Das "Zustellbett" im Patientenzimmer

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23.05.2007
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Ort
Köln/Bergisch Gladb.
Beruf
Schülerin der Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo,

ich bin gerade in der Vorbereitung zu meiner mündlichen Zwischenprüfung im November und bin auf ein Problem gestoßen, zu dem ich auf anderem Recherchewege noch keine Lösung gefunden habe.

Ich suche Richtlinien und/oder gesetzliche Vorgaben bezüglich „Zustellbetten“ – also wenn ein reguläres 3-Bett-Zimmer mit einem vierten Bett aufgestockt wird. Z.B. welche räumlichen Vorraussetzungen müssen bestehen? Was ist wenn der Patient keine Klingel hat und ein Notfall tritt ein? Etc. ...

Es wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

LG - Brigitte
 
Da dürfte es wahrscheinlich keine Richtlinien geben.

Elisabeth
 
Tja, das hatte ich befürchtet.
Da wir für die Prüfung alle Antworten belegen müssen, hatte ich gehofft ich hätte dabei nur falsch recherchiert.

Vor allem interessieren mich folgende Fragen:

  • Welche gesetzlichen Vorgaben / Richtlinien gibt es für eine Überbelegung?
  • Ist die Aufstockung eines regulären 3-Bett-Zimmer auf ein 4-Bett-Zimmer zulässig?
  • Wie ist es mit Patientenbetten auf dem Flur / im Untersuchungszimmer/ Stationsbad?
  • Welche räumlichen Voraussetzungen müssen bestehen?
  • Was ist wenn der Patient keine Klingel hat und ein Notfall tritt ein, oder wenn ein Patient nachts stürzt weil er kein Licht anstellen konnte?
  • Kann ein Patient klagen wenn er „zugeschoben“ wird? Auch ohne Notfall?
Na ja, falls jemand da irgendetwas schriftliches zu hat würde es mir sehr helfen.
LG Brigitte
 
Hallo
Glaube nicht daß Du irgendetwas schriftliches finden wirst.
Wir hatten vor Jahren auch das Problem der "Flur-Betten", haben nachgeforscht und nichts handfestes gefunden. Ebenso die leidigen Zustellbetten ohne Licht und ohne Glocke, keine Richtlinien.
Was das Klagen angeht, das kann ein Patient natürlich immer, fragt sich nur ob er Recht bekommt."Ironie an: Überbelegt ist ein Zimmer nur dann wenn zwischen zwei Betten kein Nachtkästchen mehr passt, Räumliche Vorraussetzung ist gegeben wenn das Zimmer 4 Wände ein Dach und ein Fenster hat, Türe muss nicht sein ein Paravant tuts auch: Ironie aus".
Alesig
 
Es wird keine Gesetze geben... nur der gesunde Menschenverstand.

Welche gesetzlichen Vorgaben / Richtlinien gibt es für eine Überbelegung?
Keine.
Ist die Aufstockung eines regulären 3-Bett-Zimmer auf ein 4-Bett-Zimmer zulässig?
Ja, wenn es räumlich möglich ist: wenn man sich noch frei bewegen kann im Zimmer.
Wie ist es mit Patientenbetten auf dem Flur / im Untersuchungszimmer/ Stationsbad?
Im Stationsbad- absolutes no go. Im Untersuchungszimmer/ Flur: für Sichtschutz sorgen, Klingelalternative anbieten
Welche räumlichen Voraussetzungen müssen bestehen?
Der Bettenplatz muss vorhanden sein. Fluchtwege dürfen nicht verstellt sein.
Was ist wenn der Patient keine Klingel hat und ein Notfall tritt ein, oder wenn ein Patient nachts stürzt weil er kein Licht anstellen konnte?
Klingelalternativen nutzen. Wir haben schon mal einen Schieber angeboten zum "klappern". Fußbodenleuchte "basteln" aus Schreibtischlampe.
Bitte dabei bedenken: man kann nie alles absichern.
Kann ein Patient klagen wenn er „zugeschoben“ wird? Auch ohne Notfall?
Nein

Elisabeth