Ambulante Pflege: Weisungsbefugnis der PDL

sonnnenblume

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Krankenschwester
Hallo Allerseits,

habe mal ein konkretes Problem aus dem amb . Pflegebereich.


Bei einem 90 - jährigen Patienten reduzierte sich zunehmend und zusehends der AZ.

"Hängende Mundwinkel" ( Fascialisparese wäre übertrieben) , verwaschene Sprache, lag nur noch im Bett, wirkte schwach.

War bei diesem Pat. und der Zustand erschien mir zwar stark verschlechtert innerhalb 2 Wochen, wollte aber erst noch den nächsten Dienst abwarten, bei dem ich sie mir nochmal anschauen wollte. in der Akte war auch ein Sturz dokumentiert.

In der zwischenzeit bekam ich einen Anruf über das Rufdiensthandy, der AZ sei sehr schlecht, und es sei extrem auffällig. ich sagte, der Kollege solle den ärzlichen Notdienst verständigen.( dachte an TIA oder Apoplex oder ähnliches, wenn auch nur zum Aussschluß. ) Der Kollege zierte sich.

Ich rief die PDL an, welche dem MA untersagte, den Arzt zu rufen, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein.

Darf die PDL so etwas bestimmen ?????
 
Ich bin nur Schülerin, also bitte ich Unzulänglichkeiten zu entschuldigen, aber ich finde, das ihr euch ganz schön lange Zeit lässt (2 Wochen)bei ständig verschlechterndem AZ und diesen Anzeichen. Habt ihr denn nicht mal wenigstens mit Angehörigen darüber gesprochen was zu machen ist. Ich meine, die Pat. ist 90 Jahre alt, habt ihr denn nie darüber gesprochen wie es in bestimmten Situationen von Statten gehen soll, was die Patientin möchte. Ich bin nicht der Meinung, das man alte Menschen auf Teufel komm raus und egal was sie selber wollen am Leben erhalten soll, aber einfach nur zugucken wie es Tag für Tag schlechter wird ohne etwas zu tun, finde ich auch merkwürdig.
 
Hallo Midsommer,

gebe Dir vollkommen Recht.....

Ich hatte jedoch 2 Wochen eine andere Tour und hatte den Mann demnach länger nicht gesehen.

Das ist ja eben das , was ich wissen möchte...denn die PDL hatte das so bestimmt, daß kein Arzt gerufen wird.

Wahrscheinlich aus Kostengründen. Ich finde das furchtbar, und möchte eben wissen, inwieweit ich dagegen vorgehen kann...

Ich hätte sofort den Arzt gerufen, aber dem Mann ging es Gott sei Dank besser, und es hätte gereicht, den Hausarzt am nächsten Tag zu informieren.

Wo kann man sich denn hinwenden in solch einem Fall ?
 
Ich würde immer in Eigenverantwortung bzw. in Absprache mit den Angehörigen den Arzt rufen. Muß ja nicht immer der Norarzt sein, der Hausarzt ist da sicher der richtige Ansprechpartner. Bei Facialisparese u.ä. Zeichen natürlich auch der Notarzt. Bei uns hätte es das in der Form nicht gegeben, unsere PDl vertraut da ganz auf unser Urteilsvermögen.

Ansonsten aus Kostengründen den Arzt nicht zu rufen, finde ich ja nun mal ganz daneben....:-?
 
Hallo sonnenblume,

dein Kollege ist GuK?

Dann entscheidet der was zu tun ist - wer denn sonst?

Gegen was willst du denn vorgehen?

Dass deine PDL den Kollegen angerufen hat und ihm eine Handlungsempfehlung gegeben hat und der MA nicht den A... in der Hose hat seine eigene Entscheidung, auf Basis fachlicher Erwägungen zu treffen? Oder ist er fachlich dazu nicht in der Lage?

Kann mich daisy nur anschließen - Eigenverantwortung. Denn nur derjenige der vor Ort ist, kann die Lage beurteilen.

Gruß renje
 
Es war so: ich sagte dem Kollegen am Rufdiensthandy, er müsse den ärztlichen Notdienst verständigen. ( Kollege PH)

Derjenige rief die PDL an, um sich rückzuversichern, die PDL untersagte, den ärztlichen Notdienst zu verständigen.

Ich war später nochmal vor Ort, und hätte den Notdienst gerufen, wäre der Zustand immer noch so schlecht gewesen, obwohl ich es auch "verboten" bekam.

Der Zustand war aber nicht soo schlecht, der hausarzt am nächsten Tag hätte genügt.

Darf denn die PDL solche Entscheidungen treffen ? Ohne Vorort gewesen zu sein ? Die wollte mir nämlich erzählen, sie hätte die Verantwortung dafür, und das absolute Weisungsrecht, aber ich bin da anderer Meinung, vor allem , weil diese Entscheidung der PDl m.E aus reinen Kostengründen getroffen wurde.
 
Ich verstehe das mit den Kostengründen nicht. Was entstehen denn dem Pflegedienst für Kosten, wenn er den Notarzt oder den Hausarzt verständigt? Und ist letztenendes nicht die Fachkraft verantwortlich in ihrem Tun, die vor Ort ist? Man bedenke auch die Rufschädigung für das Unternehmen, wenn es nachher heißt, hätten die mal rechtzeitig den Arzt geholt...
An meinem letzten Tag im ambulanten Dienst waren wir bei einem Patienten, dem wir bei der Körperpflege unterstützen sollten. Der alte Herr lag noch im Bett und auf Nachfrage der Examinierten sagte er, es gehe im heute nicht so gut. Der Mann hatte schon mal einen Infarkt, was ich nicht wusste. Jedenfalls rief die GuK den Hausarzt an, der aber keine Lust hatte zu kommen. Darauf hin hat sie den Notarzt her beordert. Ich fand das übertrieben und dem Pat. war es gar nicht so recht (klar, wer will schon freiwillig ins KH). Ich dachte, mein Gott nur weil es ihm mal nicht so gut geht, macht sie gleich so´n Aufriss...Der KW kam mit Notärztin und hat den Pat. auch gleich mitgenommen. Und ich musste beschämt feststellen, das ich halt eben überhaupt keine Ahnung habe und man lieber einmal zuviel die Rettung holt, als sich nachher Vorwürfe wegen Unterlassung zu machen. Und die Examinierte hat nicht einmal die PDL angerufen um sich eine Erlaubnis zu holen, sie hat eigenverantwortlich und professionel reagiert und ich hoffe, das ich das dann im Fall der Fälle auch kann.
 
Zur Frage mit den Kostengründen :

Wenn ein Patient im Krankenhaus ist, bekommt der Pflegedienst keine Kohle mehr...erst, wenn der Patient vom PD wieder versorgt wird.
 
Wenn er aber verstirbt oder so schwer geschädigt wäre, das er in ein Pflegeheim käme, würde der PD auch keine Kohle mehr verdienen oder? Und wenn Angehörige erzählen, das der zuständige PD nicht mal den Arzt verständigt, könnte es sein, das zukünftige Pat. sich lieber einen anderen PD suchen.
Soll ja auch kein Vorwurf an dich sein, aber ich finde eure PDL denkt da sehr kurzfristig. Grundsätzlich verstehe ich auch nicht, warum der PH erst dich anruft, um zu fragen was er machen soll und danach noch die PDL um sich deine Anweisung bestätigen zu lassen. Gibt es bei euch keinen, ich nenn es mal "Notfallplan"? Und warum traut dir die PDL nicht zu, das du als exam. Pflegekraft weißt was zu tun ist? Ich würde mir, glaube ich, von ihr solche Anweisung schriftlich geben lassen und bin mir trotzdem nicht sicher, ob einen das rechtlich absichert. Mal vom eigenen Gewissen ganz abgesehen.
 
In diesem Fall gibt es kein Angehörigen, die ihre Hand "schützend" über den Patienten halten.

Ich habe schon einige Stellen angerufen, leider bekomme ich zu dieser Frage keine Hilfe....so traurig wie es ist...die Krankenkassen interessiert nur, wenn es um Abrechnungsbetrug ginge, den MDK juckt es auch nicht. Der DBFK gab mir keine Auskunft, weil ich kein Mitglied bin. Aber das es hier um einen Menschen geht, und im Grunde genommen um uns alle, das scheint keine Rolle zu spielen...
 
Ich finde es sehr beeindruckend, das du dich da so einsetzt und dich kundig machst oder es zumindest versuchst. Ich hoffe, das du dir das erhälst. Damit wirst du auch für einen Schüler zum positiven Vorbild.
 
Hallo Midsommer,

das war ein sehr schönes Kompliment, vielen Dank ! :flowerpower:

Ich bin von "der alten Garde"...und finde es beschämend für unseren Berufsstand, daß der Mensch immer mehr in den Hintergrund rutscht....und es fast ausschließlich um das Betriebswirtschaftliche geht. Unter Anderem geht es so weit , wie in meinem konkreten Fall..


Gruß Sonnenblume
 
Ich arbeite auch im amb. pflegedienst, noch bis Ende des Monats (gott sei dank... aber naja)
Zu der Frage, ob die PDL dieses einfach machen kann? Sie kann es schon sagen, aber jeder muss selber entscheiden was das Richtige ist. Und das was die PDL da gemacht hat, ist fahrlässig.
Gut, diesed Patientin war/ist 90Jahre alt, sicher muss man abwägen was das Beste ist. Aber alle solche Fragen sollten vorher abgeklärt worden sein.
Am Ende muss sowas jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren können, wie er in welchen Situationen entscheidet. Einen ärtzlichen Notdienst hinzu zu rufen, hätte man machen können.
Aber naja...
 
Darf die PDL so etwas bestimmen

Mal angenommen, der Pat hat es mit dem Dienst so vereinbart, irgend möglich zu Hause bleiben zu können, vielleicht liegt auch eine spezielle Patientenverfügung vor.

Aus meiner Sicht könnte dann die PDL den Willen des Pat vertreten.
Es gibt doch hochbetagte Menschen, die wissen um ihren gesundheitlichen Zustand und so einige wollen eben nicht mehr in ein Krankenhaus und irgend ein "Herumgedoktere" an sich zulassen.
 
Das hatte ich ja gefragt, ob nichts mit dem Patienten für den Fall der Fälle abgesprochen ist. Allerdings sollte es eine Absprache geben, müssen auch alle Mitarbeiter darüber informiert sein und nicht nur die PDL. In diesem Fall hätte die PDL eine ganz schön schlechte Kommunikation mit ihrem Team. Außerdem hätte sie das am Telefon dann auch sagen können und das hat sie wohl nicht, sonst würde die Eingangsfrage gar nicht bestehen.
 
Dieser Wunsch wäre an sich zu verstehen......nach Abklärung und Einleitung von Therapiemaßnahmen ( medikamentös) . Man könnte mit leicht blutverdünnenden Mitteln einen schlimmeren Apoplex verhindern, nachdem der alte Herr evtl . gar nicht mehr aufstehen würde, bzw. von Aphasien gequält werden würde.

Lieber ein paar Medis mehr geschluckt, als halbseitig gelähmt, oder sich nicht mehr äußern können. Das kann kein Wunsch eines Menschen sein.
 
Lieber ein paar Medis mehr geschluckt, als halbseitig gelähmt,

Liebe sonnnenblume, aber du kennst doch die therapeutischen Zeitfenster nach Apoplex? (Größenordnung Stunden) Mit ein bisschen Blutverdünnung ist es danach nicht mehr getan, dann ist etwas kaputt und sonst gar nichts, sprichst du von Vorbeugung? Das sollte, dürfte sowohl altersmäßig statistisch als auch hausarztmäßig eigentlich kein Thema sein.
 
"Patienten, die nach einer TIA sofort behandelt werden, erleiden seltener tatsächlich einen Schlaganfall. Optimal ist die Betreuung in einer Stroke Unit. Leider werden aber viele TIA-Patienten nicht als medizinischer Notfall erkannt und deshalb nicht in eine Klinik eingewiesen."

Quelle : Netdoktor. de

Besser hätte ich es nicht formulieren können...

Somit war voranggegangene Entscheidung im schlimmsten Fall sehr kurzfristig gedacht....

Die medikamentöse Behandlung würde ja dem Zweck dienen, einen Reapoplex zu verhindern.

Ein Leid, das im Besten Fall vermieden werden kann..

Und ein Reapoplex, sollte es denn einer gewesen sein, verläuft häufig tödlich, zumindest kann er mit Lähmungen verbunden sein.
 

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