Bildungsurlaub

Krabbenmädchen

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24.04.2007
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134
Ort
Im ganz hohen Norden
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
neurologische Frühreha/Phase B
Hallo zusammen und erstmal schöne Ostern an alle!

Ich habe eine Frage zum Bildungsurlaub: Jedem Arbeitnehmer stehen ja 5 Tage pro Jahr zu, die ich dieses Jahr auch nutzen werde.

Nächstes Jahr Ende August läuft mein Ausbildungsvertrag aus, d.h. ich arbeite 2011 voraussichtlich nur 8 Monate für meinen Arbeitgeber. Wie sieht dass dann aus? Kennt sich hier jemand damit aus?

Gruß,

Krabbenmädchen
 
Hallo,

wie flexi schon richtig feststellte, must du in den jeweiligen Regelungen für das Bundesland nachschlagen.

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, daß der Anspruch auf Bildungsurlaub nichts mit deinem Ausbildungsvertrag zu tun hat, das heist, auch für 2011 kannst du eine entsprechende Bildungsurlaubsmaßnahme beantragen.

Gruß

medsonet.1
 
Im engeren Sinn habe ich dazu eine Frage:

An meiner Uni bekam ich die Information, beim AG einen

Antrag auf Bildungsfreistellung


stellen zu können. Das Studium erfüllt § 8 Abs. 2 des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 4.3.1998 (GVBl. LSA S. 92).

Was bedeutet das genau? Ich kann da so recht nichts mit anfangen. Muss der AG mir an den Präsenztagen der Uni frei geben? Muss er mich sogar bezahlt frei stellen, auch wenn das Studium von ihm weder finanziell noch "arbeitsstrategisch" unterstützt wird?

Ich werde irgendwie nicht schlau aus dem ganzen. Hat einer eine ungefähre Ahnung, was dieser Antrag beim AG bewirken könnte und ob es Sinn macht, ihn zu stellen?
 
Du kannst - wenn Du, im Gegensatz zu mir, im richtigen Bundesland arbeitest - bis zu fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr beantragen. Dein Studium erfüllt die Voraussetzungen für diesen Bildungsurlaub, das gibt's nicht bei allen Weiterbildungsmaßnahmen.

Google mal mit "Bildungsurlaub BUNDESLAND", da müsstest Du fündig werden.
 
Ahja, tatsächlich. 5 Tage sind also möglich.

In der Praxis: Könnte ich also an 5 beliebig im Jahr verteilten Samstagen, an denen ich sonst hätte arbeiten müssen und wo ich nun zur Vorlesung will, diesen Bildungsurlaub beanspruchen?
Oder gibt's da, wenn erstmal beantragt, Fristen, die anlaufen, sobald man den Antrag eingereicht hat? DAS lese ich aus dem für mich geltenden Freistellungsgesetz nämlich nicht heraus.


Ich befürchte, dass mir dienstplanmäßig Steine in den Weg gelegt werden. Aber wenn ich diese Steine dann mit so einer Bildungsfreistellung ausräumen könnte...
 
Danke Nachtfan. :cheerlead:

Da sind ja doch so einige Vorgaben und Beschränkungen drin. Also mal schauen, was zu beachten ist.
 
Ich habe Bildungsurlaub beantragen wollen und eine Welle des Entsetzens losgetreten, mir wurde der BU "natürlich" nicht bewillig "wo kommen wir denn da hin!" ; " das wird ja immer schöner", ich habe das nun an die Verdi abgegeben und werde evtl. meinen Anspruch einklagen, hat das schon mal jemand gemacht? Ganz wohl ist mir ja nicht... nachher landet man noch auf der "Kündigungsliste"
 
Oldenburg ist Niedersachsen, nicht?

Das Bundesland Niedersachen hat folgende wichtige Regeln für den Bildungsurlaub festgelegt. Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsstelle in Niedersachsen haben und deren Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Zu dieser Gruppe zählen nicht Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende, diese haben gesonderte Regelungen. Der Anspruch auf Bildungsurlaub beläuft sich laut den Bestimmungen auf fünf Tage eines Kalenderjahres. Nicht genutzte Bildungsurlaube der vergangenen Jahre können mit dem Einverständnis des Arbeitgebers zu einem längeren Bildungsurlaub zusammengelegt werden. Laut den Bestimmungen muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber schriftlich mindestens vier Wochen vorher beantragen. Der Antrag kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn er nicht fristgerecht erfolgt, die momentane betriebliche Situation ein Fehlen des Mitarbeiters nicht zulässt oder wenn die Veranstaltung kein vom Bundesland Niedersachsen anerkannter Bildungsurlaub ist. Der Bildungsurlaub soll der Erwachsenenbildung dienen. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis über den Besuch der Veranstaltung vorzulegen. Die Fahrtkosten und entsprechende Unkosten sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen.


Besonders der letzte Teil des fett gedruckten muss beachtet werden. Es gibt nicht für jede Maßnahme Bildungsurlaub.