Definition Behinderung

Martin H.

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Bayern
Beruf
Krankenpfleger, Berufspädagoge im Gesundheitswesen B. A.
Hallo zusammen,
ich hätte aus aktuellem Anlass eine Frage an euer Fachwissen:

Und zwar habe ich kürzlich mit einem Bekannten diskutiert, wie genau „Behinderung“ definiert ist.
Ich bin der Auffassung, daß als Behinderung eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung, die länger als 6 Monate anhält, gilt.
Mein Bekannter war darüber hinaus der Meinung, daß auch „intermittierende“ Einschränkungen als Behinderung gelten.
Vom Gesetz her fühle ich mich in meiner Meinung bestärkt:

„(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“


Hintergrund war die wechselhafte Verfassung eines beginnend Demenzkranken (der zwischendrin wieder völlig klar ist), man kann sich aber auch einen MS-Patienten vorstellen, der während seines Schubes beeinträchtigt ist, aber sonst nicht.
Im zitierten Gesetzestext lese ich nirgends heraus, daß auch phasenweise Beeinträchtigung zählt.

Was sagt ihr?
 
Hallo Martin,

wenn du den Gesetzestext zitierst ist die Antwort relativ einfach:
Eine Behinderung besteht dann, wenn eine Behinderung „erfasst“ ist, also die betroffene Person offiziell eine bestätigte Behinderung hat. Diese kann auch zeitlich befristet sein.
Grundsätzlich widerspricht deine Definition der deines Bekannte auch nicht. Zumindest nicht in dem von dir geschilderten Fall. Auch die phasenweise Beeinträchtigung wird länger als 6 Monate anhalten.
Davon ab werden die Phasen länger werden.

LG Eine
 
Auch intermittierend immer mal wieder auftretende Beschwerden können als Behinderung gewertet werden. Beispielsweise bei Erkrankungen, die in Schüben verlaufen, wie neurodegenerative und auch psychische Erkrankungen.
Jemand, der rezidivietend depressiv ist, kann auch immer wieder monatelang gute Phasen haben, bekommt dadurch aber seine bereits offiziell anerkannte Behinderung nicht aberkannt.
 
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Hallo Einer,
irgendwie schreiben wir jetzt aneinander vorbei:
Laut der mir bekannten Definition muß die Behinderung mindestens 6 Monate anhalten (s. o.).
Laut meinem Bekannten würden auch immer wieder kürzere Phasen gelten (kürzer als 6 Monate).

Und das lese ich so aus dem Gesetz nicht raus.

Aber falls es jemand mit einem Gesetzestext o. ä. belegen könnte, daß es auch anders sein kann… immer her damit! :-)
 
Hallo Martin,

Es geht nur um die Auslegung des Gesetzes.
Der Gesetzestext legt nur die Mindest-Dauer (6 Monate) der Behinderung fest.
Ob die Behinderung gleichbleibend und ohne Unterbrechungen besteht ist nicht festgelegt.
Sonst würde beispielsweise einem Autisten mit einer besonderen Inselbegabung die "Behinderung" auch nicht zusehen, da er in seinem Arbeitsbereich eventuell sogar perfekt funtioniert und somit zeitweise nicht "behindert" ist.
Ich definiere es so wie Ludmilla es beschreibt.

LG Einer

P.S. WICHTIGER HINWEIS !!!
Autisten sind für mich KEINE Menschen mit Behinderung !!! Sie sind für neurotypische Menschen einfach nur anders !!!
 
In meinen Augen muss der Grund der Behinderung mindestens sechs Monate bestehen bleiben. Die Einschränkungen, die dadurch eventuell auftreten, nicht unbedingt.

Hüpfe ich also auf Krücken herum, weil ich bei einem Unfall ein Bein verloren habe, bin ich im Sinne des Gesetzes behindert; hüpfe ich auf Krücken, weil ich mir das Bein gebrochen habe, nicht. In beiden Fällen dürfte ich aber wohl in der Straßenbahn auf den Sitzplatz für Behinderte, denn die augenblickliche Einschränkung der Mobilität besteht ja gleichermaßen. Bei der Fraktur besteht halt Aussicht auf Besserung.

Bei MS oder anderen schubhaft verlaufenden Krankheiten bleibt die Diagnose bestehen, auch wenn augenblicklich keine Einschränkung vorliegen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinen Augen muss der Grund der Behinderung mindestens sechs Monate bestehen bleiben. Die Einschränkungen, die dadurch eventuell auftreten, nicht unbedingt.

Hüpfe ich also auf Krücken herum, weil ich bei einem Unfall ein Bein verloren habe, bin ich im Sinne des Gesetzes behindert; hüpfe ich auf Krücken, weil ich mir das Bein gebrochen habe, nicht. In beiden Fällen dürfte ich aber wohl in der Straßenbahn auf den Sitzplatz für Behinderte, denn die augenblickliche Einschränkung der Mobilität besteht ja gleichermaßen. Bei der Fraktur besteht halt Aussicht auf Besserung.

Bei MS oder anderen schubhaft verlaufenden Krankheiten bleibt die Diagnose bestehen, auch wenn augenblicklich keine Einschränkung vorliegen muss.
Andererseits bekommt man nur aufgrund einer Diagnose und ohne bzw. mit nur geringen Einschränkungen keine Behinderung zugesprochen.
 
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@einer
@-Claudia-
Danke, aber wäre schön, wenn ihr dazu irgendeine Quelle hättet.
Kann ich nicht. "In meinen Augen" bedeutet hier "meiner Meinung nach". Ich hab keinen Beleg dazu, hab mich niemals damit befasst.

Allerdings habe ich Menschen in der Familie und im Bekanntenkreis, die einen Schwerbehindertengrad aufgrund von Krebserkrankungen oder einem Zustand nach Hirnblutung bekamen. In beiden Fällen blieben glücklicherweise keine allzu starken Einschränkungen zurück, sie können nahezu ungehindert am Alltag teilnehmen, von Medikamenteneinnahme oder regelmäßigen ärztlichen Checkups abgesehen. Trotzdem haben sie Anspruch z.B. auf etwas mehr Urlaub oder bestimmte Erleichterungen bei der Steuer.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, muss der Schweregrad einer solchen Behinderung in Abständen von einigen Jahren regelmäßig aktualisiert werden.
 
Eine Behinderung ist die Abweichung in den genannten Aspekten, die voraussichtlich mind. 6 Monate und länger bestehen bleibt.
Eine solche kann beim Versorgungsamt beantragt und mit einem GdB beschieden werden. Ab einem GdB von 20 gilt man als behindert, mit einem GdB von 30 oder 40 kann man sich gleichstellen lassen. Wird ein GdB von 50 und mehr zugesprochen, gilt man als Schwerbehindert und bekommt einen entsprechenden Ausweis.
Behinderung heisst also nicht automatisch auch Schwerbehinderung :-)

Die Bewertung des GdB wird in der VersMedV festgelegt, welche auch regelmässig überarbeitet und damit an den aktuellen Stand der Medizin angepasst wird. Es gibt ganz klare Kriterien, wann für eine Erkrankung (bzw. Richtigerweise die daraus entstehenden Einschränkungen an der Teilhabe im Leben) welcher Bewertungskorridor anzuwenden ist. Hiermit treffen dann die Ämter anhand der Aktenlage immer eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Kommen wir jetzt mal zu Erkrankungen, die schwanken:
Hier wird versucht, einen mittleren GdB zu ermitteln, welcher dem Zustand am ehesten gerecht wird. Bei Epilepsie ist z.B. klar definiert, welche Art und Häufigkeit der Anfälle im Durchschnitt auf einen definierten Zeitraum vorliegen müssen. Auch ist hier klar, wann der GdB abzusenken ist (z.B. 3 Jahre Anfallsfreiheit).
Auch bei MS wird bewertet, welche Einschränkungen dauerhaft bestehen bleiben bzw. wie viele Schübe etc. vorliegen und wie der Verlauf im ganzen so aussieht.

"Altfälle" von vor 20 Jahren wurden noch ganz anders bewertet als heute die "Neufälle"! Damals war es so, dass reine Krankheitsbilder bewertet wurden und die GdB damals deutlich öfters über 50 lagen. Heute ist es sehr schwer, auch mit MS und Ähnlichem auf einen GdB von 50 zu kommen!
 
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Kann ich nicht. "In meinen Augen" bedeutet hier "meiner Meinung nach". Ich hab keinen Beleg dazu, hab mich niemals damit befasst.

Allerdings habe ich Menschen in der Familie und im Bekanntenkreis, die einen Schwerbehindertengrad aufgrund von Krebserkrankungen oder einem Zustand nach Hirnblutung bekamen. In beiden Fällen blieben glücklicherweise keine allzu starken Einschränkungen zurück, sie können nahezu ungehindert am Alltag teilnehmen, von Medikamenteneinnahme oder regelmäßigen ärztlichen Checkups abgesehen. Trotzdem haben sie Anspruch z.B. auf etwas mehr Urlaub oder bestimmte Erleichterungen bei der Steuer.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, muss der Schweregrad einer solchen Behinderung in Abständen von einigen Jahren regelmäßig aktualisiert werden.
Bei Krebserkrankungen wird pauschal ein sehr hoher GdB in Heilungsbewährung zugeteilt. Nach Ablauf dieser Zeit wird dann geprüft, welche Einschränkungen tatsächlich dauerhaft geblieben sind - es erfolgt sehr häufig eine Absenkung des GdB unter 50.
 
Andererseits bekommt man nur aufgrund einer Diagnose und ohne bzw. mit nur geringen Einschränkungen keine Behinderung zugesprochen.
Das ist richtig :-) Es geht um die Teilhabebeeinträchtigung in definierten Bereichen nach ICF (Kommunikation, Mobilität, Familie, Freizeit etc.) ... Nicht jede Erkrankung wirkt sich hier gleich aus :-)
Für eine MS ohne bleibende Folgeschäden wird idR ein GdB 20 zuerkannt. Um als Schwerbehindert zu gelten müssen schon massive Funktionsausfälle vorliegen.
 
Hallo Martin,

Es geht nur um die Auslegung des Gesetzes.
Der Gesetzestext legt nur die Mindest-Dauer (6 Monate) der Behinderung fest.
Ob die Behinderung gleichbleibend und ohne Unterbrechungen besteht ist nicht festgelegt.
Sonst würde beispielsweise einem Autisten mit einer besonderen Inselbegabung die "Behinderung" auch nicht zusehen, da er in seinem Arbeitsbereich eventuell sogar perfekt funtioniert und somit zeitweise nicht "behindert" ist.
Ich definiere es so wie Ludmilla es beschreibt.

LG Einer

P.S. WICHTIGER HINWEIS !!!
Autisten sind für mich KEINE Menschen mit Behinderung !!! Sie sind für neurotypische Menschen einfach nur anders !!!
Die Arbeit spielt bei der Bewertung des GdB keine Rolle- das ist das definierte Feld der Rentenversicherung ;-)
Ansonsten ist die Diagnose Autismus nicht gleichbedeutend mit Schwerbehinderung - erst wenn die Integration ins normale Leben nicht oder nur mit Integrationshelfern zu bewältigen ist, wird ein entsprechender GdB zuerkannt.
 
Kommen wir jetzt mal zu Erkrankungen, die schwanken:
Hier wird versucht, einen mittleren GdB zu ermitteln, welcher dem Zustand am ehesten gerecht wird. Bei Epilepsie ist z.B. klar definiert, welche Art und Häufigkeit der Anfälle im Durchschnitt auf einen definierten Zeitraum vorliegen müssen. Auch ist hier klar, wann der GdB abzusenken ist (z.B. 3 Jahre Anfallsfreiheit).
Auch bei MS wird bewertet, welche Einschränkungen dauerhaft bestehen bleiben bzw. wie viele Schübe etc. vorliegen und wie der Verlauf im ganzen so aussieht.

"Altfälle" von vor 20 Jahren wurden noch ganz anders bewertet als heute die "Neufälle"! Damals war es so, dass reine Krankheitsbilder bewertet wurden und die GdB damals deutlich öfters über 50 lagen. Heute ist es sehr schwer, auch mit MS und Ähnlichem auf einen GdB von 50 zu kommen!
Danke euch allen und insbesondere @Lillebrit für eure Statements. :-)

Also so wie ich das rauslese, fühle ich mich im Wesentlichen in meiner ursprünglichen Ansicht bestätigt und mein Bekannter liegt im Wesentlichen falsch. Denn es interessiert nicht, ob der beginnend Demenzkranke "mal" eine schlechte Woche hat, wo er z. B. verstärkt Unterstützung benötigt und in dieser Zeit z. B. gewaschen werden muß, wenn er ansonsten wochenlang praktisch selbständig ist. Sondern, wenn ich Lillebrit richtig verstehe, zählt nur "ein mittlerer GdB, der dem Zustand am ehesten gerecht wird", und der durchschnittliche Zustand ist nun mal fast selbständig.
 
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Danke euch allen und insbesondere @Lillebrit für eure Statements. :-)

Also so wie ich das rauslese, fühle ich mich im Wesentlichen in meiner ursprünglichen Ansicht bestätigt und mein Bekannter liegt im Wesentlichen falsch. Denn es interessiert nicht, ob der beginnend Demenzkranke "mal" eine schlechte Woche hat, wo er z. B. verstärkt Unterstützung benötigt und in dieser Zeit z. B. gewaschen werden muß, wenn er ansonsten wochenlang praktisch selbständig ist. Sondern, wenn ich Lillebrit richtig verstehe, zählt nur "ein mittlerer GdB, der dem Zustand am ehesten gerecht wird", und der durchschnittliche Zustand ist nun mal fast selbständig.
Es macht Sinn, bei der Antragsstellung exakt zu beschreiben wo die Einschränkungen liegen. Auch ist es usus, dass man hier eher "den schlechtesten Tag" beschreibt und nicht den besten! Das es Schwankungen gibt, ist ja bei nahezu allen Erkrankungen der Fall...sei es nun Rheuma, Parkinson, Asthma, eine psychische Erkrankung etc.

Das Amt hat Spielraum bei der Bewertung und kann Korridore nutzen. Ist z.B. ein Korridor von 20-40 vorgesehen, dann muss individuell entschieden werden, WO man am ehesten zu verorten ist. Der Sprung auf 50 ist dann meistens nochmal ein sehr großer!
 
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GDB/GDS Tabelle
Vielleicht ist in dem Zusammenhang die GDB Tabelle hilfreich.

Die einzelnen Werte, werden nicht addiert, wenn mehrere Erkrankungen zutreffend sind, sondern im Prinzip zählt der höchste Wert
voll, die 2. und 3 . Erkrankung wird prozentual angerechnet. Es ist nicht so, dass man für eine Diagnose einen GDB erhält, die Einschränkungen müssen nachgewiesen werden. Will heißen: der BSV alleine bringt überhaupt keine Anrechnung....

liebe Grüße Fearn
 
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GDB/GDS Tabelle
Vielleicht ist in dem Zusammenhang die GDB Tabelle hilfreich.

Die einzelnen Werte, werden nicht addiert, wenn mehrere Erkrankungen zutreffend sind, sondern im Prinzip zählt der höchste Wert
voll, die 2. und 3 . Erkrankung wird prozentual angerechnet. Es ist nicht so, dass man für eine Diagnose einen GDB erhält, die Einschränkungen müssen nachgewiesen werden. Will heißen: der BSV alleine bringt überhaupt keine Anrechnung....

liebe Grüße Fearn
Genau so ist es :-)
Viele denken leider, dass ein "zusammentragen und aufaddieren von Befindlichkeiten" in eine Schwerbehinderung mündet - besonders "rentennahe Jahrgänge" unternehmen reichlich Bemühungen in diese Richtung ;-)

Die VersMedV bietet einiges an Spielräumen, welche das Amt nutzen kann- allerdings muss dieses gut begründet sein. Der Sprung von GdB 40 auf 50 ist meistens nochmal sehr schwer!
 
Ein Gdb von 30 zählt schon als Behinderung, wobei es hierbei keinen Schwerbehindertenausweis gibt. Als Nachteilsausgleich
kann man hier steuerlichen Freibetrag ( zur Auflistung CLICK) geltend machen kann.

Es besteht die Möglichkeit eine Gleichstellung zu beantragen. ( diese wird bei der Arge beantragt.)

Hierbei wird der Behinderte einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Er erhält den besonderen Kündigungsschutz, ( dh. das Integrationsfachamt muss einer Kündigung zustimmen, wobei das relativ häufig geschieht, wenn die Kündigung betriebsbedingt, verhaltensbedingt ist , oder der Mitarbeiter kann die Anforderungen des Arbeitsvertrags nicht mehr ausreichend erfüllen. Die personenbedingte Kündigung kann etwa aufgrund von häufigen Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankungen erfolgen.
Der gleichgestellte behinderte Mitarbeiter, erhält keinen Sonderurlaub und kann nicht früher in den Ruhestand gehen.


In diesem Zusammenhang ist der Inklusionsbeauftragte interessant

Nach § 181 SGB 9 hat jeder Arbeitgeber einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Das geschieht aufgrund einer EU Verordnung.

Es ist recht interessant zu fragen: Wer Inklusionsbeauftragter des Betriebs ist, in dem man beschäftigt ist...

Es ist möglich einen GDB von 50 befristet zu erhalten, z.b. bei bösartigen Erkrankungen erhält man zumeist eine Befristung von 5 Jahren.


Liebe Grüße Fearn
 
Die Demenz gehört in der Versorgungsmedizin zu Hirnschäden , wie z.b die MS.

Der Grad der Behinderung richtet sich nach den jeweiligen Ausfallserscheinungen. Bei Anfallsleiden wird in der Auflistung GDB/GDS die Frequenz der Anfälle berücksichtigt.

Bei der Demenz kommt neben dem Grad der Behinderung auch ein Merkzeichen in Betracht. ( Wie zb. B-=berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson, H= Hilflos, RF= Rundfunkbefreiung möglich usw.)

Der Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen ist nur grün-, der Ausweis mit Merkzeichen zur Hälfte grün und rosa, Ein Merkzeichen ist also auf den ersten Blick zu erkennen.

Bestimmte Merkzeichen wie AG ( außergewöhnlich gehbehindert) kann man nur ab einen bestimmten Behinderungsgrad ( hier z.b ab GDB 80) erlangen. Das Merkzeichen AG berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und die KFZ Steuer erhält Ermäßigungen, man kann nach Zahlung einer jährlichen Grundgebühr damit im Öffentlichen Nahverkehr frei fahren. ect.



Liebe Grüße Fearn
 

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