Arbeiten bei über 33° Celsius?!

HellBunny

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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende hypothetische* Situation ist gegeben:

Bei derzeitigen Außentemperaturen zwischen 36°C-39°C arbeitet das Pflegepersonal auf einer monitorüberwachenden Station (ohne Klimaanlage) bei Temperaturen >33°C.

Im Stationszimmer befindet sich der Zentralmonitor, sodass man auch nicht "so eben mal" in kühlere Räume ausweichen könnte (ganz davon abgesehen sind alle Räume max. 1°C "kühler").

Der Arbeitgeber hat bereits einen Ventilator sowie ein Klimagerät zum Herunterkühlen bereit gestellt, auch bekommt das Pflegepersonal ausreichend Sprudel (kostenlos) zur Verfügung gestellt. Leider fruchten diese Maßnahmen im Sinne einer merklichen Raumkühlung nicht - ganz im Gegenteil.

Leider ist die beschriebene Situation für das Pflegepersonal (nicht nur subjektiv) unerträglich (vgl. Patientenversorgung).

Meine Frage an euch:

Wie ist weiter vorzugehen? Welche Ideen habt ihr?

Bisher passiert ist Folgendes:
  • Dokumentation der Temperaturen mittels Thermometer und Kamera
  • E-mail im Rahmen der Hierarchiepyramide mit Schilderung der aktuellen Situation ist abgeschickt

Beste Grüße vom HellBunny

* jegliche Ähnlichkeiten zu realen Situationen sind nicht beabsichtigt und daher reiner Zufall (ich muss das schreiben! :besserwisser:)
 
Ja da gehts dir wie Millionen anderer in diesen Tagen. Dein Arbeitgeber hat schon mehr getan als viele andere. Ich glaub die paar Tage im Jahr hält man das schon aus, ausserdem wird mit Sicherheit nicht jedes Jahr aufs neue der Hitzerekord vom Wochenende gebrochen!
 
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Wie Pflegekraft87 schon geschrieben hat, hat der Arbeitgeber bereits gut reagiert, auch wenn es scheinbar nicht ausreicht. Dies liegt wiederum an den vielen technischen Geräten im Intensivbereich. Bekanntermaßen strahlen Elektrogeräte Wärme ab. Nur kann man diese halt kaum ausschalten.

Nach den Maßnahmen Klimagerät, Ventilatoren (die Teile dienen ja bekanntlich nicht der Luftkühlung) und der Bereitstellung von Mineralwasser, bliebe ja nur noch ein massiver Umbau am Gebäude (Außenisolierung, Rollos an den Fenstern, Klimaanlage). All diese Dinge sind natürlich ein nicht zu vernachlässigender wirtschaftlicher Eingriff ins Budget des Krankenhauses und in der heutigen Zeit, wo die Länder ihrer Aufgabe der Finanzierung nicht mehr nachkommen (können) kaum leistbar. Weiterhin steht, meiner Meinung nach, das Ganze auch in keinem Verhältnis. Sind wir mal ehrlich, wieviele solch heißer Tage haben wir im Jahr?

Wie schon gesagt, der Arbeitgeber hat im Rahmen vieles möglich gemacht. Vielleicht wäre ein zweites Klimagerät noch eine Option, falls das eine für die Fläche zu kein ist. Bei Fragen zu diesem Thema stehen in der Regel die Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und der Betriebsrat/Personalrat gern zur Verfügung.
 
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Welche Alternative gebe es? Schließen der Station?

In der Argumentation für ein weiteres Klimagerät fehlt mir die Situation der Patienten. Denen dürften solche Temperaturen wohl auch kaum gut tun.

Elisabeth
 
Mich würde neben der Situation der Patienten noch interessieren, ob die ganze Station so hohe Temperaturen hat. Was ist mit Medikamenten und Infusionen?
 
Welche Alternative gebe es? Schließen der Station?

Eine Intensivstation schließen? Mit solchen Ideen sollte man direkt zur Geschäftsführung gehen, die sind da sicher ganz Ohr. :rofl:

In der Argumentation für ein weiteres Klimagerät fehlt mir die Situation der Patienten. Denen dürften solche Temperaturen wohl auch kaum gut tun.

Wie meinst Du das jetzt? Dass es den Patienten bei einem zweiten Gerät zu kalt werden könnte, oder dass es dann immer noch nicht reicht? Es gibt ja verschiedenen Arten von Klimageräten, auch spricht nichts gegen mehr als zwei Geräte. Der große Nachteil an den Geräten, die sind halt aus hygienischer Sicht sehr pflegeintensiv.
 
Mich würde neben der Situation der Patienten noch interessieren, ob die ganze Station so hohe Temperaturen hat. Was ist mit Medikamenten und Infusionen?

Wie wäre es mit 'nem Kühlschrank. Da kann man ja die gewünschte Temperatur einstellen. Schon passt es wieder.
 
Tja, da hilft nur Bauernschläue... Zuerst mal denke ich, dass in einem normalen Sommer dann die Temperaturen auch Ende 20 Grad erreichen, Mitarbeiter wie Patienten werden darauf reagieren (Schwindel/Benommenheit/Prä- oder tatsächlicher Kollaps). Da sollte unbedingt in regelmäßigen Abständen eine Meldung einzelner an den Betriebsarzt gehen.

Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht ernst zu nehmen auch wenn es Geld kostet. Ich würde zusätzlich den Betriebsrat darüber informieren und natürlich sehr darauf hinweisen dass Medikamente bei diesen Temperaturen nicht gelagert werden dürfen. Da hilft auf einer Intensiv sicher auch kein Kühlschrank, der müsste Raumgröße haben oder? Natürlich macht Dein Arbeitgeber schon was (Klimagerät und Sprudel) aber zumindest Sprudel muß!! er laut Gesetz. Die Hierarchiepyramide ist zügig zu benachrichtigen, aber das heißt für mich Info, nüchtern und prägnant, an Geschäftsführung und Verwaltungsdirektor. In Abständen daran erinnern und nachhaken.

Eine Gefährdungsbeurteilung der Station im Bereich der Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz müsste dahingegen klar formuliert sein, Dein Arbeitgeber ist meines Wissens zu einer solchen verpflichtet (?).

Temperaturen dokumentieren und auch fürs nächste Jahr aufbewahren (evtl. Thermometer fotografieren), denn wie schon hier trefflich argumentiert wurde wird immer auf Zeit gespielt werden und mit dem Vergessen der Mitarbeiter und niedrigeren Temperaturen innerhalb weniger Wochen gerechnet...

Zuletzt würde ich bei mündlichen Beschwerden von Patienten und Angehörigen das "Beschwerdeformular" mit der Bitte um Dokumentation "zücken", Öffentlichkeit bzw. Beschwerden sind nicht gerne gesehen und dokumentieren einen Mißstand zusätzlich, oft der Tropfen welcher das berühmte Faß zum überlaufen bringt.

Ansonsten langen Atem haben und zurückhaltend nervig bleiben auch wenn es Jahre dauert bis sich einer bewegt.
ZN-Ator
 
@ZN-Ator, und das soll was genau bringen? Der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet irgendwelche Klimageräte, Ventilatoren usw. aufzustellen. In welchem Gesetz steht dass er Wasser bereitstellen muss? Eine Gefährdungsbeurteilung macht der Arbeitsschutz und auch da wird man zu dem Punkt kommen dass es keine Dauerbelastung ist, von daher wird da auch nix kommen. Weiterhin gibt es auch Kollegen den solche Temperaturen kalt lassen. Und das Fotografieren bzw. Dokumentieren der Werte ist vor Gericht eh wertlos.

Betriebsarzt hat in dem Sinne auch keine Befugnis was zu machen. Schreibt er dich halt krank weil du nicht belastbar bist. Und für die paar Tage im Jahr wird kein Arbeitgeber, verständlicherweise, Stationen mit Klimaanlagen ausstatten.

Medikamente kann man ja auch in einem kühleren Raum für die Zeit umlagern wenn es euch so wichtig ist und nur die Notfallmedikamente auf Station im Kühlschrank aufbewahren.

Also ich finde es gibt schlimmeres...
 
Moin Schlitzkompresse,
ich habe nicht geschrieben dass er Ventilatoren oder Klimageräte bereitstellen muss, aber er muss laut Arbeitsstättenverordnung bei Temperaturen von mehr als 30 Grad u.a. Wasser für die Beschäftigten bereitstellen:

"Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor."

Kannst ja mal Googeln.

Natürlich hat der Betriebsarzt keine Befugnisse, aber als ein Glied in der Kette ist er trotzdem wichtig. Dass es für Dich schlimmeres gibt mag sein aber Hellbunny hat um Rat gefragt und dann brauchst Du ja nicht weiter zu lesen, mag bezweifeln dass Du schon regelmäßig bei Temperaturen von mehr als 30 Grad gearbeitet hast, denn dann wird manches relativiert.

Das Umlagern von Medikamenten möchte ich gerne sehen, meine Jahre Intensiverfahrung zeigen, dass es mittlerweile Räume füllt was es an Medikamenten gibt und die dürfen nicht über 24/26 Grad gelagert werden. Ich hatte schon geschmolzene Zäpfchen und arbeite regelmäßig bei über 30 Grad aber zumindest der Medikamentenraum wird nun klimatisiert denn wenn es rauskommt dass Medikamente regelmäßig über den zulässigen Temperaturen gelagert werden gibts zumindest Fragen...

Wenn ich in meiner beruflichen Laufbahn immer alles einfach hingenommen hätte was "Gottgegeben" erschien dann würde ich nicht mehr arbeiten, somit lass doch einfach andere mit Fantasie an solche Probleme gehen, die Erfahrung zeigt dann kann es Bewegung geben, natürlich ohne Gewähr!
 
@ZN-Ator, und das soll was genau bringen? Der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet irgendwelche Klimageräte, Ventilatoren usw. aufzustellen. In welchem Gesetz steht dass er Wasser bereitstellen muss? Eine Gefährdungsbeurteilung macht der Arbeitsschutz und auch da wird man zu dem Punkt kommen dass es keine Dauerbelastung ist, von daher wird da auch nix kommen. Weiterhin gibt es auch Kollegen den solche Temperaturen kalt lassen. Und das Fotografieren bzw. Dokumentieren der Werte ist vor Gericht eh wertlos.

Betriebsarzt hat in dem Sinne auch keine Befugnis was zu machen. Schreibt er dich halt krank weil du nicht belastbar bist. Und für die paar Tage im Jahr wird kein Arbeitgeber, verständlicherweise, Stationen mit Klimaanlagen ausstatten.

Medikamente kann man ja auch in einem kühleren Raum für die Zeit umlagern wenn es euch so wichtig ist und nur die Notfallmedikamente auf Station im Kühlschrank aufbewahren.

Also ich finde es gibt schlimmeres...
Schlimmer geht's immer... aber u.a. der Sicherheitsbeauftragte ist dafür verantwortlich, Gefährdungslagen zu erkennen und zu beseitigen. Um Unfälle zu vermeiden und um ein angenehmes Arbeitsklima in Arbeitsräumen zu fördern, gibt es die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese besagt, dass in Arbeitsstätten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorherrschen und Schutzmaßnahmen gegen ein Übermaß an Sonneneinstrahlung vorgenommen werden sollen. Eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur wird im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Absatz 3.5 "Raumtemperatur" verlangt. Die dazugehörige Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) sieht unter 4.2 (3) vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26°C nicht überschreiten soll. Gerichte weisen darauf hin, dass die "Maximaltemperatur" von 26°C (ASR 6) eine Soll-Forderung ist, die durchaus "an einigen wenigen Tagen im Hochsommer" überschritten werden kann und dass "eine Klimatisierung nicht zum Standard" gehört (OLG Bielefeld) und "dass der genannten Forderung nicht absolut und nicht für jede Extremsituation völlig ungeachtet des Außenklimas entsprochen werden kann" (OLG Hamm). Es gibt kein Gesetz, wonach der Arbeitgeber Sprudel bereitstellen "muss". Wird auf die Situation jedoch hingewiesen und der Arbeitgeber trifft keine ausreichenden Maßnahmen, hat jede Dokumentation - einschließlich von Fotos - natürlich auch eine Beweiskraft, z.B. sobald es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte oder ein Mitarbeiter wegen der Hitze kollabiert etc. pp. Weitergehend stellt sich eine haftungsrechtliche Frage, wenn Medikamente nicht mehr verwendet werden können.

Ben
 
Bauliche Maßnahmen zur Raumklimatisierung können ja wohl kaum kurzfristig umgesetzt werden. Insofern wüsste ich nicht, was der Arbeitgeber innerhalb der nächsten Tage noch auf die Beine stellen sollte. Ein weiteres tragbares Klimagerät, ein Kühlschrank für die Medikamente, die die Hitze nicht vertragen, evtl. blickdichte Vorhänge, wenn keine Außenrollos vorhanden sind - sowas sind Maßnahmen, die man schnell umsetzen kann. Und die hat der Arbeitgeber ja zumindest zum Teil umgesetzt.

Bei mir auf Station hatte es letzte Woche auch 30 Grad und mehr, trotz Außenrollos. Angenehm ist das nicht, weder für mich noch für die Patienten. Aber der Arbeitgeber hat das Wetter nicht gemacht.
 
Hypothetische Ausgangssituation wie von HellBunny beschrieben - wie sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgehen, wenn es während der Hitzewelle im betroffenen Team bereits zu wiederholten Hitzeerkrankungen des Personals gekommen ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand krank ist, ist er krank. Wenn die Arbeitsbedingungen der Grund für die Erkrankung ist, muss der Arbeitgeber handeln. Dürfte sich hier aber schwer nachweisen lassen. Die extremen Temperaturen sind ja nicht nur auf den Arbeitsplatz beschränkt. Wie willst Du denn nachweisen, dass Du Dir Deinen Sonnenstich auf der Arbeit und nicht im Freibad geholt hast?
 
Ähm, Klugscheisser-Modus an: Eher die Hitzeerschöpfung als den Sonnenstich. Ich glaube ein Dach über dem Kopf hat jeder in der Klinik.

Was machen die Kollegen in der Ambulanten Pflege bei den Temperaturen? Ist jeder Kunde verpflichtet ein Klimagerät in seiner Wohnung stehen zu haben?

Vielleicht sollte man auch die Kirche im Dorf lassen, an wie vielen Tagen im Jahr haben wir solche Werte in Deutschland?

Ich schwitze auf dem Weg zur und von der Arbeit auch - wer muss mir da Kühlung verschaffen?
 
Es soll auch Länder geben, in denen es noch deutlich wärmer als in Deutschland wird. Also schwitzen wir eben etwas schneller...
 
Und die Pflegekraft sollte immer zuerst an sich denken. Der Patient steht zwar im Mittelpunkt des Handelns. Aber da steht er definitiv im Wege. Wenn die Pflegekraft wegen Flüssigkeitsmangel geschwächt ist, ist ja nicht mal ein Bett frei, damit sie sich hinlegen kann. Und vor allem- da ist das dann immer noch zu warm.

Ergo: Station schließen und Streik. Verdi muss die Getränke stellen. Und nicht vergessen- im Freien nicht in die pralle Sonne stellen.

Elisabeth
 
Moin Schlitzkompresse,
ich habe nicht geschrieben dass er Ventilatoren oder Klimageräte bereitstellen muss, aber er muss laut Arbeitsstättenverordnung bei Temperaturen von mehr als 30 Grad u.a. Wasser für die Beschäftigten bereitstellen:

"Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor."

...

O.K. und wo steht da jetzt, dass der Arbeitgeber Sprudel zur Verfügung stellen muss? :weissnix:
 
O.K. und wo steht da jetzt, dass der Arbeitgeber Sprudel zur Verfügung stellen muss? :weissnix:
Nun so verstehe ich die Arbeitsstättenverordnung, nachdem in Tabelle 4 detaillierte Beispiele gemacht werden und nicht wie sonst üblich nur blabla.

Wie siehst Du das als Betriebsrat/Verdi-Sprecher, was würdest Du denn unternehmen wenn es in Deinem Unternehmen solche Temperaturen gäbe?
 
Es steht - er muss Wasser zur Verfügung stellen - da steht nicht er muss Blubber oder Mineralwasser der Fa. XYZ zur Verfügung stellen. Laut Trinkwasserverordnung eignet sich Leitungswasser zum Genuss oder auch nur zum Trinken.

Wenn es Kliniken gibt, die noch nicht an der Wasserversorgung angeschlossen sind, ist dies natürlich was anderes.
 
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