Fahrten zur Psychiatrie?

kamel

Newbie
Registriert
15.07.2009
Beiträge
27
Hallo, habe eine Frage an euch. Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen.Eigentlich sind hier keine untergebracht die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen,aber ....
Nachdem es nicht mehr anders ging und eine Bewohner in in die Psychiatrie musste,wurde sie von 2 Personal von im Auto der Einrichtung in die Klinik gefahren.Auf Grund der Situation das sie hin wollte,nahm man an das sie sich im Auto ordentlich verhält, was sie zum Glück auch tat.
Meine Frage : darf eine Heimleitung bzw. ein Chef das Personal mit dieser Person fahren lassen oder muss man die eigentlich abholen lassen?
Also gibt es da gesetzliche Vorschriften oder ist das individuell zu entscheiden?
Lg Kamel
 
Ne pauschale Antwort gibts hier nicht.

Es ist wie bei Bewohnern im privaten Bereich. Wenn keine med. Indikation für einen Krankentransport besteht, der mitels einer Transportverordnung durch einen Arzt bestätigt wird, fährt der Bewohner entweder mit Taxi oder er zahlt seinen Krtrsp. selbst.

Ein Transportverordnung entfällt nur im Notfall, also wenn der Rettd. mit Blaulicht kommt.

Ansonsten halte ich es für sehr Bewohnerorientiert, wenn Personen die diesen kennen ihn in die Klinik begleiten. Das Personal kennt die Verhaltensweisen und weiß hoffentlich damit umzugehen - weniger Konfliktpotential!
 
Zur Info:
Zwangseinweisungen sind keine Aufgabe des RDs sondern der Polizei. Sobald ein Pat aggresiv wird, oder nicht freiwillig mit will, wird diese mit hinzugezogen.
 
Also mich hätte halt interessiert ob es erlaubt ist das ein Personal die Bewohner in die Klinik fährt.Ausgangspunkt in dem Fall war sehr aggressives Verhalten,sowohl sämtliche Einrichtungsgegenstände betreffend wie auch Personen.Die Person wollte damit erreichen eingewiesen zu werden ,hat sich daher gefreut hin fahren zu dürfen,aber solche Menschen sind halt nicht zum einschätzen da sich ihre Stimmung schlagartig ändern kann,und was ist wenn sie im Auto austickt oder ein Unfall passiert durch sie?
Deshalb hätte ich mri die Frage gestellt ob man sie nicht immer " abholen" lassen sollte,es könnte ja ein Personal als Begleitung mitfahren.
Kamel
 
Wie bereits geschrieben. Wenn keine med. Notwendigkeit eines Trsp. mit dem Krwagen besteht, kann jedes übliche Transportmittel gewählt werden. Wenn ein Bewohner von Fachpersonal begleitet wird, ist eine fachlich bessere Betreuung gewährleistet als dies ein Krankenwagenpersonal könnte, das evtl. im Sitzendkrankentaxi (bei gehfähigen Pat.) gesetzlich nur einen Sanitätskurs mit 60Std. benötigt.

Warum sollte deiner Meinung nach ein Bewohner nicht von Fachpersonal in eine Klinik begleitet werden können?

Anderst verhält es sich, wie von sosylos geschrieben, bei Zwangseinweisungen. Unmittelbaren Zwang darf nur die Polizei ausüben, diese transportiert dann selbst oder bedient sich eines Krwagens, wenn med. Betreuung erforderlich. Die Polizei gewährleistet dann, dass der Pat. auch dort ankommt.

Daraus ergibt sich auch: Sollte der Pat., ohne Zwangseinweisung, mit dem KW transportiert werden und will nicht mehr, wird aggressiv und will aussteigen, dann geht die Tür auf und der Pat. kann gehen wohin er will. In dem Fall handelt ihr auch nicht anderst.

es könnte ja ein Personal als Begleitung mitfahren
was ändert sich dann? Gleiche Situation nur anderes Auto und anderer Fahrer.
 

Ähnliche Themen