- Registriert
- 17.02.2009
- Beiträge
- 2
- Ort
- Berlin
- Beruf
- Kinderkrankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Epileptologie
- Funktion
- PAL
Wer kann mir helfen?
Bei uns im Krankenhaus (Ausbildungskrankenhaus) gibt es geteilte Meinungen zu der Frage:
Darf eine Kinderkrankenschwester die Examensprüfung für eine Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin abnehmen oder nur für eine Kindergesundheits -und Krankenpflegeschülerin?
2002 soll es ein Vorfall gegeben haben, wo eine Krankenpflegeschülerin, ihr Examen nicht bestanden hat, Einspruch erhoben hat, weil sie von einer Kinderkrankenschwester geprüft wurde und Recht erhalten habe?
Darauf hin soll es ein zusätzlichen Paragraphen geben, der dies klärt.
Wer kann helfen?
Vielen Dank
Bei uns im Krankenhaus (Ausbildungskrankenhaus) gibt es geteilte Meinungen zu der Frage:
Darf eine Kinderkrankenschwester die Examensprüfung für eine Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin abnehmen oder nur für eine Kindergesundheits -und Krankenpflegeschülerin?
2002 soll es ein Vorfall gegeben haben, wo eine Krankenpflegeschülerin, ihr Examen nicht bestanden hat, Einspruch erhoben hat, weil sie von einer Kinderkrankenschwester geprüft wurde und Recht erhalten habe?
Darauf hin soll es ein zusätzlichen Paragraphen geben, der dies klärt.
Wer kann helfen?
Vielen Dank