Eingruppierung bei neuem Arbeitgeber

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simay

Gast
Hallo, brauche eure Hilfe!!!
Möchte / werde meinen Arbeitgeber nach 30 Jahren wechseln. Habe heute den neuen Arbeitsvertrag erhalten. Bezahlung läuft nach TVÖD. Die Gruppe, wurde im Vertrag angegeben, allerdings nicht die Stufe, nach der ich dann bezahlt werde.
Ist das üblich? Wonach berechnet sich dann die Stufe?
Ausserdem wurde im Vertrag nicht der Arbeitsbereich benannt, für den ich mich beworben habe, und in dem ich eingesetzt werde. Ist dies auch normal?
Nachdem ich hier wirklich keine Ahnung habe, bitte ich um Eure Antworten!!!
viele Grüße, simay:kloppen:
 
Ist erstmal korrekt so. Die Stufe ist ja variabel und richtet sich nach festen bestandteilen des tarifvertrages den du damit unbterzeichnest.

Das der Bereich nicht angegeben ist, ist eh klar - sonst könnte man dich ja nicht versetzen wenn es mal sein muss ;)

Gängige Praxis!


In welche Stufe du kommst musst du im tarif nachlesen, oder mal konkret dort nachfragen (kenne mich im TVÖD nicht aus, kommen aber bestimmt noch ein paar Leser hier her)
 
Die Stufe wird dir keiner genau sagen können, dazu gehört nämlich auch etwas Verhandlungsgeschick von dir.
Hast du viel zu bieten, dann sollte Stufe 3 oder auch mehr möglich sein.
Wechselst du zu einem AG der nicht verhandlungsbereit ist, kann es im schlimmsten Fall Stufe 1 sein.

Nach Blick in meine Kristallkugel: Stufe 2 sollte sicher das Mindeste sein.
Ich kenne auch KollegInnen die wurden nach Ihrer alten Stufe übernommen, also vom TVÖD zu TVÖD.
 
... Danke schon einmal Euch beiden !!!
Aber, ist es tatsächlich üblich, dass die Stufe nicht schriftlich im Vertrag genannt wird? Dann können die mich ja rein theoretisch einsortieren, wo sie möchten?

Bitte nochmal antworten!!!

LG :klatschspring:
 
(3)
§ 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle
...
(3) 1 Bei Einstellung in eine der Entgeltgruppen 2 bis 8 werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

2 Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.

3 Ansonsten wird die/der Beschäftigte bei entsprechender Berufserfahrung von mindestens einem Jahr der Stufe 2 zugeordnet.

4 Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Protokollerklärungen zu den Absätzen 2 und 3:
1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen der einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.
...

(3a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 3 Satz 4 bleibt unberührt.

...

(4) 1 Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):


- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 bei den Entgeltgruppen 2 bis 8.
TVöD Entgelttabelle - Tarifrecht für den öffenlichen Dienst 2011

Wo warst du vorher beschäftigt?

Und es muss keine Stufe im Arbeitsvertrag drin stehen, da sich diese aus dem Tarifvertrag ergibt- siehe oben.

Elisabeth
 
Hallo Simay,

es wird wohl einen Betriebsrat geben. Wenn er nicht blind abzeichnet, überprüft er auch die Einstufung. Ansonsten dort noch mal nachfragen.

Grüsse
 
...
Ich kenne auch KollegInnen die wurden nach Ihrer alten Stufe übernommen, also vom TVÖD zu TVÖD.

In dem Fall ist das so auch korrekt. Nur wenn jemand aus einem Nicht-TVöD Bereich kommt, kann der AG die Stufe nach unten setzen, jedoch nicht unter Stufe 3!
 
Vielen Dank an Euch !!! War bisher TVÖD - angeglichen. Werde mir wohl noch einmal telefonisch oder persönlich nachfragen.
Kann Euch ja dann berichten ... und hoffe, es geht gut für mich aus.
Simay
:wavey::beten:
 
Frag nach -alles andere ist Rätselraten.

In der derzeitigen Situation, wenn du was zu bieten hast, kannst dich auch höher verkaufen. Brauchst nur Verhandlungsgeschick.
 
... Hallo zusammen ... - wollte nur kurz rückmelden - war diese Woche noch einmal bei meinem neuen AG - und vertraue inzwischen auf unsere Gespräche! Hat alles gut geklappt, auch wenn der schriftliche Vertrag nicht geändert wurde. Aber anscheinend ist das generell in der Pflege so üblich, dass man eher ein ungenaues "Wunschpaket" unterschreibt.
Danke noch einmal für Eure Antworten - haben mir gut geholfen!
 
Warum sollte man auch einen korrekten Vertrag ändern?

Die Stufen im TVÖD ändern sich mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Stünde die Stufe im Vertrag, müsstest Du entweder immer auf der gleichen Stufe bleiben - was Du sicher nicht willst - oder alle paar Jahre eine Vertragsänderung vornehmen - was für Deinen AG Mehrarbeit bedeutet.
 
Hätte dazu auch eine Frage:

Bin Fachkrankenpfleger A & I. Bin zusätzlich im Schmerzdienst in der Funktion als Pain Nurse eingesetzt.
Unsere Klinik bezahlt nach AVR (Nord). Dieser wird zum 01.07.11 TVöD angeglichen. Wir bekommen dann auch die TVöD Gehaltsgruppen und Stufen. Bleiben tariflich aber schon AVR. Ich werde dann 8a bekommen. Stufe 6 wie es aussieht.

Werde ca. zum Jahresende die Klinik wechseln. Diese zahlt nach TVöD. Habe ich bei diesem Wechsel ein "Bestandsrecht"? Also von AVR TVöD angeglichen (mit TVöD Gehaltsklassen) zum richtigen TVöD? Behalte ich also meine Stufe + Gruppe?

Wer kann mir Näheres sagen?

LG Marco
 
mit Fachweiterbildung müsstest du nach 9a eingestuft werden.

Wobei du mit 8a besser weg kommst, da du 10% mehr Jahressonderzahlung hast und gleiche Endstufe wie 9a.
 
Hallo Narde...
Kann ich das irgendwo nachlesen das mit mit FWB 9a bekommt?

Und wie ist das mit einem Wechsel von AVR TVöD angepasst auf reinem TVöD? Wenn ich zB jetzt beim AVR TVöD 9a bekomme und Ende des Jahres in ein reines TVöD Haus Wechsel, steht mir dann auch 9a Stufe 6 zu? Oder muss ich das verhandeln?

LG Marco
 
Wenn du von TVÖD nach TVÖD wechselst ist es mittlerweile möglich die Stufe zu übernehmen.

Wenn du vom AVR auf TVÖD angepasst wirst, da sollte es auch sowas wie Bestandsschutz und ähnliches geben.

Aber ich war bisher immer nur im TVÖD und noch nie im AVR.
 
Danke schonmal für die bisherige Hilfe!!!

Jetzt gehe ich nochmal ins Detail.

Im normalen AVR bekomme ich derzeit: AVR KR 6 Stufe 9:
Grundgehalt 2800,-
+ Besitzstand Kinderzulage 95,-
+ Besitzstand Ehegatte 120,-
+ Zulagen (Funktionszulage, Schichtzulage, Rufdienstzulage etc...)

Nochmal: Unser zuständige AVR (AK Nord) hat nun beschlossen, das zum 01.07.2011 ein neuer Tarif gilt. Dieser wird dem TVöD angepasst. Dadurch ändern sich auch die Vergütungsgruppe inkl. der Stufen! Bestitzstandsrecht (Kinderzulage, Ehegattenzulage) bleiben natürlich erhalten. Die Personalabteilung arbeitet sich gerade noch in die Thematik ein, kann noch keine genauen Infos geben. Auf Anfrage sagte man mir, ich würde nach dem neuen Modell KR 8a bekommen. Die Stufe konnte sie mir noch nicht sagen.

Wenn ich im Tarifrechner des TVöD KR 8a eingebe, dann müsste ich ja Stufe 6 bekommen. Ansonsten würde ich ja weniger Verdienen. Und das ist ja nicht legitim. Gebe ich 9a ein, müsste ich auch die höchste Stufe (5) bekommen, um nicht weniger zu verdienen.

Wenn du vom AVR auf TVÖD angepasst wirst, da sollte es auch sowas wie Bestandsschutz und ähnliches geben.

Wenn mein AG also nun von AVR nach "AVR-TVöD-Angepasst" wechselt, und ich Ende des Jahres den AG wechsle (mit richtigem TVöD), dann würde das ja u.U. bedeuten:
1. Ich behalte Kinderzulage?!
2. Ich behalte Ehegattenzulage?!
3. Ich behalte meine Einstufung?!
...das wäre natürlich Ideal ;)

Und wo kann ich es nachlesen, das man mit FWB im TVöD KR 9a bekomme? Nach dem neuen "AVR-TVöD-Angepasst" steht bei KR 8a Fachkrankenpfleger... oder ich bin blind...

Angenommen ich bewerbe mich jetzt als Fachkrankenpfleger A&I mit viel Erfahrung (auch im Akutschmerzdienst) und einem sehr gutem Zeugnis in einem Haus mit TVöD. Anästhesie, Intensiv, Notfallambulanz, Schmerztherapie oder ähnliches. Dann müsste ich erstmal auf jeden Fall KR 9a und Stufe 3 bekommen richtig? Wenn die Klinik nun auch noch dringend Fachpersonal sucht (Oberbayern), hätte ich gute Chancen im Vorstellungsgespräch die KR 9a Stufe von 3 auf 5 hoch zuhandeln?

LG Marco.
 
Im TVÖD gibt es weder Kinder- noch Ehegattenzulage. Die Tarifgruppen heißen auch nicht mehr KR (das war der BAT), sondern EG. Intensivler mit Fachweiterbildung erhalten in der Regel EG 9a, denn EG 8a bekommen ja schon die nicht-weitergebildeten Intensivler.

Mit Verhandlungsgeschick könnte sich bei den Stufen sicher was machen lassen. Gerade Intensivpersonal wird doch dringend gesucht.
 
Im TVÖD gibt es weder Kinder- noch Ehegattenzulage.
Ich dachte, der TVöD hätte sowas auch mal gehabt?

Die Tarifgruppen heißen auch nicht mehr KR (das war der BAT), sondern EG.
Sorry. Hab in Gedanken einfach noch KR geschrieben...

Mit Verhandlungsgeschick könnte sich bei den Stufen sicher was machen lassen. Gerade Intensivpersonal wird doch dringend gesucht.
Werden wir auch versuchen. Man hat natürlich so seine Scheu, so was beim Vorstellungsgespräch zu machen. Aber ich glaube das ist heutzutage einfach so, und wird gerade bei den jüngeren PDLs als ganz normal angesehen, oder?

Wieviel Zulagen hat denn eine Intensivschwester im Monat durchschittlich im TVöD (Brutto)? Da ich in der Anästhesie bin, hab ich da nicht mehr so den Überblick...

Und: wenn in der Anzeige folgendes steht:
Eine leistungsorientierte Vergütung gemäß dem TVöD sowie alle zusätzlichen Leistungen des öffentlichen Dienstes
Was kann ich mir dann darunter vorstellen? Leistungsorientiert = Bonuszahlungen bei besonders guter Arbeit? Und was ist mit den zusätzlichen Leistungen gemeint?

LG Marco
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte, der TVöD hätte sowas auch mal gehabt?

Ich glaube, die hatte nur der BAT. Gehört jedenfalls der Vergangenheit an.

Die leistungsorientierte Vergütung (eine Zusatzprämie für die besten Mitarbeiter) ist im Augenblick eingefroren; wenn Dein Haus die zahlt, hast Du Glück. Die zusätzlichen Leistungen bestehen in der betrieblichen Zusatzversorgung, also einem Betrag des öffentlichen Dienstes zu Deiner Rente.

Übrigens: Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt's im TVÖD auch nicht mehr; nur eine Jahressonderzahlung im November.
 
An Zulagen bekommst du, wenn du in der Wechselschicht arbeitest, regelmässig also Früh-, Spät- und Nachtdienste leistest eine Wechselschichtzulage, ansonsten Schichtzulage.
Bis zu 6 Tage Urlaub mehr.

Kommst du nach München gibt es die Münchenzulage - wirst aber nicht reich von.
Nicht zu vergessen die Intensivzulage in Höhe von 46,02 Euro im Monat - brutto.
Je nach Haus gibt es vielleicht auch noch eine Wegezeitenpauschale.

Mit der Eingruppierung 8a - 90% Jahressonderzahlung bei gleicher Endstufe wie 9a - bei der aber nur 80% Jahressonderzahlung.

9a Stufe 3 ist mindestens drin, ansonsten - gut verhandlen, du hast ja was zu bieten.

Der TVÖd zahlt Kinderzulage den aus dem BAT/KR übergeleiteten weiter - beim Wechsel kann ich es dir nicht sagen.
 

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