Blase auf Dekubitus?

sternli8484

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02.01.2007
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72
Beruf
Dipl.Pflegefachfrau HF
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre Chirurgie
hallo

meine Frage:

mein Pat. hat einen Dekubitus Grad 1 mit Blasenbildung, die Blunuterlaufen ist! Was soll ich da für Interventionen machen?? die Blase abkleben oder aufstechen oder einfach den Fuss freilagern, wie ich es mache??
 
Warum willst du auf einen Dekubitus I.° etwas kleben? Was würde das bewirken, bzw. was versprichst du dir davon?
Und wenn ja, was würdest du darauf kleben wollen?


Eine "normale" Blase sollte nicht punktiert werden, da in ihr sterile Bedingungen herrschen, und durch eine Punktion allerhöchstens Keime in dieses Umfeld verschleppt werden.
Die Blase kann von einem Arzt steril punktiert werden, als Pflegekraft darfst du das nicht - es wäre strenggenommen Körperverletzung.

Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass der Arzt diese Blase steril punktieren würde, demzufolge rate ich dir zu Freilagerung / Druckentlastung.
 
Eine Blase auf einem Deku, Grad 1, scheint mir ein Deku Grad 2 mit Blasenbildung zu sein...!?
 
Auch wahr :knockin:
Aber meine Fragestellung / Antwort bleibt die gleiche.
 
ob arzt oder pflegekraft punktiert is bezüglich körperverletzung jacke wie hose oder net?? is ja die selbe tatsache .......:gruebel:
 
Körperverletzung ist es bloß, wenn Du etwas gegen den Willen des Patienten machst.
 
§ 223 StGB definiert Körperverletzung wie folgt:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Eröffnung einer Blase ist obsolet, da sie im Normalfall, wie bereits gesagt, innen steril ist. Wird die Blase eröffnet, nimmt derjenige, der sie eröffnet, eine Infektion und damit eine Körperverletzung in Kauf.

Das war zumindest im Wortlaut die Begründung, mit der eine Bekannte im ambulanten Dienst zu Schmerzensgeld verknackt wurde, da sie auf Wunsch des Patienten genau das gemacht hat und sich die Wunde anschließend entzündet hat.
Wobei sie das Pech hatte, dass dieser Patient Diabetiker mit entsprechender Gefäßschädigung war - den Verlauf kann man sich denken.


Ein Arzt kann das wohl unter "Therapie" verbuchen, da Pflegekräfte nicht therapieren dürfen, darf diese Tätigkeit auch nicht durch eine PK ausgeführt werden.
Deutsche Gesetze sind toll :)




Btw: Das hier ist eigentlich ein anderes Thema ^,^
 
Die Eröffnung einer Blase ist obsolet, da sie im Normalfall, wie bereits gesagt, innen steril ist. Wird die Blase eröffnet, nimmt derjenige, der sie eröffnet, eine Infektion und damit eine Körperverletzung in Kauf.

OT:

In diesem Fall und auch bei jeder Spritze:

- Tatbestand: Körperverletzung, das Öffnen der Blase ist bereits Körperverletzung...

- subjektiver Tatbestand: direkter Vorsatz (wissen + wollen) oder indirekter Vorsatz (wissen + Folgen in Kauf nehmen).

- Rechtswidrigkeit (ist es ausnahmsweise erlaubt?)

Einwilligung des Pat., setzt Einwilligungsfähigkeit voraus, dies setzt eine formale Aufklärung voraus. Die Aufklärung muss durch einen Arzt erfolgen und kann nicht durch eine Pflegekraft erfolgen.

Es gibt noch mehr Ausnahmen, aber das gehört hier nicht hin :)

Zurück zum Thema:

@sternli: Was sagt der Arzt dazu? Würde auch erst mal Freilagern.
 
Pinselchen, du wirst es nicht glauben, aber auch ich habe irgendwann einmal genau das gelernt. Und genau darum geht es nicht, denn bei einer Injektion (s.c., i.m., ...) wird ...

...a) nicht fahrlässig gehandelt,
...b) eine Folgeinfektion nicht billigend in Kauf genommen.

Nur weil der Patient einwilligt, heißt es noch lange nicht, dass man es machen kann und darf.
 

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