Meinst Du ob Du in der Schwesternschaft sein kannst und zb. in einem öffentlichen Haus abgestellt, oder ob Du in einem Haus indem der Träger das DRK ist ohne Mitgliedschaft dort angestellt sein kannst?
Es ist erstens möglich in der Schwesternschaft außerordentliches Mitglied zu sein und woanders angestellt sein, oder auch gar nicht mehr arbeiten. Das bedeutet aber, daß Du bei Abstimmungen nicht das volle Stimmrecht hast.-
Das erklärt sich aus den Abstimmungen, die dort getroffen werden. Es ist Unfug, wenn man zb. jemanden hat der als freie Schwester einem Haustarif folgen muß und daß dieser dann darüber abstimmt, welcher Tarif für die Schwesternschaft zugrunde gelegt wird. Das widerspricht sich.
Wenn das DRK Träger der Institution ist bei der Du abgestellt bist, war es früher nicht möglich nicht in der Schwesternschaft zu sein. Da galt dasselbe, als wärst Du bei der Caritas angestellt.
Hat das Haus DRK - Schwestern per Gestellungsvertrag angestellt und freie Schwestern, so kann man wählen, ob man Mitglied ist.
Bewirbst Du Dich auf eine Stelle die vom DRK ausgeschrieben wurde, dann kannst Du auch NUR über das DRK angestellt werden und das ist dann Dein Dienstherr. Man kann nicht beide Vorteile und Nachteile haben.
Welchem Vertrag und welchen Bestimmungen sollte man dann folgen?
Männliches Personal war bei uns IMMER bei der Stadt angestellt und nicht bei der Schwesternschaft. Das änderte sich erst vor kurzem ( 2007).
Das Personal des DRK ´s gilt nicht als Arbeitnehmer, und somit hat es zb. auch keinen Betriebs- oder Personalrat, sondern es hat einen Beirat.
Das kann Vorteile haben, hat aber sicherlich auch Nachteile.-
Im Moment sieht es So aus, daß zb. die Angestellten der Stadt direkt in den neuen Arbeitsvertrag übergeleitet werden. Ob die Schwesternschaft diesen anpaßt, daß wird erst in der nächsten Mitgliederversammlung entschieden. Bis jetzt folgt die Schwesternschaft immer noch dem TVÖD. Beispiel:
Da dieser aber zb. auch 30 Urlaubstage vorsieht ( je nach Alter) hätten die DRK Schwestern im Gegensatz zu den freien Schwestern dann 4 Urlaubstage mehr. Ich geh mal davon aus, daß es diese Ungleichbehandlung nicht unbedingt geben wird. Das würde mich wundern, wenn die sich das leisten könnten ( aber schauen wir mal).- Die Schwesternschaft muß dem Haustarif nicht folgen.
Zudem muß jetzt, wenn eine Schwester krank wird von der Schwesternschaft ein Ersatz für das Haus gestellt werden. Deshalb haben die nun auch einen Pool. Aber umgesetzt ist das alles noch nicht,- Das könnte ich Dir im Laufe der nächsten 2 Monate sagen oder nach der Mitgliederversammlung, weil es noch keine Abstimmungsergebnisse gibt.
Bewirbst Du Dich auf ein Arbeitsangebot der Schwesternschaft, dann kannst Du nicht wählen. Bewirbst Du Dich auf eine Stelle, bei der der Träger ein anderer ist und das DRK Gestellungsverträge hat, dann ist entscheidend WER Dich anstellt,- und wo Du Dich beworben hast. Das gleiche gilt ja auch für Häuser anderer Träger. Bewirbst Du Dich bei Sana, Asklepios oder zb. der Caritas, kannst Du nicht wählen ob Du Angestellte der Stadt bist, sondern hast dann eben als Dienstherren einer dieser Firmen. Die Mitgliedschaft bedeutet, daß Du 1 % Deines Bruttolohnes ( ohne Anrechnung der Zulagen)an die Schwesternschaft abgibst.- Das sind vielleicht ca 15-20€. Die Höhe der Beiträge wird von der Landesversammlung festgesetzt. Wir reden hier nicht von Unsummen die abgezogen werden. Jetzt beim Verkauf der Klinik war die Mitgliedschaft zb. von Vorteil.
Liebe Grüße Fearn