Ausgleichsfrei für gearbeitete Feiertage?

Blackcat

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ambulante pflege
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Intensiv- und Beatmungspflege
hallo,

ich hätte mal ne frage bzgl. der feiertage....
ich habe das in der ausbildung, auch im ambulanten dienst, so kennengelernt, dass man, wenn man an einem feiertag gearbeitet hat, einen freien ausgleichstag bekommt. eben für den feiertag.

bei dem ambulanten dienst, bei dem ich jetzt beschäftigt bin,heißt es, es würde das nicht geben, das sei auch in den krankenhäusern abgeschafft, weil es nicht mehr leistbar sei......

das wäre mir allerdings neu, deswegen an euch die frage, wie es bei euch geregekt ist, gerade auch speziell in den ambulanten pflegediensten.....

lg die cat
 
"Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."

wenn ich mich auf diesen passus beziehe, MUSS mein AG mir also nen ausgleichstag gewähren???
ich meine, dass meine pdl mal gesagt hat, dass es das bei unserem betrieb nicht geben würde, da dieses modell bei uns nicht finenzierbar sei.....

wir sind auch nicht einem TV angeschlossen, es ist ein privater PD, wo eben keine TV regelungen gelten.....

so die aussage meiner pdl......aber da meine pdl nicht wirklich ahnung hat (muss ich leider so sagen), mag ich mich nicht auf diese aussage verlassen.
sie hat in der vergangenheit leider schon zu oft sich auf ihre private, eigene meinung bezogen, die leider in den meisten fällen falsch war....zB verlangt, dass wir, wenn wir an unserem freien we frei haben wollen,für diese tage einen urlaubsantrag schreiben..... echt unglaublich, aber wahr

LG
 
"Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."

wenn ich mich auf diesen passus beziehe, MUSS mein AG mir also nen ausgleichstag gewähren???
Jepp

Aber v ielleicht bekommst du den auch, nur ist er nicht extra so ausgewiesen?
 
das problem bei mir ist, dass ich nur nächte mache, deswegen auch ein längeres ausgleichsfrei bekomme.
da kann es natürlich sein, dass das dann irgendwie da reingerechnet wird und eben nicht direkt ersichtlich wäre.
schöner wäre natürlich, wenn das irgendwo im dienstplan ausgewiesen wäre.
so, dass eben auch nachvollziehbar ist, ob dieser ausgleich gewährt wird...

lg
 
das problem bei mir ist, dass ich nur nächte mache, deswegen auch ein längeres ausgleichsfrei bekomme.
da kann es natürlich sein, dass das dann irgendwie da reingerechnet wird und eben nicht direkt ersichtlich wäre.
schöner wäre natürlich, wenn das irgendwo im dienstplan ausgewiesen wäre.
so, dass eben auch nachvollziehbar ist, ob dieser ausgleich gewährt wird...

lg


Du weisst doch aber wieviele Nächte du vertraglich leisten musst. Dann kannst du dir doch ausrechnen ob du irgendwelche freien Tage zusätzlich bekommen hast....
Was steht denn bzgl. Feiertagen in deinem Arbeitsvertrag ???
 
wenn ich mich auf diesen passus beziehe, MUSS mein AG mir also nen ausgleichstag gewähren???
ich meine, dass meine pdl mal gesagt hat, dass es das bei unserem betrieb nicht geben würde, da dieses modell bei uns nicht finenzierbar sei.....

wir sind auch nicht einem TV angeschlossen, es ist ein privater PD, wo eben keine TV regelungen gelten.....


Der Paragraph ist auch nicht aus einem TV, das ist GESETZ !
 
im arbeitsvertrag steht nichts wegen der feiertage, hab eben extra nochmal nachgesehen.
hab auch mal meine kollegin gefragt, die alls stellv. pdl arbeitet und sie sagte mir, dass sie selbst noch nie für gearbeitete feiertage ausgleichs-frei bekommen hat.
wir haben seit anfang des jahres einen neuen chef, der wohl von gesetzlichen regelungen keine ahnung hat. er verläßt sich immer auf unsere pdl, die echt gerne mal auf recht pfeift... ich denke mal, dass wir das doch mal in der nächsten teamsitzung ansprechen müssen....am besten mit dem entsprechenden gesetzestext in der tasche..... aber schon krass, dass man als chef solchen dingen nicht mal nachgeht.....

lg
 
hab auch mal meine kollegin gefragt, die alls stellv. pdl arbeitet und sie sagte mir, dass sie selbst noch nie für gearbeitete feiertage ausgleichs-frei bekommen hat.

Also das verstehe ich nicht....wie kann man denn sowas mit sich machen lassen....Man muss doch zumindest ein bißchen was von seinen Rechten wissen....


..... aber schon krass, dass man als chef solchen dingen nicht mal nachgeht.....


Solange sich alle damit zufrieden geben....
 
na, dann werd ich wohl in den sauren apfel beißen und den "rächer der gerächten" spielen müssen....
bzw mal eine diskussion über diese mißstände anzetteln...^^

mal sehen, ob es was bringt.....

überlege nur, ob es nicht sinnvoller wäre, dieses anzusprechen, wenn mein jahresvertrag, der ende januar ausläuft, verlängert worden ist.....
nicht, dass der schuß noch nach hinten losgeht und ich mir als konsequenz ne neue stelle suchen muss.....
 
Hallo,

es gibt wohl einige Verwirrungen zum Thema Feiertage, deshalb kurz die gesetzlichen Grundlagen:

1.) an Sonn- und Feiertagen besteht eigentlich grundsätzlich Arbeitsverbot!

2.) Für die meisten Beschäftigten in unserer Branche gilt natürlich die Ausnahmeregelung, sodaß wir auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden können.

3.) Für Arbeit am Sonn- oder Feiertag muß ein Ersatzruhetag an einem anderen Tag gewährt werden.

4.) kirchliche Feiertage sind nicht automatisch gesetzliche Feiertage:
- der 24.12. und 31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage
- Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
- Pfingstsonntag ist kein gesetzlicher Feiertag

In Arbeitsverträgen findet sich normalerweise keine Regelung über Feiertagsarbeit, es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung und, falls vorhanden, ergänzende tarifliche Regelungen (die z.B. einen Ausgleich für den 24.12. und 31.12. vorsehen).

Gruß

medsonet.1
 
"Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."

wenn ich mich auf diesen passus beziehe, MUSS mein AG mir also nen ausgleichstag gewähren???
ich meine, dass meine pdl mal gesagt hat, dass es das bei unserem betrieb nicht geben würde, da dieses modell bei uns nicht finenzierbar sei.....

wir sind auch nicht einem TV angeschlossen, es ist ein privater PD, wo eben keine TV regelungen gelten.....

so die aussage meiner pdl......aber da meine pdl nicht wirklich ahnung hat (muss ich leider so sagen), mag ich mich nicht auf diese aussage verlassen.
sie hat in der vergangenheit leider schon zu oft sich auf ihre private, eigene meinung bezogen, die leider in den meisten fällen falsch war....zB verlangt, dass wir, wenn wir an unserem freien we frei haben wollen,für diese tage einen urlaubsantrag schreiben..... echt unglaublich, aber wahr

LG

cool, urlaubsantrag für ein freies WE.
formal rechtlich bedeutet das doch das einen immer 2 tage vom jahresurlaub abgezogen wird wenn man in ein freies WE geht.

der AG kann durch die vorliegende urlaubsanträge beweisen, das urlaub beantragt wurde und gewärt worden ist.
jetzt soll der AN doch mal beweisen das es nicht so ist.
 
3.) Für Arbeit am Sonn- oder Feiertag muß ein Ersatzruhetag an einem anderen Tag gewährt werden.

oder es wird - am Feiertag - auf den Freizeitausgleich verzichtet und dementsprechend mehr Zuschlag gezahlt. Im TVÖD beispielsweise statt 35% plus Ausgleichstag 135% ohne Ausgleichstag. Das bieten zwar nur noch sehr wenige Arbeitgeber an, aber es ist gestattet - und damit muss es da eine Art Lücke im Gesetz geben.
 
oder es wird - am Feiertag - auf den Freizeitausgleich verzichtet und dementsprechend mehr Zuschlag gezahlt. Im TVÖD beispielsweise statt 35% plus Ausgleichstag 135% ohne Ausgleichstag. Das bieten zwar nur noch sehr wenige Arbeitgeber an, aber es ist gestattet - und damit muss es da eine Art Lücke im Gesetz geben.
Bei uns ist das so. Bei uns wird auch nicht nach monatlichen Arbeitstagen gerechnet sondern nach monatlichen Arbeitsstunden. ich bin Vollzeit eingestelltmit 172 Stunden,egal ob der Monat nun 19, 20 oder 22 Arbeitstage hat, ich machen jeden Monat meine 172 Stunden.
 
Hallo, ich war auch mal im ambulanten Pflegedienst tätig, im privaten. Sechs Jahre lang, da gab es für Sonn- und Feiertag auch keinen Freizeitausgleich. Ich glaube, das die privaten ihren eigenen Tarifvertrag haben Lg
 
Bei uns ist das so. Bei uns wird auch nicht nach monatlichen Arbeitstagen gerechnet sondern nach monatlichen Arbeitsstunden. ich bin Vollzeit eingestelltmit 172 Stunden,egal ob der Monat nun 19, 20 oder 22 Arbeitstage hat, ich machen jeden Monat meine 172 Stunden.

In den Monaten mit Feiertagen muss sich deine Soll-Stundenzahl aber dementsprechend reduzieren !
 
Selbst wenn....der Ausgleich ist GESETZ !

Und wie erklärst Du Dir dann, dass es im TVÖD die Möglichkeit gibt, auf den Freizeitausgleich zu verzichten (und dafür mehr Geld zu kassieren)? Ich glaube nicht, dass der TVÖD gegen das Gesetz verstößt.
 
oder es wird - am Feiertag - auf den Freizeitausgleich verzichtet und dementsprechend mehr Zuschlag gezahlt. Im TVÖD beispielsweise statt 35% plus Ausgleichstag 135% ohne Ausgleichstag. Das bieten zwar nur noch sehr wenige Arbeitgeber an, aber es ist gestattet - und damit muss es da eine Art Lücke im Gesetz geben.

Hallo,

sorry, wenn wenn mein Beitrag nicht 100% genau war, es gibt keine Lücke im Gesetz, jedoch eine Ausnahmeregelung beim Ausgleich von Feiertagen.

"Für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, dürfen Tarifverträge andere Ausgleiche vereinbaren".

Deshalb ist es z.B. lt. TVÖD auch legitim, wenn die Feiertagsarbeit mit 135% komplett ausgezahlt wird.

Gruß

medsonet.1
 

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