Darf Pflegepersonal EEGs schreiben - ja/nein?

timeless

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Akt. Einsatzbereich
Kardiologie
Hallo zusammen

wer arbeitet von euch als krankenschwester/pfleger im Funktionsbereich? Direkt wer schreibt von euch EEGs?
ich möchte wissen ob man im Klinikum eine Zusatzqualifikation als Pflegepersonal zum EEG schreiben braucht oder nicht.

Von meinen kolleginen wird immer wieder das Ungeschribene Gesetz zitiert, als krankenschwester darf man keine EEGs schreiben wenn dann nur mit zusatzquali; im ernst ich finde keine Dokumentation darüber schließlich arbeiten Arzthelferinen in Praxen und shcreiben EEGs. Und im Ernst manche machen den Job wirklich gut.

Bitte wer etwas weis und/ Erfahrungen hat schreibt mir wenn ihr etwas wisste, es ist für mich wichtig.
 
Es dürfte sich wie so vieles um eine ärztliche Tätigkeit handeln, die an geeignetes Personal delegierbar ist. Entweder muss sich der Arzt persönlich von der Eignung des Personals überzeugen, oder - in vielen Häusern üblich - es wird eine Festlegung darüber getroffen, welche Qualifikation die Eignung belegt.

Wenn also bei Euch hausintern festgelegt ist, dass die EEGs nur von den Leuten mit entsprechender Zusatzqualifikation geschrieben werden (weil man da eben sicher geht, dass die das gelernt haben), dann wirst Du dies so akzeptieren müssen.
 
Ich muss nochmal nachfragen, reden wir hier von Elektro-Encephalo-Graphie oder von Elektro-Kardio-Graphie?

Kompetenzen im Bereich EEG werden neben einer neurologischen Poliklinik auch in sogenannten Epilepsiezentren gefragt sein. >>> Epilepsiezentren in Deutschland, Sektion Epileptologie . Möglichkeiten bezüglich einer Zusatzquali sind mir net bekannt und machen m.E. auch wenig Sinn. Eigentlich gehört dieser Aspekt in den Bereich einer MTA-F. Aus Kostengründen nehmen KH auch lieber diese Kollegen.

Elisabeth
 
Bei uns werden die EEG´s von 2 Dipl. Pflegerinnen geschrieben, die allerdings nichts anderes machen
 
EEG's und EKG'S werden in Arztpraxen von den Arzthelferinnen gemacht. Die wenigsten Ärzte machen diese Untersuchungen selbst. Da gibt es keine spezielle Ausbildung, das Personal wird entsprechend angelernt. Warum sollte eine KS das nicht machen? Sie sollte nur entsprechend angelernt sein.
 
Kann ich auch nur so bestätigen.:up:
 
EEGs von der Funktionsabteilung wo aber auch KS arbeiten, die darauf eingearbeitet worden sind.

EKGs wurden bei uns von uns (also Krankenschwestern) geschrieben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke in der Fkts-Abteilung des Themenstarters werden zwei Tatsachen vermischt.

Originär zählt das EEG nach den Ausführungen des "Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz)" zu den ausschließlich den MTA-F vorbehaltenen Tätigkeiten.

§ 9 Abs. 1 Punkt 3:
"Auf dem Gebiet der Humanmedizin dürfen ausgeübt werden die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 3 ("Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik"):
  • a) Durchführung von Untersuchungsgängen in der Funktionsdiagnostik des Nervensystems und der Sinnesorgane einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle,
  • b) Durchführung von Untersuchungsgängen in der kardio-vaskulären Funktionsdiagnostik einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle,
  • c) Durchführung von Untersuchungsgängen in der pulmologischen Funktionsdiagnostik einschließlich Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle,
  • d) technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik;
ausgenommen von den unter den Buchstaben a bis c genannten Tätigkeiten sind einfache vor- oder nachbereitende Tätigkeiten und einfache Funktionsprüfungen, wie das Elektrokardiogramm, die Ergometrie und die Spirometrie."

Aber:
Auch Krankenschwestern dürfen EEGs ableiten, allerdings nicht eigenverantwortlich
§ 10
"§ 9 Abs. 1 und 2 findet keine Anwendung auf
  1. Personen, die auf Grund einer abgeschlossenen Hochschulausbildung über die erforderlichen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der genannten Tätigkeit verfügen, Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die Approbation nach den §§ 8 bis 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde erhalten haben, sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
  2. Personen, die sich in einer die erforderlichen Voraussetzungen vermittelnden beruflichen Ausbildung befinden, soweit sie Arbeiten ausführen, die ihnen im Rahmen ihrer Ausbildung übertragen sind,
  3. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 4, die eine vorbehaltene Tätigkeit auf einem der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gebiete ausüben, wenn sie nach dem Erwerb der Erlaubnis während eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Aufsicht einer der in Nummer 1 oder § 1 Nr. 1 genannten Personen auf diesem Gebiet tätig gewesen sind,
  4. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, die eine vorbehaltene Tätigkeit auf einem der in § 9 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 genannten Gebiete ausüben, wenn sie nach dem Erwerb der Erlaubnis während eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Aufsicht einer der in Nummer 1 oder § 1 Nr. 4 genannten Personen auf diesem Gebiet tätig gewesen sind,
  5. Personen mit einer staatlich geregelten, staatlich anerkannten oder staatlich überwachten abgeschlossenen Ausbildung, wenn sie eine der vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 9 ausüben, sofern diese Tätigkeit Gegenstand ihrer Ausbildung und Prüfung war,
  6. Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, die ohne nach den Nummern 1 bis 5 berechtigt zu sein, unter Aufsicht und Verantwortung einer der in Nummer 1 genannten Personen tätig werden."
Heißt also: EKGs darf jeder, EEGs prinzipiell jede medizinisch ausgebildete PErson, wenn sich der Facharzt in Rufnähe aufhält. ;)
 

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