Automatisch Festvertrag ?

Bonsaii

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18.08.2010
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Hallo zusammen , ich habe vor knapp 2 Jahren einen Jahresvertrag bekommen . Danach einen über 3 Monate ,und danach noch einen über 10 Monate . Die 3 Zeitverträge laufen also über 25 Monate . Stimmt es das Zeitverträge nur über 24 monate laufen dürfen ? :verwirrt:Was meint Ihr , muß mein Arbeitgeber mir einen Festvertrag geben ? Ich bin gespannt wie Ihr das seht . Liebe Grüße Bonsaii:wink:
 
Das kommt darauf an, ob die Befristungen begründet waren. Die Regelung, dass nach 2 Jahren Befristung eine Festanstellung erfolgt, gilt nur für Befristungen ohne Sachgrund.
 
Das kommt darauf an, ob die Befristungen begründet waren. Die Regelung, dass nach 2 Jahren Befristung eine Festanstellung erfolgt, gilt nur für Befristungen ohne Sachgrund.

So sieht es aus.
 
In meinem Vertrag steht keine Begründung zu Befristung . Es hieß immer nur man müße sehen wie die Lage ist , und davon sei es abhängig ob es weiter geht . Mein jetziger Vertrag endet eben am 31.10. Ich habe heute eien Bewerbung abgeschickt für eine Stelle mit besseren Arbeitszeiten bei gleichem Verdienst . Drückt mir mal die Daumen das es klappt !!!!Liebe Grüße Bonsaii
 
Diese Begründung reicht aber nicht aus, für eine Befristung über 2 Jahre hinaus.
 
Hallo Bonsai,

es gilt das Teilzeit-und Befristungsgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

Das sind gerade mal 7 Seiten, die solltest du dir durchlesen!

Hallo Jörg, warum kannst du als verdi-Mitglied nicht einfach eine Quelle angeben.
Wenn es sich zum Beipiel um einen neuen Betrieb handelt, sind deine Aussagen Mumpitz.

Grüsse
 
Hallo,

wie schon richtig erwähnt, dürfen befristete Arbeitsverträge ohne sachliche Begründung insgesammt micht länger als 24 Monate dauern.
Ein Verstoß dagegen führt sofort zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (auch wenn du keinen Vertrag darüber hast!).

Wenn es mit deiner internen Bewerbung nicht klappt, rate ich zu folgender Vorgehensweise:

1.) erst mal "Füße still halten" und nichts sagen, bis du eindeutig in diesem 25. Monat gearbeitet hast. Sollte dir ein weiterer Zeitvertrag in dieser Zeit angeboten werden, kannst du diesen auch bedenkenlos unterschreiben, auch wenn du weist, daß er eigentlich rechtswidrig ist.

2.) Sollte der Arbeitgeber bis zu diesem 25.Monat überhaupt nicht reagiert haben, kannst du ihn mal ansprechen, wie es weitergehen soll:
- soll deine Beschäftigung fortgesetzt werden, dann auf unbefristeten Vertrag bestehen
- soll das Arbeitsverhältnis enden, Anwalt (oder deine Gewerkschaft) einschalten und entsprechend den Rechtsweg gehen (diesen Schritt auch sofort gehen, wenn du bereits jetzt oder in den nächsten Wochen schriftlich vom AG informiert wirst, das das Arbeitsverhältnis enden soll).

Da du bereits mehrere Zeitverträge gehabt hast, kann es auch sein, daß der AG bereits früher gegen das Gesetz verstoßen hat, nämlich dann, wenn außer der Verlängerung irgendetwas am Vertrag geändert wurde, z.B. anderer Arbeitsplatz, andere Arbeitszeit, andere Vergütung, ... . Auch dies stellt dann einen Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz dar und führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Gruß

medsonet.1
 
Zwischenfrage, denn dieser Satz bringt mich zum Nachdenken.

kann es auch sein, daß der AG bereits früher gegen das Gesetz verstoßen hat, nämlich dann, wenn außer der Verlängerung irgendetwas am Vertrag geändert wurde, z.B. anderer Arbeitsplatz, andere Arbeitszeit, andere Vergütung, ... .

Meinen Vertrag habe ich mit dem Krankenhaus. Darin findet sich eine Arbeitsbezeichnung, zu der es eine Stellenbeschreibung gibt. Details zum Einsatzort und den Arbeitszeiten stehen dort nicht.

Wenn nun mein AG die Dienstzeiten verändert, oder wenn ich unfreiwillig auf eine andere Station wechsele (weil z.B. auf meiner bisherigen Station Stellen abgebaut werden) - dann ist dies doch kein Gesetzesverstoß?
 
Meinen Vertrag habe ich mit dem Krankenhaus. Darin findet sich eine Arbeitsbezeichnung, zu der es eine Stellenbeschreibung gibt. Details zum Einsatzort und den Arbeitszeiten stehen dort nicht.

Wenn nun mein AG die Dienstzeiten verändert, oder wenn ich unfreiwillig auf eine andere Station wechsele (weil z.B. auf meiner bisherigen Station Stellen abgebaut werden) - dann ist dies doch kein Gesetzesverstoß?

Nein. Wenn in Deinem Vertrag kein bestimmter Arbeitsbereich vereinbart ist, dann kann der Arbeitgeber Dich einsetzen, wo er möchte, so lange Deine Tätigkeit die einer Krankenschwester (bzw. der Beruf, in welchem Du eingestellt bist) bleibt. Das ist sein Direktionsrecht.
 
Hallo,

nein, dies ist kein Verstoß, solange es sich im normalen Direktionsrecht des Arbeitgebers bewegt.

Ein Verstoß würde beispielsweise so aussehen:

- im ersten Zeitvertrag wurden 20 Wochenstunden vereinbart, bei der "Verlängerung" wird auf 25 Wochenstunden erhöht

oder

- im ersten Zeitvertrag wurde man fest auf eine gewisse Station eingesetzt, nach der "Verlängerung" ist es eine andere Station

Immer dann, wenn der Eindruck entsteht, daß der Folgevertrag nicht mehr der gleiche Job ist wie im ersten Vertrag vereinbart, dann könnte es eine "unzulässige" Verlängerung sein.

Gruß

medsonet.1