Ausbildung mit Handycap ?

maddin84

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Mal ne kritische Frage:
Wir haben in unserer Einrichtung seid einem Jahr einen jngen Mann als Altenpflegeasistent. Er macht seine Arbeit ausgezeichnet. Umgang mit Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern ist 1a. Er ist interessiert und engagiert.
Sein Ziel ist es examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger zu werden. Er hat eine Klinik gefunden, wo er seine Ausbildung zum 1.9. beginnen kann
Sein Handicap ist, das er auf einem Unterarm 5 Schnittnarben hat.
Nach seiner Aussage, war seine 1. große Liebe an dem Borderline-Syndrom erkrankt und er habe sich, um bei ihr Aufmerksamkeit zu bekommen das angetan. Mittlerweile hat er keinen Kontakt mer zu seiner Freundin abgebrochen, ist weggezogen und die ganze Geschichte ist einige Jahre her. Nur die Narben bleiben...
Finds echt schade, das er bei uns aufhört, da einige examinierte Pflegekräfte sich bei ihm eine Scheibe abschneiden könnten.
Was meint ihr, hat er Chancen die Probezeit zu überstehen ?
Oder ist das Handicap ein Kündigungsgrund ?
Im Stift war das Problem schnell gelöst und aus der Weltgeschafft.
Nur wie ist das im Krankenhaus und dem `professionellen` Auftreten der Pflegekaft ?
 
Narben sind definitiv kein Kündigungsgrund.

Was anderes ist es, wenn er (wieder) psychisch auffällig werden würde. Auch dann könnte man ihn nicht einfach vor die Tür setzen, müsste aber als Arbeitgeber darauf bestehen, dass er professionelle Hilfe bekommt. Das gilt aber nicht nur für Azubis.
 

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