Entgeltstufen

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11.10.2017
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Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. Der erfahrungsstufen. Ich bin momentan p7 Stufe 3. Arbeite allerdings schon 6 Jahre und wäre somit ja eigtl in Stufe 4. Habe 2015 das Krankenhaus gewechselt und auch die Abteilung. Fängt dann das Zählen der erfahrungsstufe bei Null an? Sprich ich war damals schon 1 Jahre in Stufe 3. Fange ich dann bei Stufe 3 im neuen Krankenhaus bei Jahr Null an? Versteht ihr was ich meine?

Vielen Dank im voraus. Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus.

Mfg
 
Tarif?

Dort kannst du nachlesen was übernommen werden muss.

Da du aber schon 2 Jahre dort arbeitest, hättest du das auch schon eher merken können.
 
Ja hätte ich eher merken können oder halt auch gar nicht. Ich find dazu eben nichts im Tarif. Hab schon geschaut..
 
Wir können dir nur helfen wenn du den Tarif auch nennst :roll:
 
1. Google Ergebnis:
§ 16
Stufen der Entgelttabelle
[§ 12.1 enthält für Ärztinnen und Ärzte abweichende Regelungen zu § 16]32
(1) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von
Satz 1 sind im Anhang zu § 16 geregelt.
(2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von
mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.*
3Unab-
hängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Per-
sonalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für
die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene
Tätigkeit förderlich ist.
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des
öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Er-
werb einschlägiger Berufserfahrung.
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsver-
hältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitge-
ber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem
vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung
ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.*
(3) 1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Ab-
hängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer
ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeit-
geber (Stufenlaufzeit):
− Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
− Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
− Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
− Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
− Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 geregelt.
 
Die Übernahme der Einstufung beim vorherigen Arbeitgeber ist eine Kann-, keine Muss-Regelung.

Hast Du beim neuen AG ausgehandelt, dass Deine bisherige Berufserfahrung anerkannt wird? Wenn nicht, bist Du korrekt eingestuft worden und jetzt eben ein Jahr länger in Stufe 3.

Ansonsten frag in der Lohnbuchhaltung nach. Kommt auch vor, dass der Stufenaufstieg vergessen wird.