Ausbildung als Nichtdeutsche

florist

Newbie
Registriert
22.10.2007
Beiträge
4
Hallo allerseits!
Ich hab eigentlich nur ein Frage, nur leider weiß ich nicht an wen ich mich wenden kann, darum werd ich sie einfach hier posten.
Meine Freundin (20 Jahre, bereits 11 Monate Praktika in der Altenpflege) aus der Schweiz würde gern für ein Jahr nach Deutschland kommen um hier eine Ausbildung als Altenpflegehelferin zu machen. Meine Frage, geht das als Schweizerin?Oder benötigt Sie dafür irgendwelche "Bewilligungen", oder ähnliches?
Danke für die Hilfe
Grüßle Flo
 
Nein, soweit ich weiß muss sie , dank der EU, nur gesundheitlich geeignet sein und den Hauptschulabschluss haben...

Die deutsche Sprache setze ich mal voraus :)
 
Danke für die schnelle antwort!
JA das hat sie :-) allerdings ist die Schweiz nicht in der EU, deswegen bin ich überhaupt ins Zweifeln gekommen.
gruß
 
Aufgrund des Freizügigkeitsabkommen Europäische Union - Schweiz ( 1.6.2002) sind Schweizer Staatsangehörige von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit.


Unter Umständen brauch sie aber ein Gleichwertigkeitszeugnis.
( Ob der Schule so ein Zeugnis wichtig ist sollte man wohl telefonisch abklären)

Zuständig für die Gleichstellung ist das jeweilige Bundesland in dem man wohnt. Die zuständige Behörden lassen sich jeweils leicht ergooglen.
Man braucht ne Menge beglaubigter Kopien über Geburst- oder Heiratsurkunden und den Zeugnissen dazu.
Beglaubigte Kopien erstellt in der Regel die Verbandsgemeinde.
Da sollte sie sich sowieso anmelden (Wohnsitz) und auch auf dem Ausländeramt ( Das Ausländeramt erteilt die Aufenthaltsbewilligung) ( tip : die wollen eine Menge Passfotos)

So und nun kommt der Knackpunkt an der Sache
Sie braucht eine gültige Aufenthaltsbewilligung, die man aber nur kriegt wenn man eine Arbeitsanstellung oder Ausbildungsplatz vorweisen kann. Da beisst sich die Schlange selbst in den Schwanz.
Ich hab es am Anfang so gelöst das ich den Arbeitsplatz unter Vorbehalt bekam, aber dann die Aufenthaltsbewilligung nachreichte.
Ich erwähne an dieser Stelle nicht was es vor dem Abkommen für ein Akt war, da hatte ich zusätzlich noch Riesenspass mit dem Arbeitsamt.

Falls Sie schon eine abgeschlossene Ausbildung hat kann sie sich die Anerkennen lassen. Zb. bei abgeschlossenen Ausbildungen welche den Hauptschulabschluss voraussetzen. Hierzu braucht sie aber auf jedenfall die Stundentafel.


Für die Pfalz ist die ADP in Trier der Ansprechpartner.


Also wie Du siehst es in eine Menge Behördenrennerei, und manchmal denk ich wirklich ich hätts mit den Schildbürgern zu tun.


Vielleicht magst du mir schreiben welche Schulen sie besucht hat?
Da ich mich grad selber erst vor kurzem mit dem Kram beschäftigte weiss ich ungefähr was welchem Abschluss in DE entspricht. Aus welchem Kanton kommt deine Freundin?
 
Danke für die ausführlichen Antworten!

@ sheroa:
leider weiß ich nicht genau welche schule sie besucht hat (ich glaub es entspricht unserer "Realschule") aber ich werd sie heute abend fragen, dann kann ich es posten. Sie kommt aus dem Kanton Aargau und hat bis jetzt ein 3 monatiges Praktikum gemacht und steckt derzeit in einem 8 monatigen.
Ich selbst wohne in Nürnberg, ich glaub es gibt hier direkt auch ein schule die
Ausbildung zur Altenpflegehelferin anbietet.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, zuerst ne Ausbildungsstelle am besten "unter vorbehalt" und dann die Aufenthaltbewilligung.
Kann sie sich ohne aufenthaltbewilligung hier anmelden?
Kann ich dir heute abend nochmal genau posten, welche schule etc.. sie besucht hat?
 
Der einfachste Weg ist wohl immer erst mal die Ämter kontaktieren und zu befragen was man benötigt. Möglicherweise ist das hier auch wieder Bundesweit unterschiedlich.


Aufjedenfall rechtzeitig angehen, die Ämter sind nicht gerade das was man schnell nennt.

a) das Ausländeramt ( das zuständige Amt ist vom Wohnort abhängig)
-> Dabei sind dann Überlegungen zu Berücksichtigen ob sie ihren Wohnsitz in der Schweiz abmeldet, oder DE nur als Zweitwohnsitz für die Ausbildung gilt.

Wenn ich aber Maniacs Link richtig deute kann sich wohl jetzt ein Schweizerbürger frei in Deutschland aufhalten? Das würde ich aufjedenfall klären und schriftlich bestätigen lassen. Dann kann man das bei einer Bewerbung aufjedenfall beilegen.
Und dann würde sich das an der Schule unter Vorbehalt erledigen.

b) Die Schule
-> Formalitäten klären , welche Zeugnisse und Bewilligungen werden verlangt

c) Verbandsgemeinde
-> Wohnsitz ummelden

d) Krankenversicherungspflicht !
 
dank dir! werd jetzt mal bisschen googln und heute abend glaub ich mal telefonieren :-)
wenn ich noch fragen hab schreib ich morgen nochmal.
schönen abend noch und vielen dank....
gruß aus der fränkischen
 
Gerne doch.
Wäre damals auch um jede Hilfe dankbar gewesen als ich nach DE kam :):flowerpower:
 
Hallo allerseits!
Ich hab eigentlich nur ein Frage, nur leider weiß ich nicht an wen ich mich wenden kann, darum werd ich sie einfach hier posten.
Meine Freundin (20 Jahre, bereits 11 Monate Praktika in der Altenpflege) aus der Schweiz würde gern für ein Jahr nach Deutschland kommen um hier eine Ausbildung als Altenpflegehelferin zu machen. Meine Frage, geht das als Schweizerin?Oder benötigt Sie dafür irgendwelche "Bewilligungen", oder ähnliches?
Danke für die Hilfe
Grüßle Flo

Hallo Flo,
erkundige dich doch ganz einfach beim Regierungspräsidium. Bzw. schreibe denen eine Email. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß sie die Ausbildungentweder in Baden-Württemberg oder Bayern evtl. noch Rheinland-Pfalz machen will. Alles andere ist von der Schweiz aus zu weit weg. Du wirst wohl auch in der Nähe der Schweizer Grenze wohnen.

Als ich damals meine KPH-Ausbildung gemacht habe hatten wir eine aus Österreich im Kurs.
Andrea
 
Hallo Andrea,
Österreich gehört aber zur EU...die Schweiz nicht. Ich denke aber, dass hier schon gute Hinwesie gegeben worden sind.
Mich würde allerdings brennend interssieren, ob die APH Ausbildung dann in der Schweiz anerkannt ist, da es dort ein ganz anderes Ausbildungssystem gibt.
 

Ähnliche Themen