Hallo zusammen,
ich hätte aus aktuellem Anlass eine Frage an euer Fachwissen:
Und zwar habe ich kürzlich mit einem Bekannten diskutiert, wie genau „Behinderung“ definiert ist.
Ich bin der Auffassung, daß als Behinderung eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung, die länger als 6 Monate anhält, gilt.
Mein Bekannter war darüber hinaus der Meinung, daß auch „intermittierende“ Einschränkungen als Behinderung gelten.
Vom Gesetz her fühle ich mich in meiner Meinung bestärkt:
„(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“
Hintergrund war die wechselhafte Verfassung eines beginnend Demenzkranken (der zwischendrin wieder völlig klar ist), man kann sich aber auch einen MS-Patienten vorstellen, der während seines Schubes beeinträchtigt ist, aber sonst nicht.
Im zitierten Gesetzestext lese ich nirgends heraus, daß auch phasenweise Beeinträchtigung zählt.
Was sagt ihr?
ich hätte aus aktuellem Anlass eine Frage an euer Fachwissen:
Und zwar habe ich kürzlich mit einem Bekannten diskutiert, wie genau „Behinderung“ definiert ist.
Ich bin der Auffassung, daß als Behinderung eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung, die länger als 6 Monate anhält, gilt.
Mein Bekannter war darüber hinaus der Meinung, daß auch „intermittierende“ Einschränkungen als Behinderung gelten.
Vom Gesetz her fühle ich mich in meiner Meinung bestärkt:
„(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“
§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung
www.sozialgesetzbuch-sgb.de
Hintergrund war die wechselhafte Verfassung eines beginnend Demenzkranken (der zwischendrin wieder völlig klar ist), man kann sich aber auch einen MS-Patienten vorstellen, der während seines Schubes beeinträchtigt ist, aber sonst nicht.
Im zitierten Gesetzestext lese ich nirgends heraus, daß auch phasenweise Beeinträchtigung zählt.
Was sagt ihr?