Bezahlung des Bereitschaftsdienstes

Soll der Arbeitgeber seinen Teil zur Beachtung der Richtlinien des AZG beisteuern?

  • Ja, umbedingt!

    Stimmen: 5 62,5%
  • Nein!

    Stimmen: 1 12,5%
  • keine konkrete Meinung

    Stimmen: 2 25,0%

  • Umfrageteilnehmer
    8
Ich habe die Gedanken von Thomas weitergesponnen und bin der Meinung, das sich eine 50:50-Verantwortung für die Ruhezeit zum Bumerang entwickeln könnte, schließlich kann auch der AG nichts dafür, dass der AN nicht weiterarbeiten darf.

Betrachtet man z.B. einen Krankenschein: Die Stunden eines Freizeitausgleichs in der Ruhezeit (also nicht mit Bereitschaftsdienstentgelt behaftet) müssen im Krankheitsfall entsprechend dem EFZG nach Auffassung des OLG Niedersachsen dem Arbeitnehmer gutgeschrieben werden.
Was aber, wenn von den 7,8 Stunden Freizeitausgleich 3,9 Stunden vom Arbeitgeber beigesteuert werden? Meinem Verständnis nach hat dann der Arbeitgeber ein Anrecht darauf, das der erkrankte AN diese Stunden nacharbeitet!
Warum? Leistet der AN allein 7,8 Stunden Freizeitausgleich in der Ruhezeit gehen ihm diese Stunden im Krankheitsfall nicht verloren, der AG hätte so oder so auf die Arbeitskraft verzichten müssen - die Stunden gehen jetzt aber in die Entgeltfortzahlung ein.
Leistet der AN aber nur 3,9 Stunden, hat er verminderte Ansprüche aus der Entgeltfortzahlung und der Arbeitgeber geht mit seinem Anteil des Freizeitausgleichs in "Vorleistung". Ergo müsste dieser Nachteil durch zusätzliche Arbeit des erkrankten AN wieder ausgeglichen werden.

Denkfehler oder stimmig?
 
I-wie stehe ich auf dem Schlauch. Gegen welches Gesetz verstößt der AG genau?

Gegen keins. Ich moniere lediglich, dass zur Beachtung des AZG zur Zeit alleine der MA investiert. Der AG muss das AZG schließlich auch beachten und lacht sich ins Fäustchen.
 
Ich habe die Gedanken von Thomas weitergesponnen und bin der Meinung, das sich eine 50:50-Verantwortung für die Ruhezeit zum Bumerang entwickeln könnte, schließlich kann auch der AG nichts dafür, dass der AN nicht weiterarbeiten darf.

Betrachtet man z.B. einen Krankenschein: Die Stunden eines Freizeitausgleichs in der Ruhezeit (also nicht mit Bereitschaftsdienstentgelt behaftet) müssen im Krankheitsfall entsprechend dem EFZG nach Auffassung des OLG Niedersachsen dem Arbeitnehmer gutgeschrieben werden.
Was aber, wenn von den 7,8 Stunden Freizeitausgleich 3,9 Stunden vom Arbeitgeber beigesteuert werden? Meinem Verständnis nach hat dann der Arbeitgeber ein Anrecht darauf, das der erkrankte AN diese Stunden nacharbeitet!


Denkfehler oder stimmig?

Wieso das denn? Es gibt auch Grundsatzurteile nach denen eine AN durch eine Erkrankung keine Nachteile erleiden darf.
 
Also verstößt der AG gegen das Gesetz,

Kannst du das Grundsatzurteil einstlellen, wonach dem AN kein Nachteil aus einer Erkrankung entsehen darf? Ich meine das Urteil, wo es um Bereitschaftsdienst und Krankheit geht. Welches Urteil ist das?

Elisabeth
 
Also verstößt der AG gegen das Gesetz,

Kannst du das Grundsatzurteil einstlellen, wonach dem AN kein Nachteil aus einer Erkrankung entsehen darf? Ich meine das Urteil, wo es um Bereitschaftsdienst und Krankheit geht. Welches Urteil ist das?

Elisabeth

Nein der AG verstößt nicht gegen ein Gesetz......
Ich spontan auch kein Urteil zum Thema Bereitschaftsdienst und Krankheit, aber darum geht es doch auch überhaupt nicht.

Ich fordere lediglich, dass sich die AG an der Aufwendung für die Freistellung nach der Bereitschaft beteiligen. Die derzeitige Regelung basiert auf einer Formulierung im TVöD, die meines erachtens etwas schwammig ist. Ich lasse diese Formulierung zu Zeit über unseren BR respektive die Gewerkschaft auf ihre Inhalte hin durch einen Rechtsanwalt prüfen. Und wenn dabei das herauskommt, was ich vermute, dann wird es eh ein Erdbeben geben.
 
Im Krankheitsfall gilt auch im Bereitschaftsdienst, daß dies wie gearbeitet gezählt wird.
Werden Stunden für einen Freizeitausgleich gutgeschrieben, dann auch bei Krankheit. Das gleiche gilt für Zuschläge. Im TvöD sind die aber über den Urlaubs- und Krankheitsaufschlag abgedeckt.

Urteil gab's dazu zum Sonntagsaufschlag bei Krankheit.
 
Kannst du das Grundsatzurteil einstlellen, wonach dem AN kein Nachteil aus einer Erkrankung entsehen darf? Ich meine das Urteil, wo es um Bereitschaftsdienst und Krankheit geht. Welches Urteil ist das?
Das Urteil, auf welches ich mich bei der Gutschrift des Freizeitausgleichs beziehe ist dieses vom LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.11.2006, AZ: 12 Sa 773/06.

Wieso das denn? Es gibt auch Grundsatzurteile nach denen eine AN durch eine Erkrankung keine Nachteile erleiden darf.
Ja, der AN erleidet ja auch keine Nachteile. Er bekommt seine 3,9 Stunden gutgeschrieben, die er ohne Erkrankung abgesetzt hätte. Verbleiben also noch 3,9 Stunden für die der AN keinen Krankenschein hat, da ja der Arbeitgeber ihn im Fall der Nichterkrankung von der Arbeit freigestellt hätte.

Der Arbeitnehmer leistet also aus Erkrankungsgründen keinen Bereitschaftsdienst und bekommt demnach auch keinen Freizeitausgleich (bekommt aber aller Stunden des BD gutgeschrieben (s. Hypurg: "Krank ist wie gearbeitet") und bekommt seinen Freizeitausgleich nicht abgezogen). Ich sehe keinen Grund, warum der Arbeitgeber seine 3,9 Stunden "aufsparen" soll, bis der AN wieder in der Lage ist seinen Freizeitausgleich anzutreten. Da der AN aber nur für 3,9 Stunden krankgeschrieben ist (am Tag nach dem BD), müsste er noch 3,9 Stunden nacharbeiten.

Die derzeitige Regelung basiert auf einer Formulierung im TVöD, die meines erachtens etwas schwammig ist. Ich lasse diese Formulierung zu Zeit über unseren BR respektive die Gewerkschaft auf ihre Inhalte hin durch einen Rechtsanwalt prüfen. Und wenn dabei das herauskommt, was ich vermute, dann wird es eh ein Erdbeben geben.
Ich verstehe es immer noch nicht! In meinen Augen ist die Regelung glasklar:
  1. Der AN muss Freizeitausgleich nehmen um die Regelungen des ArbZG einzuhalten, für welches der AG nichts kann, was bei einer vernünftigen Dienstplanung keine Anwendung finden dürfte.
  2. Es besteht eine Betriebsvereinbarung die Freizeitausgleich vorschreibt: Dafür muss der BR herhalten.
  3. Der AN ist einverstanden: Da der AN wohl mündig ist und den TV, nach welchem er arbeitet auch kennen wird, kann er den Freizeitausgleich wohl ablehnen.

Zudem hat das BAG mit einem Urteil vom 22. Juli 2010 (AZ: 6 AZR 78/09) schon festgestellt, das der Freizeitausgleich, den der AN alleine in der Ruhezeit erbringt, weder gegen das ArbZG noch den TV (hier TV-Ärzte) verstößt.
 
Meine Meinung ist, dass, der an seinem Arbeitsplatz anwesend sein muss, auch dafür voll bezahlt werden soll. D. h. Bereitschaftsdienst gehört eigentlich abgeschafft und als normale Arbeit gerechnet.

Aber Thomas hat ja wohl nichts gegen Bereitschaftsdienst an sich, sondern findet nur die Lasten ungerecht zum Nachteil des AN verteilt. Das sehe ich nicht so (immer vorausgesetzt man akzeptiert Bereitschaftdienst an sich).

Wenn 75% des Dienstes faktorisiert werden, bedeutet das, es ist Bereitschaftsdienst der Stufe II = durchschnittlich wird während des Dienstes 25 - 40% der Zeit gearbeitet, mal 100 %, mal gar nicht. Der AG berechnet aber 75% als Arbeitszeit und zahlt das dann auch.
Also 40% gearbeitet und bezahlt, 60% nicht gearbeitet dafür aber nochmal 35% (vom Ganzen) als Arbeitszeit berechnet und bezahlt. Das heißt diese 60 % des Dienstes werden zwischen AN und AG geteilt, etwas mehr als die Hälfte also (zu Lasten des AG) gezahlt und berechnet, der Rest geht dann zu Lasten des AN.
 
Meine Meinung ist, dass, der an seinem Arbeitsplatz anwesend sein muss, auch dafür voll bezahlt werden soll. D. h. Bereitschaftsdienst gehört eigentlich abgeschafft und als normale Arbeit gerechnet.

:klatschspring::up: 100% Zustimmung!!!

Aber Thomas hat ja wohl nichts gegen Bereitschaftsdienst an sich, sondern findet nur die Lasten ungerecht zum Nachteil des AN verteilt. Das sehe ich nicht so (immer vorausgesetzt man akzeptiert Bereitschaftdienst an sich).

Ich wills mal so ausdrücken: Vor ca. 15 Jahren als ich im OP begonnen habe zu Arbeiten, hat mir der Bereitschaftsdienst weniger ausgemacht. Ich habe sogar noch eine Zeit erlebt vor dem derzeitigen Arbeitszeitgesetz. Inzwischen nähere ich mich der 50 Lenze und finde das alles gar nicht mehr sooo toll! Jeder Dienst bei dem in der Nacht draußen war hängt mir mindestens 1-2 Tage nach. Von dem Freien Tag habe ich nicht wirklich was. Leider ist es so, dass man Phasen erwischt, da sind ständig die gleichen Mitarbeiter in der Nacht am Arbeiten, andere haben dafür öfter mal Glück. Natürlich kann dafür niemand was, wenn man aber ständig zu denen gehört, die Nachts raus müssen findet man das auf Dauer auch nicht mehr so cool. Außerdem kann man sich auch immer öfter mit jungen Ärzten rumärgern, die für Eingriffe, welche andere mit mehr Erfahrung innerhalb weniger Minuten erledigen, fast ne Stunde brauchen. Mit Vor- und Nachbereitung sind dann auch schnell mal 2 1/2 Stunden im Land.

Wenn 75% des Dienstes faktorisiert werden, bedeutet das, es ist Bereitschaftsdienst der Stufe II = durchschnittlich wird während des Dienstes 25 - 40% der Zeit gearbeitet, mal 100 %, mal gar nicht. Der AG berechnet aber 75% als Arbeitszeit und zahlt das dann auch.
Also 40% gearbeitet und bezahlt, 60% nicht gearbeitet dafür aber nochmal 35% (vom Ganzen) als Arbeitszeit berechnet und bezahlt. Das heißt diese 60 % des Dienstes werden zwischen AN und AG geteilt, etwas mehr als die Hälfte also (zu Lasten des AG) gezahlt und berechnet, der Rest geht dann zu Lasten des AN.

Nüchtern betrachtet stimmt diese Rechnung natürlich. Aber: Der Arbeitgeber hat über Nacht billige Arbeitskräfte. Es besteht theoretisch die Möglichkeit diese bis zum Ende des Dienstes "zu beschäftigen" In unserm Fall bleiben von einem Bereitschaftsdienst unter der Woche 2,33 Stunden, welche bezahlt werden mit einem STundensatz von 16,82 € Brutto. Im Rufdienst habe ich fast 10 € mehr. Die Pauschalisierte Bezahlung des Breitschaftsdienst basiert auf Belastungen aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Arbeitsdichte hat generell zugenommen. Daher kann ich krodi's Forderung nach 100%iger Bezahlung bei Anwesenheitspflicht nur mehr als doppelt unterstreichen!
 
Am AZG kann kein AG oder AN was ändern, aber die Bezahlung des BD kann doch auch Verhandlungssache sein.

Als unsere GF vorschlug, für den OP ab 16 - 20 Uhr einen BD einzuführen, um den OP noch mehr auslasten zu können, wollten sie auch nur 75% der geleisteten Zeit bezahlen. Das haben wir OP-Managerinnen und unser Personalchef abgelehnt, mit eben der Begründung:

Wenn die MA ihre zusätzliche BD-Zeit schon zu 100% im Haus verbringen, egal ob sie arbeiten oder nicht, dann sollen sie auch zu 100% bezahlt werden.
Inzwischen haben wir eine andere Lösung gefunden und der BD ist wieder vom Tisch.:boozed:

LG opjutti
 
Am AZG kann kein AG oder AN was ändern, aber die Bezahlung des BD kann doch auch Verhandlungssache sein.

Als unsere GF vorschlug, für den OP ab 16 - 20 Uhr einen BD einzuführen, um den OP noch mehr auslasten zu können, wollten sie auch nur 75% der geleisteten Zeit bezahlen. Das haben wir OP-Managerinnen und unser Personalchef abgelehnt, mit eben der Begründung:

Wenn die MA ihre zusätzliche BD-Zeit schon zu 100% im Haus verbringen, egal ob sie arbeiten oder nicht, dann sollen sie auch zu 100% bezahlt werden.
Inzwischen haben wir eine andere Lösung gefunden und der BD ist wieder vom Tisch.:boozed:

LG opjutti

Hallo opjutti,

kann man dich mieten? Eine OP-Managerin wie bräuchten wir hier mehr als dringend. Unser größtes Problem besteht zur Zeit darin, dass der OP-Manager gleichzeitig ärztlicher Direktor der Klinik ist und dazu noch Chefarzt der Anästhesie! Den interessieren nur Fallzahlen! Es mag ja sein, dass er auch eine Ausbildung als OP-Manager genossen hat, aber verstanden hat er leider nicht sehr viel. Eine Ausbildung zu durchlaufen ist eine Sache, was davon zu verstehen aber leider eine Andere!
 
Aber dann liegt doch das Problem net beim Gesetz sondern bei dem, was dein Chef da macht. Befrag doch mal einen Anwalt, welche Möglichkeiten hier bestehen. Es dürfte wohl eine Beschreibung geben, wann was als Beeitschaftsdienst gilt. Geplante OPs dürften dem nicht entsprechen. Wären ja geplante Ü-Stunden.

Elisabeth
 
Ich wills mal so ausdrücken: Vor ca. 15 Jahren als ich im OP begonnen habe zu Arbeiten, hat mir der Bereitschaftsdienst weniger ausgemacht. Ich habe sogar noch eine Zeit erlebt vor dem derzeitigen Arbeitszeitgesetz. Inzwischen nähere ich mich der 50 Lenze und finde das alles gar nicht mehr sooo toll! Jeder Dienst bei dem in der Nacht draußen war hängt mir mindestens 1-2 Tage nach. Von dem Freien Tag habe ich nicht wirklich was. Leider ist es so, dass man Phasen erwischt, da sind ständig die gleichen Mitarbeiter in der Nacht am Arbeiten, andere haben dafür öfter mal Glück. Natürlich kann dafür niemand was, wenn man aber ständig zu denen gehört, die Nachts raus müssen findet man das auf Dauer auch nicht mehr so cool. Außerdem kann man sich auch immer öfter mit jungen Ärzten rumärgern, die für Eingriffe, welche andere mit mehr Erfahrung innerhalb weniger Minuten erledigen, fast ne Stunde brauchen.

Was hat dies mit der Bezahlung des Bereitschaftsdienstes zu tun? Die Auswirkungen auf Deinen Rhythmus haste auch mit mehr Geld und die jungen Ärzte sind sicher auch tagsüber anwesend.

Gab es in den Anfangsjahren Deines Berufes keine jungen und unerfahrenen Mitarbeiter? Hast Du als alter Hase angefangen?
 
Was hat dies mit der Bezahlung des Bereitschaftsdienstes zu tun? Die Auswirkungen auf Deinen Rhythmus haste auch mit mehr Geld und die jungen Ärzte sind sicher auch tagsüber anwesend.

Gab es in den Anfangsjahren Deines Berufes keine jungen und unerfahrenen Mitarbeiter? Hast Du als alter Hase angefangen?

Eine bessere Bezahlung würde einem im fortgeschrittenen Alter es vielleicht erlauben etwas kürzer zu treten, ohne bei der Rente später große Abstriche in Kauf zu nehmen. Man könnte vielleicht sogar ein paar Dienste weniger machen, weil die Dienste für die jungen Kollegen attraktiver sind, weil man eben ordentlich verdient.
Bei uns übernimmt niemand mehr freiwillig einen freigewordenen BD, weil er sich nicht (mehr) lohnt.

Und "Jugend-forscht" im Bereitschaftsdienst ist auch für junge Mitarbeiter schwer zu ertragen, aber wenn man älter ist und die Bereitschaftsdienste sowieso nicht mehr so gut wegstecken kann, ist das wirklich schwer auszuhalten.
Besonders ärgerlich ist, wenn der Oberarzt schon mal heimgeht und den Assistenten gefühlte Stunden lang sich an intracutanen Nähten übt und das dann nachts um drei.
Eine hübsche Klammernaht wäre in zwei Minuten erledigt.
Da zählt jede Minute, irgendwann. Vor zehn Jahren hätte ich mir das auch nicht vorstellen können. Ist aber leider so.

Unsere älteren Ärzte (mal als Beispiel) können es sich erlauben, eine überschaubare Anzahl an Diensten zu machen, weil sie vernünftige BD-Vergütungen bekommen. Sie kommunizieren auch ganz klar, dass sie es nicht mehr wollen und es sich leisten können zu reduzieren.
Und die jungen Ärzte planen mit Anfang 50 in Rente zu wollen und können sich die private Vorsorge auch locker leisten.
Die lachen sich über die 60 jährigen Krankenschwestern, wenn es denn mal eine gibt, die es so lange schafft, tot und machen sich darüber lustig, wenn sie nicht mehr so schnell sind.
 
Was hat dies mit der Bezahlung des Bereitschaftsdienstes zu tun? Die Auswirkungen auf Deinen Rhythmus haste auch mit mehr Geld und die jungen Ärzte sind sicher auch tagsüber anwesend.

Klar sind die auch tagsüber anwesend, blos wenn Feierabend ist kann ich nach Hause. Im BD muss ich es aussitzen. Aber deine Frage zeigt, genau das was an der Tagesordnung ist! Was im Einzelnen in Funktionsbereichen im BD so abgeht wissen meist nur die, die es selbst schon erlebt haben.

Gab es in den Anfangsjahren Deines Berufes keine jungen und unerfahrenen Mitarbeiter? Hast Du als alter Hase angefangen?

Sicher gab es zu meinen Anfangsjahren auch junge unerfahrene Ärzte. Das konnte man aber besser ertragen weil jünger und selbst noch relativ unerfahren. Außerdem waren Nachteinsätze in kleineren Kliniken, wie die in der ich nun arbeite eher die Ausnahme. Heute sind wir froh, wenn wir um 22 Uhr ins Bett können. (Die Schicht hart da bereits um 7 Uhr in der Früh begonnen wohlbemerkt, auf Station ist dann bereits die dritte Schicht des Tages anwesend!!) Wirklich nachvollziehen kann das aber wirklich nur jemand der die Tretmühle schon mitgemacht hat.
 

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