Antrag auf Betreuer gestellt - und andere Fragen...

JoergGreeny

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Huhu,

also ich fang am besten mal vorne an =). Ich hab am Freitag nen Anruf bekommen, das mein Dad im Krankenhaus liegt, da ich jedoch aus Berlin komme und er aus Sachsen Anhalt, hat man mich soweit nicht erreicht.

Die Nachricht das er dort liegt, habe ich durch meine Schwester erhalten, ich war nun im Krankenhaus und man sagte mir, man habe einen Betreuer bestellt, da er sich selber scheinbar nach seinen Unfall an nichts mehr erinnern kann. (Unfall im Sinne von die "Gelbsucht" durch übermäßigen und regelmäßigen Alkoholkonsum).

Um die Ausgangssitution zu vervollständigen, ich hab jetzt mehr oder weniger nen Haus und nen Auto um das ich mich kümmern muss.

Jetzt kommen die Fragen die ich an euch richten wollte, da ich persönlich im moment selber etwas überfordert bin =(.

Das Krankenhaus bestellte einen Betreuer wie ich nun mitbekommen habe, hat das Krankenhaus jedoch vom Gericht noch keine Antwort bekommen. Soweit ich es bei Google und Co richtig gefunden habe, sucht das Gericht im ersten moment im Umfeld eine Betreuungsperson.

Frage dazu: Wenn ich mich als Betreuuer eintragen lasse (da ich der Sohn bin), wie sieht es dann aus? Kann er dann solange ich sage ich mal noch keinen Pflegeheimplatz habe, ihm erstmal noch im Krankenhaus belassen ? Oder wird das so gehand habt, sobald sich ein Familienangehöriger als Betreuuer eintragen lässt, muss der sich um das wohl des Patienten kümmern und somit steht der sofortigen Entlassung nix entgegen.

Nun kommen wir auch schon zur mehr oder weniger zweiten Frage. Da sich hier seine Post und alles Stapelte und er sich scheinbar um nichts mehr gekümmert hat, muss ich das jetzt alles sortieren und alles.

Frage hier zu: Woher bekomme ich nun eine Vollmacht ? Da ich ja selber bei einigen Dingen nicht der Vertragsinhaber bin und die dann mehr oder weniger "Kündigen" kann bzw. die Dinge ändern / regeln kann.

So um die Sache langsam zu Ende zu bringen die letzte Frage / Situation. Das Krankenhaus und ich gehen davon aus, das er ohne Hilfe nun wirklich nicht mehr klar kommt. Ich würde ihn gerne in ein Pflegeheim in Berlin holen.

Frage: Ist es möglich jemanden vom Krankenhaus in ein Pflegeheim "verlegen" zu lassen, oder wird er ganz normal entlassen und ich muss mich dann um den Transport nach Berlin selber kümmern ?

Und die wirklich aller aller letzte Frage =).

Wie kümmert man sich um einen Heimplatz und wielange sind dort die Wartezeiten ?


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Sorry, das ich das jetzt hier alles ins "Recht" gepostet habe, aber das gehört irgendwie alles zusammen.

Greetz und Thx =)
 
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der beh. Arzt über den Sozialdienst des KH eine Betreuung beantragt hat.

War denn der Richter schon vor Ort?

Gericht prüft und bestellt auf Zeit, wenns irgendwie geht einen Angehörigen, könnte natürlich auch die Schwester sein.

Habe vor 3Jahren eine Betreuung bei einem Verwandten übernommen, nach 2Tagen kam die mündliche Zusage, nach 4Tagen der schriftliche Bescheid, nach einer Woche hatte ich den Ausweis. Kann also je nach Situation ziemlich schnell gehen.

Nimm Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht auf und bekunde deine Bereitschaft - gleich Montag.

Berate dich mit dem Sozialdienst des KH. Die helfen auch beim Organisieren des Transports und stellen den Antrag auf Kostenübernahme bei der KK, denn es geht ja weiter weg.

Nein du kannst niemand im KH lassen bist vielleicht irgendwann, in dem Alth. deiner Wahl in vielleicht 3-6 Monaten ein Platz frei wird. Der Soz.dienst wird suchen und das nächste nehmen, es sei denn du bietest eine Alternative an.


Zu guter Letzt:
Wo gibts die Vollmacht?
Die bekommst du mit dem Betreuungsbescheid. Du erhältst einen Betreuerausweis, in dem steht drin für welche Bereiche du als Betreuer bestellt bist und das ist das Dokument mit dem du dich Ausweisen kannst, dass du das oder jenes darfst, also so zu sagen die Vollmacht.

Post und ähnliches: Ja klar musst du dich darum kümmern, wenn du die Betreuung übernimmst, das ist ja Aufgabe des Betreuers.

Heimplatz: Wartezeiten kann dir hier keiner Beantworten, denn es kommt auf die Situation vor Ort an. Ruf an, die sagen dir das dann schon.

Auf der Gemeinde, Stadt bekommst du eine Liste mit Altheimen in deiner Umgebung. Auch dort sitzt jemand, mit dem du dich Beraten kannst.

Du mußt dich logischerweise um alle Bereiche kümmern für die du die Betreuung bekommst bzw. übernimmst.

Viel Arbeit - lass dich beraten.

Viel Kraft

Gruß renje
 
Nun gut das ist erst einmal ein ziemliches Fragekonvolut.
Zu der Frage, ob sie als Betreuer festlegen können, ob ihr Vater bis zur Entlassung in eine Pflegeeinrichtung in der Klinik bleiben kann. Ist eindeutig zu sagen nein!
Nur haben Kliniken einen Sozialdienst mit Sozialarbeitern, an welche sie sich wenden können und in den meisten Fällen die ich aus Norddeutschland kenne werden die Patienten meist mit sozialer Indikation in der Klinik belassen, bis ein Pflegeplatz frei ist. Nur kann der irgendwo sein!
Seitens des Gerichtes werden wenn Angehörige vorhanden und dies möglich ist diese zu Betreuern bestellt. Da die Betreuung von Amtswegen den Staat kostet und die Betreuer häufig mehrere zu betreuende Klienten haben.
Zusätzlich kann es sich noch problematisch gestalten, ihren Vater in einer Pflegeeinrichtung in Berlin unterzubringen, weil wenn sie nicht privat zahlen Personen mit Hauptwohnsitz in dem Gebiet bevorzugt werden, wegen den Verträgen.
Es gibt zwar wenn sie die Betreuung und somit auch das Recht auf Festlegung des Lebensmittelpunktes des zu Betreuenden hat, die Möglichkeit ihn bei sich anzumelden und gleichzeitig beim Pflegeheim einzuplanen.
Für zweites ist ebenfalls durch das Gericht eine Betreuung in finanzieller Hinsicht auszustellen und erst dann können sie rechtsgültig im Namen ihres Vaters handeln. Bis dahin können sie die "Geschäftspartner" ihres Vaters nur darüber in Kenntnis setzen, dass er momentan infolge einer Erkrankung nicht geschäftsfähig ist. Bei größeren Firmen räumt man ihnen dann in der Regel die Zeit ein, weil die Gerichte in solchen Fällen relative schnell entscheiden, es sei denn irgendwo gibt es mehrere Interessenten an der Betreuung und ein größeres Vermögen. Dann kann auch ein gerichtlicher Betreuer in finanziellen Dingen bestellt werden und sie nur die Betreuung in nicht finanziellen Dingen bekommen. Nur davon gehe ich erst einmal nicht aus aufgrund ihrer Schilderung.
 
Danke euch schonmal, hab heute mich schon um einiges gekümmert. Jedoch bekam ich heute auch mal wieder so beiläufig, mitgeteilt das er Mittwoch in ein Pflegeheim entlassen wird... :sbaseballs:

Nun ist die Frage, wie sieht das denn nun aus, kann ich ihn immer noch in ein anderes Pflegeheim meiner Wahl dann verlegen lassen (wenn ich den Betreuernachweis habe) oder ob das dann nicht mehr geht ?

Danke nochmal =)
 
Hallo Jörg,

wenn du als Betreuer bestellt wirst und die Betreuung für Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung bekommst und Finanzen, kannst du deinen Vater jederzeit nach Berlin holen, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist die das jetztige Heim hätte.
Ich bin nur etwas überrascht, dass ein KH ohne Rücksprache mit den Angehörigen in ein Pflegeheim entläßt???Wie geht das oder meinst du mit beiläufig deine Schwester?Zudem müsste(zumindest ist es hier in Berlin so) der MDK vor Ort gewesen sein und eine Verlegung direkt ins Heim zugestimmt haben.Wenn du in Berlin bisher keine Pflegestufe hast, kann es erstmal wieder nach Hause gehen mit Hauskrankenpflege z.B. bzw. wenn du eine Pflegestufe hast geht es teilweise noch für 4 Wochen in die Kurzzeitpflege und ggf. von da aus ins Heim.
Hat dein Vater bereits eine Pflegestufe? Was kann er nicht mehr?Wie bedürftig ist er überhaupt und bist du sicher, dass das ein Heim ist?
Wie sind die Kostenübernahmen geregelt,wenn dein Vater derzeit nicht geschäftsfähig ist, kann eigentlich keiner einen Vertrag unterschreiben.Das könnte nur der gesetzliche Betreuer.
Ich verstehe nicht so recht, was da vor sich geht.
lg
papu
 
Hallo, und danke erstmal für die Antwort.

Ich bin mal ganz ehrlich, das Krankenhaus ist meiner Meinung nach, der Hammer schlecht hin... Hammer im Sinne von total schlecht.

Rücksprache gabs bis jetzt KEINE, wie gesagt, ich bekomm Informationen immer häppchenweise und dann auch nur so nebenbei serviert.

Bestes Beispiel, ich sah am Freitag schon, das bei meinen Dad die Schwestern wohl mal an die Füße müßten, und heute wurde endlich mal auf mich zugegangen und gefragt ob man die medizinische Fusspflege bestellen soll. Das war eine Schwester die am Wochenende und Freitag keinen Dienst hatte, scheinbar die einzigste die etwas aufm Kasten hat.

Meine Schwester war auch nur einmal drin, aber da passierte auch nix weiter. Der MDK hat meinen Dad noch nicht gesehen. Ich war heute auch erst bei der Krankenkasse, wegen einer Pflegestufe, jedoch brauch ich noch die Betreuungsunterlagen um das dort Regeln zu können, wie auch die Heim / Pflege Daten.

Das mit den Kosten und alles ist noch nicht geregelt, und genau das ist das was mich alles sehr wundert. Es wurde bis jetzt nur ein Betreuer beim Gericht bestellt, mehr wurde jetzt doch noch nicht getan, so wie mir das gesagt wurde. Und der Betreuer wurde auch noch nicht festgelegt, deswegen gehts morgen aufs Gericht, da dann dir Richterrin und die Zugehörige Pflegerrin da sein soll.

Unterschrieben hat er auch nix, das kann er auch schlecht, da er sich kaum selber an etwas erinnert, ausser an Gesichter und die Erinnerung kommt eher "Häppchen" weise bei ihm durch. Und man sagte mir heute das er in ein Pflegeheim kommt, er kann halt selber nicht mehr alleine für sich sorgen, sei es Essen machen oder Einkäufe und ähnliches erledigen. Jedoch werde ich ihn soweit seine Entscheidung lassen, wie er es noch kann. Ich will zwar sein Betreuer im gesetzliches Sinne sein, jedoch soll er auch noch ein wenig selbst Entscheidungsfreiheit haben.
 
Ich weiß nicht, ob die entsprechenden Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, aber:
Du schreibst, daß eine Betreuung beantragt, aber noch kein Betreuer benannt worden ist; also hat Dein Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hat er der Verlegung ins Heim zugestimmt? Wenn ja: Warum akzeptiert man diese Zustimmung bei einem Menschen, dem dieses Recht in den nächsten Tagen per Gerichtsbeschluß aberkannt werden soll?
Versteh mich nicht falsch, aber es wundert mich, daß Du nicht zuerst gefragt wurdest, ob Du Betreuer werden willst. Das finde ich sehr ungewöhnlich, zumindest in meiner Heimat. Wollte Dein Vater das nicht oder habt Ihr ein gespanntes Verhältnis oder wohnst Du zu weit weg oder sonstwas?
(Ich weiß, daß ich mit dieser Frage in Dein familiäres Intimleben eindringe und mich das überhaupt nichts angeht, erwarte daher auch keine Antwort, aber diese Vorgehensweise finde ich seltsam. Hier werden immer zuerst Angehörige gefragt, ob sie Betreuer werden wollen und erst, wenn Ehepartner/ Kinder/ Schwiegerkinder der Reihe nach abgelehnt haben oder der zu Betreuende sie nicht will, wird ein Berufsbetreuer bestellt.)
 
^^ Sorry, aber ich hab jetzt erst Recht den Kanal voll. Ich habe im Krankenhaus meine Nummer hinterlassen, das ich angerufen werde wenn sich neue dinge ergeben. JETZT habe ich vom SOZIALDIENST erfahren, das er mitlerweile einen Betreuer hat und nach Thüringen kommt, find ich sehr doll, zumal ich nicht jeden Tag mit der Bahn hier und her kann.

Kann man dagegen noch was machen ? Er hat zwar den Betreuer erstmal nur 6 Monate, aber ich find das nicht sehr toll, das ich mal wieder das letzte Glied in der Kette bin, das nun auch noch vom Sozialdienst informiert wurde, das er einen Betreueer bekommen hat.
 
Hallo Joerg,

verstehe die ganze Sache jetzt nicht mehr!

Es ist jetzt - gestern - ein Betreuer bestellt worden?

Dann muss ja letzte Woche der Richter schon da gewesen sein?

Ich meine ein paar Tage dauert das dann schon.

Und weder du noch deine Schwester sind gefragt worden?

Alles sehr merkwürdig.

Ich denke du solltest dich weniger aufregen - hier besteht massiver Klärungsbedarf!

Ist der Bescheid schon zugestellt?

Weiß deine Schwester genauso wenig - oder mischt die im Hintergrund mit, wovon du nichts weißt?

Und mit der Informationsweitergabe ist das so ne Sache, dein Vater steht nicht unter Betreuung, du bist nicht der Betreuer. Information erfolgt an den Betroffenen selbst, bzw. an seine gesetzlich bestellten Betreuer. Keiner weiß welche Motivlage bei den Angehörigen besteht.

Stell dir vor da wären 5 Kinder da. Jeder sagt er möchte Informiert werden. Welchen Sohn/Tochter sollte das KH jetzt anrufen, alle, einen? Und mit welchem Recht werden persönliche Daten weitergegeben ohne Zustimmung des Betroffenen.

In dem Falle mußt wirklich du Aktiv werden und zwar schnell. Ich weiß es ist sehr mühsam, hilft aber nix.

Also zum Gericht und klären wie der Stand ist, ob wirklich schon der Beschluss getroffen wurde. Wenn ja, fragen warum du nicht informiert wurdest und als Betreuer in Frage gekommen bist.

Gruß renje
 
Hallo Joeg,
warum willst du jetzt gegen die amtlich bestellte Betreuung etwas unternehmen, vielleicht hättest du dich mal eher um deinen Vater kümmern sollen, scheinbar ist dir vor dem Krankenhausaufenthalt deines Vaters garnicht aufgefallen in welchem Zustand er ist. Kann es sein, dass er verwahrlost war?

Sollche Situationen wie du sie beschreibst, erlebe ich nur, wenn Patienten verwahrlost sind, wenn sich von den Angehörigen keiner kümmert,oder wenn keine Angehörige verfügbar sind.
Dann wird eine gesetzliche Betreuung angeordnet und alles geht seinen Weg. Ein Krankenhaus ist nunmal kein Pflegeheim und wenn die medizinische Versorgung abgeschlossen ist, müssen adere Institutionen die weitere Betreung und Versorgung übernnehmen.

Wie lange ist dein Vater denn schon im Krankenhaus? Nach 2 oder 3 Tagen wird keiner in ein Pflegeheim verlegt. Eine gewisse Zeit können die KKH immer begründen, warum ein Pat. stationär bleiben muss. 2-3 Wochen ist da kein Problem und in vielen Häusern aus sozialer Indikation noch länger.
Vielleicht ist deshalb die Betreuung angeordnet worden, weil sich keiner gekümmert hat.

Die Betreuung kannst du im Nachhinein immer noch übernehmen, wenn du dafür geeignet bist, dass wird natürlich von Amtswegen überprüft und das ist auch völlig korrekt.

Wenn du die Betreuung für deinen Vaters erhältst, kannst du ihn jederzeit in ein anderes Heim verlegen lassen, die Transportkosten werden von der Kasse übernommen.

Isabel
 

Es ist jetzt - gestern - ein Betreuer bestellt worden?


Der soll wohl schon letzte Woche per Eilantrag bestellt worden sein...



Dann muss ja letzte Woche der Richter schon da gewesen sein?

Kann ich nicht sagen, da man mal wieder mir wieder keine Informationen gabe und der Arzt heute obwohl ich nen Termin hatte im Haus unterwegs war.


Und weder du noch deine Schwester sind gefragt worden?


Richtig, zumal meine Halbschwester es ja hätte an mich dann weiterleiten können


Ist der Bescheid schon zugestellt?

Ich selber hab natürlich mal wieder keinen bekommen.

Weiß deine Schwester genauso wenig - oder mischt die im Hintergrund mit, wovon du nichts weißt?

Die war leider auch nur einmal im Krankenhaus, und hatte soweit auch keine weiteren wünsche. ich weiß das die da nicht mit mischt.

Also zum Gericht und klären wie der Stand ist, ob wirklich schon der Beschluss getroffen wurde. Wenn ja, fragen warum du nicht informiert wurdest und als Betreuer in Frage gekommen bist.

Information des Gerichtes:

Sie ist es ja erstmal "nur" für 6 Monate und dann könnte ich es übernehmen... Ich meine die Dame war heute auch schon hier und wollte doch mein Kindheitshaus verhöckern. Aber sie meinte dann evt muss sie das doch nicht.
 
Weiß deine Schwester genauso wenig - oder mischt die im Hintergrund mit, wovon du nichts weißt?

Die war leider auch nur einmal im Krankenhaus, und hatte soweit auch keine weiteren wünsche. ich weiß das die da nicht mit mischt.

Darf ich mal ganz blöd fragen, wie ihr beiden euch das vorstellt? Euer Vater ist seit letzter Woche im Krankenhaus. Ihr besucht ihn so gut wie nie, erwartet aber, dass alles nach eurem Willen geregelt wird. Das Krankenhaus hat nicht die Zeit, Euren Vater zu pflegen, bis ihr Euch darüber einig seid, wie ihr die Sache organisiert. Die Kasse bezahlt nur noch einen Liegezeit von einigen Tagen. Was bleibt denen denn anderes übrig, als sich um einen Betreuer zu kümmern, der die Sache in die Hand nimmt.
Ich meine die Dame war heute auch schon hier und wollte doch mein Kindheitshaus verhöckern. Aber sie meinte dann evt muss sie das doch nicht.

Kennst Du die finanzielle Situation Deines Vaters? Wie stellst Du Dir die Bezahlung seines Heimplatzes vor?
 
Darf ich mal ganz blöd fragen, wie ihr beiden euch das vorstellt? Euer Vater ist seit letzter Woche im Krankenhaus. Ihr besucht ihn so gut wie nie, erwartet aber, dass alles nach eurem Willen geregelt wird. Das Krankenhaus hat nicht die Zeit, Euren Vater zu pflegen, bis ihr Euch darüber einig seid, wie ihr die Sache organisiert. Die Kasse bezahlt nur noch einen Liegezeit von einigen Tagen. Was bleibt denen denn anderes übrig, als sich um einen Betreuer zu kümmern, der die Sache in die Hand nimmt.


Kennst Du die finanzielle Situation Deines Vaters? Wie stellst Du Dir die Bezahlung seines Heimplatzes vor?

Sorry, aber öhm schonmal gelesen das ich in BERLIN wohne und er in Sachsen Anhalt im Krankenhaus liegt ? Zumal ich grad eine Weiterbildung mache, die man nicht mal eben unterbrechen kann. Zumal ich die Weiterbildung von mir aus jetzt erstmal unterbrochen habe, das ich mich hier um einiges kümmern kann. Soviel zum Thema, wir würden uns nicht kümmern.

Desweiteren habe ich, Freitag erst selber erfahren das er im Krankenhaus liegt, und hab alles stehn und liegen lassen und hab mich auf den Weg zu ihm gemacht. Ich glaub nicht, das ich mir hier sagen lassen muss, das ich mich nicht kümmern würde.

Die finazelle Situation kenn ich, und ich weiß das es ohne geht das Haus zu verkaufen.
 
Hallo Joerg,

irgendwie schon alles recht Merkwürdig.

Hat deine Schwester auch nicht gewußt, dass dein Vater im KH ist?

War da keine Nummer von Angehörigen hinterlegt?

Hat sich dein Vater vielleicht negativ geäußert als der Richter anwesend war über sein Kinder? - o.k. wird schwer nachzuvollziehen sein - aber der verfügende Richter muss das ja wissen.

Mir ist immer noch nicht klar, warum weder du noch deine Schwester angerufen wurden - denn das ist absolut Üblich, vor einem gerichtlich zugeordneten Betreuer.

Sei mir nicht böse aber deine Antworten sind alle sehr sehr wage.

Soll letzte Woche bestellt worden sein - warum weißt du das noch immer nicht.

Du beschwerst dich, dass du keine Infos bekommst - beschaff sie dir - oooh Mannnn.

Keinen Bescheid zugestellt - ja natürlich bekommst du den nicht, warum denn auch? Den bekommt dein Vater und der Betreuer.

Und wenn du das in 6Monaten übernehmen kannst? Frage ich mich immer noch was ist da mächtig schief gelaufen?

Ich würde dir nochmal empfehlen:
1. Klären was wo warum gelaufen ist
2. Broschüren besorgen über Betreuung - gibts im Internet zum herunterladen oder bestellen.
3. Sozialberatung entweder im KH oder wenn du weiter weg wohnst meist auf der Gemeinde oder Stadt, zumindest können sie dir da Adressen nennen.
4. Wenn du unbedingt die Betreuung willst, jetzt und dein absolutes Bemühen demonstrieren willst, Rechtsanwalt einschalten und Anträge stellen auf Rücknahme, Verkürzung etc. Muss nicht unbedingt Sinn machen und der RA wird evtl. sagen bringt nix, vielleicht ja doch.

Kein Problem - damit wird dein Interesse dokumentiert.
Denn weißt du was die in 6Monaten entscheiden?

Der gesetzliche Betreuer kann gut mit dem Richter und braucht Mandanten weils nicht so gut läuft und belabert den Richter auf noch 6 Monate weil ... irgendwas fällt einem immer ein.

Oder der ist eh Überlastet und ist froh eine Betreuung abgeben zu können.

Nur wie gesagt mit - ich bin schlecht informiert oder mich informiert keiner kommst du nicht weiter. Ändere die Situation, der Einzige der das kann bist du!

Und stell dich gut mit dem jetzigen Betreuer, klopf ihn ab und schmiere im Honig um den Bart. Auf keinen Fall Konfrontation, jedenfall nicht in nächster Zeit.

Viel Erfolg

Gruß renje
 
@JoergGreeny
es ist für mich im Moment nicht nachvollziehbar, warum kein Familienangehöriger als Betreuer eingesetzt wurde.
Lt. Gesetz ist das Gericht angehalten, bevorzugt Angehörige einzusetzen, außer der Betroffene will das nicht, das Gericht ist verpflichtet, nach Angehörigen zu suchen, damit eben nicht irgendein ein Fremder die Betreuung übernimmt.
Dem Krankenhaus war bekannt dass es weitere Angehörige gibt.
Somit müsste auch gefragt worden sein, ob jmd. aus der Familie dies will oder nicht, bzw. der Betroffene selbst müsste Angaben dazu gemacht haben.
Einspruch erheben?
In der Regel kommt ein Richter zum Betroffenen um sich selbst ein Bild zu machen, im Notfall geht es auch ohne persönliches Gespräch, erstellt der Richter eine vorläufige Betreuung.
Es muss aber immer ein psychiatrisches Konsil/ Gutachten vorliegen bevor der Richter kommt, der Betreuungsauftrag vom Gericht bearbeitet wird.
Es bleibt noch die Frage welchen Umfang der gesetzliche Betreuer übernimmt, da eine Unterbringung in ein (beschütztes?) Heim ansteht, nur die des Aufenthaltsrechts? Für die braucht es einen Betreuer, ohne den geht das nicht.
Die Betreuung kann auf Teilbereiche begrenzt werden, wenn jemand nicht komplett geschäftsunfähig ist.
Wie ist die aktuelle Situation? Die fehlt hier weitgehend.
Der Bescheid wird dem Betroffenen zugestellt, da kein Anghöriger als Betreuer eingesetzt wurde, also müsste die vorläufige Betreuung demnächst beim Vater sein/ ggfs. in den Unterlagen der Klinik, diese wird dann bei Verlegung mitgegeben.

Sollte der Vater dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, alleine und zu Hause wohnen zu können, seid Ihr dann in der Lage, zeitlich und generell, ALLES für ihn zu übernehmen?
Einfach ist das nicht, da hätten die beruflichen Betreuer den Vorteil, dass sie das ständig machen und wissen was zu tun ist, was in die Wege geleitet werden muss......
Als Laie der von heut auf morgen damit konfrontiert wird, hat man (denk ich mal) erst mal einen riesigen Wust vor sich und weiß gar nicht, wo man anfangen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jörg sitzt einige hundert Kilometer von seinem Vater entfernt und ist dementsprechend nicht in der Lage - sagt er ja selbst - sich ausreichend um ihn zu kümmern. Seine Schwester kann das offensichtlich genauso wenig. Andere Angehörige werden nicht erwähnt.

Jörg, wie willst Du die Betreuung gewährleisten, wenn Du Dich nur sporadisch kümmern kannst? Das ist doch kaum machbar.
 

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