem Fall könntest Du Deine Ausbildungszeit verlängern und z.B. ein halbes Jahr später Dein Examen ablegen.
 
Ja das weiß ich ja,aber ich halte meine Leistung auch mit Krankenstand aufrecht, habe nen durchschnitt von 2,0 in der Theorie und mein beurteilungen liegen auch im 1,6 Schnitt aus der Praxis....!

Ich bins nicht gewillt 1/2 jahr zu verlängern, weil ich auch wie viele andre gekämpft habe...!

Aber danke für die Antwort...!

Ich werd zusehen dass ich es so schaffe, bzw ich muss es so schaffen!

ich geh jetz mal zum Docta=(
 
Es geht hier nicht um eine nachgewiesene Leistung deinerseits, sondern um die nachgewiesene Leitsung deines Ausbilders. Er hat den Auftrag dich in mind. x Stunden fürs Examen vorzubereiten. Du kannst hier leider nicht entscheiden, wann es reicht. Die Vorgabe ist verbindlich.

Elisabeth
 
Das is echt blöde....=(

Naja ich beiß mich da jetz durch, denn ich willam 30.9 .08 mit Exmatrikuliert wrden und nicht noch 6 mon länger machen!

Danke für die Antworten
 

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