Dienst nachholen wegen Krankheit

Nicy

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Ich hab mal ne Frage bezüglich Dienst nachholen wenn man krank war.

Ich arbeite seit über einem Jahr bei einem ambulanten Pflegedienst. Bin seit ich dort angefangen hab kein mal krankgeschrieben gewesen. Wenn einer meiner Kollegen krank wurde (haben auch den ein oder anderen "Blaumacher") bin ich eingesprungen auch wenns ein Feiertag war.

Ich wurde am Donnerstag (21.12.) krankgeschrieben bis Dienstag (26.12. also bis heute) wegen einem fiesen Magen-Darm-Virus. Hab gleich nach dem Arztbesuch meine PDL informiert. Die ist dann halb ausgeflippt mit den Worten "Jetzt können wir zu machen". Hätte 3 Tage von den 6 Krankheitstagen Dienst gehabt.

Eine Kollegin (mittlerweile gute Freundin) die für mich eingesprungen ist hat dann per SMS angemerkt dass die PDL gesagt hat dass ich die Krankheitstage nacharbeiten muss. Da ich 30. + 31.12. und 01.01. frei hab sollen gleich diese drei Tage dafür genommen werden.

Ist das denn zulässig??? Mir ist neu dass Krankheitstage nachgearbeitet werden müssen. Die bis jetzt krank waren haben auch nicht nacharbeiten müssen dass ich mein "Frei" wieder hatte, auch wenns Feiertage waren an den ich eingesprungen bin. Zu meiner PDL hab ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis aber wenn sie morgen diesbezüglich was sagt glaub ich dass ich ihr ins Gesicht spring. :evil:

Es tut mir ja wahnsinnig für meine Kollegen leid dass ich jetzt über die Feiertage krank war, aber es ist keine böswillige Absicht.

Und wie gesagt,... es wär mir total neu dass man die versäumten Krankheitstage nachholen muss.

Danke im Voraus für eure Meinungen. Gruß Nicole
 
Hallo Nicy,

ich kenne es nicht, dass man Fehlstunden die durch Krankheit entstanden sind, nacharbeiten muss.
Will deine Chefin, vtl. dass deine Kollegin, die jetzt Weihnachten eingesprungen ist, jetzt als Ausgleich an Sylvester frei bekommt? Damit sie nicht Weihnachten und Sylvester arbeiten muss?
Dafür würdest du allerdings dann die Stunden gutgeschrieben bekommen.

Vielleicht solltest du dich nicht auf hören/sagen verlassen, sondern morgen deine Cheffin drauf ansprechen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Natürlich mußt du die Tage NICHT nacharbeiten. So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.
Die geplanten Dienste während der Krankschreibung zählen zur IST-Arbeitszeit des Monats, freie Tage verfallen letztendlich, Urlaubstage müssen erstattet werden.

Ich war in diesem Jahr 5 Wochen krank, weil ich mir einen Arm gebrochen hatte...da würde das mit dem anschließendem Nacharbeiten zeitlich recht eng werden:-)

Lass Dich bloß nicht auf so einen Mist ein!

Schöne Weihnachten noch und einen guten Rutsch!
 
Frage den AG schriftlich nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung. Dann mußt du nur noch abwarten. Krankheit im Dienst ist wie Arbeit! Er wird dir gewiß kein zusätzliches Frei geben, wenn du im Frei krank wirst. Anders ist es im Urlaub. Das ist eindeutig im Gesetz geregelt!

Gruß

Johannes Paetzold
 
Also ich bin heut ganz brav zum Dienst erschienen mit einem "Ich-hab-keine-Ahnung-von-Nix" Gesichtsausdruck.

Die PDL hat dann wirklich gesagt, dass ich die drei Tage arbeiten muss, da sie meiner Kollegin versprochen hat, dass sie da frei bekommt.

Na gut,... auf den Mund gefallen bin ich auch nicht.:knockin:

Hab ihr dann gesagt, dass ich auch schon mehrere Tage (das waren auch schon mal 21)am Stück arbeiten musste wenn jemand krank war und dass ich eben schon fest was geplant habe an den Tagen. Bevor ich mit den rechtlichen Grundlagen anfangen konnte hat sie schon von sich aus gesagt, dass sie sich dann was anderes einfallen lassen muss.

Ich hab dann nochmal mit der Kollegin gesprochen, die hat das eher locker gesehen, dass sie trotzdem am 01. Januar arbeiten muss, da sie eh dafür eingetragen ist.

Aber ich hab schön langsam den Eindruck dass ich im unorganisiertesten Pflegedienst der Nation arbeite. Denn bevor ich jetzt das endgültige (immer noch nicht 100%ig) OK bekommen hab, wollte noch die Geschäftsführung diesbezüglich mit mir sprechen und die PDL hat noch 3x angerufen.

Hab mir schön öfters gedacht, dass ich dort aufhören sollte. Das Problem ist nur dass man in meiner Gegend vom Regen in die Traufe kommt. Egal wo man anfängt.
 
Für uns war es früher eine Frage der Kollegialität in so einem Fall wie diesen, den Dienst zu übernehmen...ohne eine Anordnung. Wir haben uns untereinander geeinigt.

Elisabeth
 
Na das wäre ja noch schöner...
Ich hatte letzte Woche 3 freie Tage und wie immer hat es mich erwischt und ich wurde krank und lag diese 3 Tage im Bett...Wer bitte gibt mir diese 3 Tage wieder,KEINER.
Also wäre es jawohl ein Unding wenn du deine Kranktage nachholen müßtest
:knockin:
 
Es geht hier wohl nicht vordergründig um das nachholen der "Krankstunden" sondern um ein Entgegenkommen der Kollegin gegenüber, die schon das Weihnachtsfest arbeiten musste. Vielleicht wollte die Leitung ihr für diesen Einsatz wenigstens den anderen wichtigen Feiertag zum Jahreswechsel frei geben.
Wie gesagt: es hat was mit Kollegialität zu tun. Jeder möchte mal mit seiner Familie ein paar schöne Stunden verleben. Die Mehrarbeitszeit wird dann im Januar verrechnet.

Aber vielleicht hat Nicy ja eine ganz andere Möglichkeit gefunden sich erkenntlich zu zeigen.

Elisabeth
 
Wisst ihr,... wenn die Kollegin die für mich eingesprungen ist an Neujahr arbeiten müsste wär das alles kein Thema. Dann hätt ich natürlich am 01. für sie gearbeitet damit sie ihren Feiertag hat.

Es geht hier aber um 3 Tage (3 Diensttage) die ich krank war.... und diese sollte ich nachholen.

Wie ich auch schon erwähnte, hab ich zu der Kollegin ein sehr gutes Verhältnis. Wir haben schon öfters den Dienst hin und her geschoben wenn was wichtiges dazwischen gekommen ist. Das ist für uns Kollegen untereinander kein Thema. Es klingt hier ja grad so als wär ich ein egosistisches Etwas, der die Kollegen egal sind so nach dem Motto "hauptsache ich hab frei".

Ich sag lange nix und lass mir so einiges von Kollegen gefallen. Bloß ausnutzen lass ich mich auch ned,... weder von der PDL noch von sonst wen.

Drum war auch meine Frage ob dies rechtens ist, wenn ich den Dienst nacharbeiten soll.
 
Hallo Nicy,
hat deine PDL wirklich gesagt, du musst die Stunden zusätzlich einbringen?
Das fände ich dreist.

Aus Freundlichkeit, für eine Kollegin den Sylvester und Neujahrsdienst übernehmen, dafür die Stunden gutgeschrieben bekommen, fände ich allerdings sehr kollegial, weil auch die Kollegin, vtl. was an Weihnachten vorhatte und das Verschieben musste.

Liebe Grüsse
Narde
 
War jetzt bei uns ähnlich; bzw. andersrum:

2 Schülerinnen, die eine im Wochenende 1, die andere in 2.

Schülerin 1 ist übers DienstWE krank.
Schülerin 2, hat gerade ihr DienstWE, also 2 Wochen Dienst, hinter sich, muss einspringen. Das nächste WE ist sie wieder regulär dran. Macht dann 3 Wochenende hintereinander - 4 Wochen Dienst am Stück.
Dummerweise folgt dann das WeihnachtsWE, wo sie sich so geeinigt hatten, das Schülerin 2 Weihnachten arbeitet, 1 Silvester.
Somit folgte für Schülerin 2 das 4. Dienst WE hintereinander, 5 Wochen am Stück.
Halt nein, in der 5. Woche gab es dann die 2 Tage aus dem eingesprungenen Wochenede wieder...

Eine risengroße Schei*e. Hab ihr gesagt sie soll nochmal zur Cheffin gehen, das geht doch so nicht.

Die sagte ihr dann: Ich kann ja nicht Sch. 1 dafür bestrafen das sie krank war, und ein "zusätzliches" WE arbeiten lassen...

Sch 2 war am Ende und am heulen, bin dann mit ihr nochmal zur St Leitung und hab Sch 1 mitgenommen - die dann freiwllig ein WE eingesprungen ist...

---

Denke mal das ist genau deine Situation, bis auf das die Leitung eben bei dir der anderen (meiner Meinung nach korrekteren) Ansicht ist...
 
Auch wenn´s schon viele gesagt haben: Nachholen mußt Du nix, aber Dein Dienstplan kann natürlich geändert werden. Und wer will, findet einen Grund, das zu tun und das hat im Zweifelsfalle überhaupt nichts mit Deiner Erkrankung zu tun.
 
Auch wenn´s schon viele gesagt haben: Nachholen mußt Du nix, aber Dein Dienstplan kann natürlich geändert werden. Und wer will, findet einen Grund, das zu tun und das hat im Zweifelsfalle überhaupt nichts mit Deiner Erkrankung zu tun.

Halt!!!
Ein Dienstplan kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden, er muß 2. Wochen vor Begin ausgehängt werden und ist dann rechtsverbindlich.:ccol1:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo RandyAndy,
das siehst du wohl etwas zu eng. Wichtige Gründe können immer Anlass für DP- Änderungen sein. Es muß auch nicht immer gefragt werden. Informieren ja, ist klar, eventuell Rücksichten nehmen auch, aber wenns überall fehlt, geht Pat.- Betreuung immer noch vor Privatinteresse.
Beim Ausgangsfall liegt die Sache allerdings anders. Die 3 Tage "nacharbeiten" dürften ja wohl 3 Tage Mehrarbeitszeit bedeuten. Aber es ist ja anders gekommen.
MfG
rudi09
 
Nein,
das sehe ich nicht zu eng es ist Gesetz.(zumindestens im AVR Bereich)

Und wenn es eng wird liegt evtl. ein Organisationsverschulden der Leitung (die dafür bezahlt wird) vor.

Natürlich soll kein Patient darunter leiden, aber wenn ich den Personalschlüssel runterfahre kann ich nicht deshalb die Rechte der übrigen Mitarbeiter verletzen.
Das Argument Personalmangel mag zur Zeit im ärztlichen Bereich gelten, aber nicht in pflegerichen Bereich sollange es noch arbeitsloses Pflegepersonal gibt und Mitarbeiter die nur19,25 h/Wo Verträge bekommen aber 200 h Überstunden vor sich herschieben. :ccol1:
 
Im Prinzip hast Du sicher recht, aber sieh mal ins Arbeitszeitgesetz. Da steht, was zum Beispiel im Krankheitsfalle alles möglich ist, z.B. max. 12 freie Sonntage im Jahr, z.B. Doppelschichten, z.B. Dienstplanänderungen anderer Art, die nicht irgendeiner Absprache bedürfen.
Nebeneffekt: Da steht nicht drin, daß krankheitsbedingte Ausfälle dadurch kompensiert werden, daß man Kollegen, die frei haben, zu Hause anruft.
Ansonsten aber gibt es per Gesetz Möglichkeiten, die an die Frühzeit der Industrialisierung erinnern.
 
Leider gbt es für jedes Gesetz viele Auslegungen, einige Beispiele hier:
Laut Entscheidung des LAG Rheinlandpfalz aus `99 verfallen die Überstunden:
Wer Überstunden abfeiern will und dabei plötzlich krank wird, kann den Anspruch auf diesen Freizeitausgleich verlieren. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Voraussetzung dafür sei aber, dass der Arbeitgeber den Ausgleich schon in den Dienstplan eingearbeitet und dem Arbeitnehmer bekannt gegeben hat sowie mit der Arbeitsunfähigkeit nicht zu rechnen brauchte (Az: 6 Sa 566/99).
oder
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/recht/entscheidungen/sa/0167-06.pdf

Ansonsten gilt im AVR Bereich die Anlage 6

Verbindlichkeit eines geschriebenen Dienstplanes:
Mit Aushang des Dienstplanes am Schwarzen Brett oder Zustellung an den einzelnen Mitarbeiter wird der Dienstplan rechtsverbindlich. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht in Bezug auf die Arbeitszeitaufteilung rechtswirksam und rechtsverbindlich ausgeübt. Dieser Dienstplan, der zunächst nur ein Soll-Dienstplan ist, kann deshalb auch nicht einseitig vom Dienstgeber geändert werden. Änderungen sind - wenn überhaupt, dann nur in dringenden Fällen - im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wurde der Dienstplan noch nicht ausgehangen bzw. ist er dem einzelnen Mitarbeiter noch nicht zugegangen, kann er noch jederzeit geändert werden.
Eine Ausnahme besteht gemäß AVR Anlage 6: Danach kann der Dienstgebers oder sein Bevollmächtigten über die bereits im rechtsverbindlichen Dienstplan festgelegten Zeiten hinaus
Überstunden anordnen; diese dürfen aber nur angeordnet werden, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Die Mitarbeiter sollen möglichst gleichmäßig zu Überstunden herangezogen werden. Ist die
Notwendigkeit von Überstunden voraussehbar, sollen sie spätestens am Vortag angekündigt werden. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u.a., dass der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muss. Die Arbeitszeit muss dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass er sich noch ausreichend darauf einstellen kann. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15:00 und 17:00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält (BAG, Beschl. v. 17.01.1995, 3 AZR 399/94).
Kurzfristige Änderungen des Dienstplanes scheitern in der Regel auch am Mitbestimmungsrecht der MAV, das nur in den Fällen des § 36 Abs. 3 MAVO eingeschränkt ist: "Muss für eine Einrichtung oder für einen Teil der Einrichtung die tägliche Arbeitszeit gemäß Abs. 1 Nr. 1 nach Erfordernissen, die die Einrichtung nicht voraussehen kann, unregelmäßig oder kurzfristig festgesetzt werden, ist die Beteiligung der Mitarbeitervertretung auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden beschränkt."
Quelle: Direktionsrecht DiAG-MAV


Wenn regelmäßig Überstunden in höheren Maßen anfallen sollte man doch mal über die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter nachdenken. natürlich sollte man nicht vergessen das der Mitarbeiter diese Überstunden durch harte Arbeit geleistet hat un sie ihm nicht einfach so zugeflogen sind.


Guten Rutsch
 
Hallo und Entschuldigung,

habe ich irgendwo was überlesen? Die Frage von Nicy bezog sich doch nicht auf den AVR, oder?
Wenn ich Nicy richtig verstanden habe, arbeitet sie in einem ambulanten Pflegedienst, gilt da automatisch der AVR?

Wenn nicht, sollten wir uns vermutlich auf allgemeine, rechtsgültige Aussagen beschänken.

Danke
Narde
 
habe ich irgendwo was überlesen? Die Frage von Nicy bezog sich doch nicht auf den AVR, oder?
Wenn ich Nicy richtig verstanden habe, arbeitet sie in einem ambulanten Pflegedienst, gilt da automatisch der AVR?

Wenn nicht, sollten wir uns vermutlich auf allgemeine, rechtsgültige Aussagen beschänken.

Die allgemeine, rechtsgültige Aussage steht ja in meinem Beitrag, es ist nur so das ich mich im AVR etwas besser auskenne.
In Deutschland legt die AVR die Arbeitsbedingungen für 475.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen caritativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland fest. :daumen:
Sicherlich hatte der eine oder andere (der 475.000) Leser in diesem Thema ein ähnliches Problem und man/frau will ja alle so gut wie möglich informieren.:D


Guten Rutsch und alles Gute für das Jahr 2007 Mme Narde
:hippy:
 

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