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hallo leute brauch mal eure meinung...
also bei der prktischen prüfung is mir ein fehler unterlaufen habe ein kurz infusion aufgestellt mit 4 g patient sollte aber nur 2 g erhalten..
habe angefangen das med aufzulösen und es dann weiterdeligiert...die i.v. schwester bei uns konnte es aber nicht dran hängen weil flex ex war .und der arzt keine neue gelegt bekam . somit wurde das med abgesetzt...
nun meine frage bin ich durchgefallen ?is ja nen grober fehler weil 2 g zu viel ....aber die pat. hat es ja nicht bekommen .....und ist der jenige der das med. dran hängt nicht auch noch in der pflicht zu kontrollieren??
bitte helft mir....
lg
also bei der prktischen prüfung is mir ein fehler unterlaufen habe ein kurz infusion aufgestellt mit 4 g patient sollte aber nur 2 g erhalten..
habe angefangen das med aufzulösen und es dann weiterdeligiert...die i.v. schwester bei uns konnte es aber nicht dran hängen weil flex ex war .und der arzt keine neue gelegt bekam . somit wurde das med abgesetzt...
nun meine frage bin ich durchgefallen ?is ja nen grober fehler weil 2 g zu viel ....aber die pat. hat es ja nicht bekommen .....und ist der jenige der das med. dran hängt nicht auch noch in der pflicht zu kontrollieren??
bitte helft mir....
lg