Examen zur Einsicht beantragen

pffanja

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662
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Herzkatheterlabor
hallo ihr lieben,

nun ist mein examen ein jahr her....
dieses stört mich in keinster weise, :rofl:

jetzt wollte ich mal fragen, habt ihr euch das examen nocheinmal angeschaut?

wart ihr erschrocken???

wie läuft das beantragen ab???

viel dank für eure hilfe...
anja
 
Da stehts:
Krankenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung:
§ 12 Prüfungsunterlagen
1Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. 2Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfungsniederschriften zehn Jahre aufzubewahren.
Anträge sind bei dem Prüfungsvorsitzendem möglichst zeitnah zu stellen, Widerspruchsfristen sind in der Regel 4 Wochen nach Bescheid-Bekanntgabe.
 
ahhh vielen dank,

komisch ich dachte immer man muss ein jahr warten....

aber hat einer von euch sich die examensarbeiten noch einmal angeschaut???

liebe grüsse

anja
 
Hallo,
ja...ich habe das getan. Nur a so aus Spaß. Du musst dieses bei der zuständigen Behörde bantragen un bekommst einen Termin hierfür. Dann Darfst Du unter Aufsicht eines Mi´tarbeiters dort Einsicht in die Unterlagen nehmen. Zuschicken lassen oder kopieren geht allerdings nicht...
 
§ 12 Prüfungsunterlagen
2Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfungsniederschriften zehn Jahre aufzubewahren.

Was genau versteht man denn unter Aufsichtsarbeiten, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfungsniederschriften?

Sind die Aufsichtsarbeiten der schriftlicher Teil des Examens?
Und sind die Prüfungsniederschriften die Notizen bei der praktischen und mündlichen Prüfung?
 
Hallo, hätte da auch mal ne Frage:
habe (leider) gerade die Nachricht erhalten, dass ich mein schriftliches Examen (Themenbereich 1) zum zweiten Mal vermasselt habe. Möchte nun beide Examen einsehen, und eventuell klagen (bin mir nicht sicher, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist...).
Da ich die Prüfungen nicht kopieren, geschweige denn mitnehmen kann - wie kann ich prüfen lassen, ob die Bewertung rechtens ist und ich nicht unnötige Gerichtskosten auf mich nehme???
 
Hallo Blondie,

auf deinem Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

Du kannst bei deiner Prüfungsbehörde Einsicht in deine Klausuren nehmen, hierzu solltest du telefonisch einen Termin ausmachen.
Dazu solltest du jemand Fachkundigen mitnehmen, ersatzweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen.
 
Hallo, hätte da auch mal ne Frage:
habe (leider) gerade die Nachricht erhalten, dass ich mein schriftliches Examen (Themenbereich 1) zum zweiten Mal vermasselt habe. Möchte nun beide Examen einsehen, und eventuell klagen (bin mir nicht sicher, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist...).
Da ich die Prüfungen nicht kopieren, geschweige denn mitnehmen kann - wie kann ich prüfen lassen, ob die Bewertung rechtens ist und ich nicht unnötige Gerichtskosten auf mich nehme???

PUHA was ne Story!
Ist das schon mal jemanden passiert?
Wie stehen wohl die Chancen?
 
Hallo Flexi,
auf meinem Schreiben des Prüfungsausschusses habe ich keine Rechtsbehelfsbelehrung gefunden. Bin auf das Thema "Einsichtnahme" und "Anfechtung" eigentlich nur über diese Seiten gekommen - kein Mensch hat mich aufgeklärt... Wo kann man die rechtlichen Schritte nachvollziehen/ nachlesen?
Liegen bei der Einsichtnahme eigentlich die Musterlösungen mit bei? Wenn das nicht der Fall ist - wen soll ich denn da als Fachkundigen mitnehmen? Aus meiner Krankenpflegeschule ja wohl keinen... und Rechtsanwalt fällt mir auch keiner ein, der sich da auskennen könnte.
Danke im Voraus für jede mögliche Hilfe!
 
Hallo Blondie,
die Antwort von Flexi ist nicht ganz richtig. Ein Bescheid ohne Rechtsbehelfbelehrung ist nicht ungültig, sondern es verlängert sich lediglich die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr, anstelle von 4 Wochen.
Es würde mich nur mal interessieren, warum du der Meinung bist, dass bei deiner Klausur nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Gibt es Anhaltspunkte für eine falsche Bewertung?
Bevor du klagen kannst, musst du allerdings erst Widerspruch einlegen. Dabei kannst du darlegen, warum du mit der Benotung nicht einverstanden bist.
Viele Grüße
wilmi
 
Hallo Wilmi,
das mit dem Rechtsbehelf habe ich inzwischen auch rausgefunden, aber trotzdem vielen Dank.
Wegen der Bewertung: es gibt da schon einige Punkte im Vorfeld des Examens, die mir Kopfzerbrechen bereiten; möchte allerdings nicht näher darauf eingehen. Jedenfalls habe ich mich auf beide Prüfungen vorbereitet und bin deshalb schon einigermaßen fassungslos... Habe bereits Einsichtnahme beantragt und dann werde ich hoffentlich sehen, was los war.
Und falls nichts mehr zu machen ist, muss ich halt schauen, ob ich auf Krankenpflegehelferin umsatteln kann - wenigstens etwas. Hat da jemand Erfahrung, ob die dreieinhalb Jahre (+ 1 Jahr Praktikum!) angerechnet werden können, sodass nur die Prüfung absolviert werden muss?
 
Hallo Blondie,
nach § 7 KrPflhiAPrV NRW kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer einer Ausbildung in der KPH angerechnet werden.
Da du nur den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden hast, ist es denkbar, dass deine Ausbildung vollständig angerechnet wird, so dass du nur die Prüfung in der KPH machen musst. Die Entscheidung liegt bei dem Gesundheitsamt in Absprache mit der entsprechenden KPH-Schule.
Zuständig für die Anrechung ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die KPH-Schule liegt.
Ach ja, du kannst übrigens nur Widerspruch gegen die Bewertung der Wiederholungsprüfung einlegen. Die Note der 1. Klausur ist wohl mittlerweile rechtskräftig geworden.
Gruß
wilmi
 
Da die schriftlichen Examensprüfungen immer von einem Zweitkorrektor gelesen werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass da was "nicht mit rechten Dingen" zugeht.
 
Hallo,
mittlerweile ist einige Zeit vergangen und ich kann alles etwas gelassener sehen. Habe trotz nicht bestandenem Examen Arbeit (als Pflegehelferin) gefunden; habe etwas weniger Verantwortung zu tragen als meine examinierten Kolleginnen, bekomme dafür auch etwas weniger Gehalt.
Möchte hiermit allen Mut machen, denen es genau so geht wie mir - Leben geht immer weiter, und man muß einfach das Beste draus machen.

An Suppenhuhn: der 2. Korrektur-Leser ist leider ebenfalls Lehrer/ Ausbilder meiner ehemaligen Krankenpflegeschule gewesen, und somit können persönliche Dinge sehr wohl eine Rolle spielen ... Meinem Antrag bei der Regierungsbehörde auf neuerliche Korrektur durch einen neutralen Prüfer wurde leider nicht statt gegeben - vielleicht hätte ich das einklagen können, aber ich hatte Angst vor hohen Kosten, die auf mich hätten zukommen können.

Alles Gute für alle nicht examinierten, aber nichtsdestotrotz engagierten Pflegekräfte!
 

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