Weiter unten im Forum im Download-Bereich unter Gesetzestexte.wo find ich die KrPflAPrV??
Das Problem kenne ich auch. Meine Ausbildung habe ich auch im Ausland absolviert (5 Jahre) und auch da ein paar Jahre gearbeitet. In Deutschland habe ich auch die Anerkennung als Krankenpflegehelferin, weil meine Ausbildung nur teilweise gleichwertig ist.Tetovari schrieb:,ich habe meine Ausbildung in Mazedonien (4 Jahre) gemacht und den hier in Hamburg anerkennen lassen! Nachdem ich alles besorgt hatte was verlangt wurde, wurde meine Ausbildung nur als Krankenpflegehelfer anerkannt!
Ich befrüchte, das Du ohne diese Prüfung leider keine Anerkennung bekommst, jedenfalls nicht in Hamburg! Ich weiß es, weil ich mich schon danach erkundigt habe. Deine Erfahrung aus der Pflege wird die Anerkennung nicht beeinträchtigen (jedenfalls nicht direkt!). Laut Behörde für Wissenschaft und Gesundheit in Hamburg ist die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nur nach Ablegen einer Eignungsprüfung möglich. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil, wobei dem mündlichen Prüfungsteil die schriftliche Erstellung eines Pflegeplanes auf Grund eines vorgegebenen Falles vorangestellt ist. Du wirst in den GebietenTetovari schrieb:Um die Gleichgültigkeit festzustellen sollte ich an einen Prüfung teilnehmen, die aber über 500€ kostete!Ich wollte mal wissen ob die Erfahrung die ich jetzt habe (also über 4 Jahre Arbeit in Deutschland in der Pflege) irgendwie die Anerkennung als Krankenpfleger positiv beeinträchtigt oder ist die Prüfung zwingend?!
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