Eine Dauernachtschicht in Bereitschaft.. entweder immer oder auch im Tag..

Quaxsi82

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Pflegeheim
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Dauernacht , Palliativ Care
Hallo , ich bin solangsam mit meinen Nerven am Ende und hoffe hier kann mir einer fundierte Fakten geben , die ich meiner PDL mal um die Ohren werfen kann.
Zum Grundgerüst: Wir sind zwei Dauernachtwachen hier im Haus zu je 75 % , haben einen Arbeitsvertrag der auch als Dauernachtvertrag gilt. In dem Arbeitsvertrag steht ebenfalls geschrieben , das man uns nur zu 1 Nacht extra "verdonnern" kann.
Nun wurden IK ( Ich komme :) ) Dienste eingeführt , an denen wir aus der NAcht auch in den Tag einspringen sollen ( Nicht machbar , aufgrund familiärer Situation , daher sind wir ja Dauernachtwachen) oder aber wir haben die "Wahl" alle Nachtdienste allein abzudecken.

Das heisst konkret für den Monat November habe ich 15 Dienste ( ergo schon geplant 15 Überstunden) und soll dann die restlichen 15 Tage Bereitschaft haben. Meine PDL und WBL findet es nicht fair , das wir keinen Tagdienst übernehmen können . Ich glaub solangsam ich bin im falschen Film. Wir haben angeboten , das wir je zwei Bereitschaften übernehmen und somit 4 Nächte zusätzlich abgesichert wären. Reicht denen aber nicht

Sie wollen nun rechtlich prüfen , ob man uns verpflichten kann in den Tagdienst einzuspringen...

Kennt sich einer damit aus? Die können doch nciht einfach so meinen Vertrag ändern ? Geschweige denn uns verpflichten eine Dauerbereitschaft zu haben .. irgendwo haben wir auch noch ein Leben

*anmerk* ich würde nicht so rumzicken , hätte ich nicht zuhören bekommen : Der arbeitbeber steht über allen.:x
 
Ich verstehe es zwar nur unzureichend, aber der Reihe nach:

Punkt a: Du hast einen Vertrag der nur Nachtdienst beinhaltet. Der ist bindend. Eine Änderung geht nur über eine Änderungskündigung. Wärst du auch damit nicht einverstanden würde dein Arbeitsverhältnis enden, bzw. müsstest du klagen.

Punkt b: Du kannst natürlich nicht 15 Dienste und 15 Bereitschaftsdienste haben. Ich verstehe dnicht wie das ablaugfen soll? Einspringen KANNST du natürlich wenn du willst. Wenn im Dienstplan eine neue Dienstart (was sagt der BR?) verplant ist, müsstest du ja auch Stunden dafür bekommen, das wäre eine Rufbereitschaft. Aber die haben dir doch sicher nicht den gesamten Dienstplan mit ND und IK Diensten voll(!) gemacht?
Verstehe ich nicht, rechtens ist das jedenfalls nicht ;)
 
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Du hast doch das beste Argument überhaupt. Einen rechtlich bindenden Vertrag für beide Seiten.
Ich finde es auch doof, dass meine Nachtwachen keinen Tagdienst übernehmen müssen, aber so ist nunmal deren Vertrag.
Bei uns hat man diesbzgl. auch reagiert, es gibt keine reinen Nachtdienstverträge mehr bei Neueinstellungen..:-)))
Welchen Namen Eure IK Dienste auch haben, faktisch ist es Rufbereitschaft und die muss vergütet werden.
Der AG steht beileibe nicht über allem. Er hat genau die Rechte, die er in einem Vertrag mit Dir vereinbart hat.
Auf diesen würde ich mal verweisen und ansonsten genau danach handeln.
 
Hallo
Du hast einen Vertrag als Nachtwache, der ist bindend. Eine Rufbereitschaft muss auch bezahlt werden,je nachdem wieviele Stunden als Rufbereitschaft angesetzt sind. Es drängt sich mir der Verdacht auf dass bei Deiner Schilderung ,mit dem IK im Dienstplan, eine hausinterne Regelung die Arbeitnehmer zum Einspringen verpflichten will ohne dafür zu bezahlen. Das hat den Vorteil, es kostet nichts, das Arbeitszeitgesetz wird in der Dienstplangestaltung nicht verletzt, als Teilzeitkraft macht man keine Überstunden , die ja zusätzlich bezahlt werden müssten, sondern nur Mehrarbeitsstunden. Werden Mehrarbeitstunden ausbezahlt also auch keine Überstundenzulage. Wenn also Eure IK Dienst in keiner Weise vergütet werden, in Euren Arbeitsverträgen nichts von Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst drinsteht, kann in den Dienstplänen IK drinstehen wo es will, THEORETISCH ist das in keinster Weise binden und ihr könnt dem Arbeitgeber eine lange Nase drehen und einfach nicht einspringen in den IK Diensten. PRAKTISCH solltet Ihr Euch schnellstens an Euren Betriebsrat wenden, wenn Ihr keinen habt, sorgt für Wahlen. Wenn jemand ganz mutig ist, kann er sich einen Anwalt zu Seite nehmen, wer bei der Gewerkschaft ist bekommts umsonst, und den einen Schrieb an den Arbeitgeber schicken lassen wegen der IK Dienste. Dieses Vorgehen ist aber nur zu empfehlen wenn man einen seeeehr breiten Rücken hat, und nicht zwingend auch diese Arbeitsstelle angewiesen ist. Erfahrungsgemäß regen sich zwar alle über Ungerechtigkeiten auf, wenn es aber hart auf hart kommt steht meist einer allein da, und der Rest zieht den Schwanz ein.
Zu einer Rufbereitschaft gehören auch noch andre Sachen, z.B. wie lange man Zeit hat zwischen dem Anruf, dann letztendlich erscheinen zu müssen, wie lange vorher man Bescheid bekommen muss usw usw. Das Internet ist ein Quell des Wissens wenn es um solche Sachen geht.
Alesig
 
Sie wollen nun rechtlich prüfen , ob man uns verpflichten kann in den Tagdienst einzuspringen...


Lass sie doch prüfen. Im Gegenzug würde ich das an deiner Stelle ebenso tun. Entweder über Verdi, wenn du dort bist, oder über einen Anwalt...
 
Noja, den Weg über die Änderungskündigung können sie ja gehen.

Richtig interessant wird es, wenn die IK Dienste tatsächlich als Rufbereitschaft bezahlt werden.
Mir will grad keine Vorgabe einfallen, die dem widerspricht?

(Außer der Gleichbehanldung/TzBfr.gesetz)

Entgegen alesig, ist der Dienstplan an Sich erstmal bindend, das ist ja vertraglicher Bestandteil. Inwiefern der Weg zum IK Dienst korrekt erfolgt ist (und ob er korrekt behandelt wird) ist hierbei erstmal außen vor.
 
Schichtplan-Fibel für Betroffene
Hallo Quaksi,
ich hoffe, der Link funktioniert. Dort steht eigentlich alles drin.
Du hast einen gültigen AV, in dem deine Dauernachtwache mit 75% ausgewiesen ist. Dafür wirst du auch entlohnt.
Alles andere ist reine Willkür deines AG und/oder PDL und WBL und nicht rechtens.
Mach denen klar, dass Sklavenhaltung verboten ist und nicht so ohne Weiteres über deine Arbeitskraft verfügt werden darf.
IK-Dienste, so ein Quatsch! sind versteckte Rufdienste, die bezahlt werden müssen. Und dafür gibt es klare Gesetze.
Lass dir das bitte nicht gefallen.
LG opjutti
 
IK Wird nur vergütet , wenn ich denn dann auch arbeiten muss. Die restlichen Tage kann ich also dankbar sein , das ich warte und wart und sich keiner Krankmeldet.

Danke für die vielen Anworten. Klar ich weiss mein Vertrag ist bindend.

Aber wenn man ständig so viel "Müll" hört , brauch man mal ein bisschen zuspruch und den habt ihr mir echt gegeben.

Am Donnerstag ist NAchtwachen Team . Ich hoffe es endet gut
 
dann sollte die PDL zunächst einmal erklären, welche arbeitsrechtliche Form der Bereitschaft sie überhaupt meint.
Denn Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und normale Freizeit sind nicht dasselbe.
Das BAG unterscheidet beispielsweise sehr deutlich:
  • Bereitschaftsdienst: Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich den Aufenthaltsort; man muss sich für einen Einsatz bereithalten.​
  • Rufbereitschaft: Aufenthaltsort darf grundsätzlich selbst gewählt werden, man muss aber erreichbar sein und innerhalb einer angemessenen Zeit die Arbeit aufnehmen können.​
  • Freizeit: Man steht dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung.​
Das Bundesarbeitsgericht sagt ausdrücklich, dass Rufbereitschaft dem Arbeitnehmer grundsätzlich ermöglichen muss, seine persönliche und familiäre Zeit zu gestalten.

Und ganz wichtig: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Das hat das BAG ausdrücklich festgestellt.
Wenn ich deinen Sachverhalt richtig verstehe:​
  • 75-%-Stelle​
  • Dauernachtwache​
  • 15 geplante Nachtdienste​
  • diese 15 Dienste ergeben bereits Überstunden​
  • zusätzlich sollen die restlichen 15 Tage als „Bereitschaft“ zur Verfügung stehen​
  • gleichzeitig sollt ihr möglichst auch noch Tagdienste übernehmen​
Dann würde ich die PDL einmal ganz sachlich fragen:

Was genau soll diese „Bereitschaft“ arbeitsrechtlich sein?

Denn „Du bist an diesem Tag zwar nicht eingeteilt, musst aber damit rechnen, dass wir dich holen“ ist nicht automatisch kostenlose Freizeit.

Und man kann nicht einfach durch die Bezeichnung „Bereitschaft“ die gesetzlichen Regelungen umgehen. Entscheidend ist, wie diese Zeit tatsächlich ausgestaltet ist.
Ich würde nicht weiter darüber diskutieren, ob ihr „fair“ seid, und auch nicht mit „wir haben schließlich ein Leben“ argumentieren.

Ihr habt sogar einen viel besseren Ansatz:

„Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, auf welcher arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen oder sonstigen rechtlichen Grundlage Sie bei einer vertraglich vereinbarten Dauernachtwache Tagdienste und eine zusätzliche Bereitschaft an den nicht verplanten Tagen anordnen wollen.“​
 
Nach fast zwölf Jahren sollten sämtliche Gespräche hierzu schon gelaufen sein.
 
Was für eine Verschwendung von Lebenszeit, wenn diese Beiträge angezeigt werden, wenn man extra im Menue auf " neue Beiträge" geclickt hat.....
 
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Lass sie doch prüfen. Im Gegenzug würde ich das an deiner Stelle ebenso tun. Entweder über Verdi, wenn du dort bist, oder über einen Anwalt...
Hinzufügen möchte ich noch:
Oder beim DBfK oder einem anderen Berufsverband.
Was für eine Verschwendung von Lebenszeit, wenn diese Beiträge angezeigt werden, wenn man extra im Menue auf " neue Beiträge" geclickt hat.....
Vor allem wäre es schön gewesen, wenn der/die FragestellerIn den Ausgang der Geschichte geschildert hätte…
 
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