Examensprüfung: Berufsqualifikation der Prüfer?

Sybilla_si

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17.02.2009
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2
Ort
Berlin
Beruf
Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Epileptologie
Funktion
PAL
Wer kann mir helfen?

Bei uns im Krankenhaus (Ausbildungskrankenhaus) gibt es geteilte Meinungen zu der Frage:
Darf eine Kinderkrankenschwester die Examensprüfung für eine Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin abnehmen oder nur für eine Kindergesundheits -und Krankenpflegeschülerin?
2002 soll es ein Vorfall gegeben haben, wo eine Krankenpflegeschülerin, ihr Examen nicht bestanden hat, Einspruch erhoben hat, weil sie von einer Kinderkrankenschwester geprüft wurde und Recht erhalten habe?
Darauf hin soll es ein zusätzlichen Paragraphen geben, der dies klärt.

Wer kann helfen?

Vielen Dank
 
Der neue Paragraph müsste in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von 2003 zu finden sein. Er ist mir nicht bekannt, aber ich kann mich irren.

Wir hatten schon eine Lehrerin an der Kinderkrankenpflegeschule, die die Schüler der (Erwachsenen-)Krankenpflege geprüft hat.
 

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