Altenpfleger per Fernstudium?

flohri

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Hallo, gibt es die Möglichkeit, den "Staatlich anerkannten Altenpfleger" per Fernstudium zu erlernen? Ich bin seit 2 1/2 Jahren als Altenpflegehelfer angestellt.
Für einen ensprechenden Link bin ich sehr dankbar.
Falls es diesen Thread bereits gibt, bitte ich um Entschuldigung!

Schönes Wochenende!

Volker
 
hallo
hilft es dir evt. die Ausbildung berufsbegleitend zu machen? als Fernstudium weiss ich nicht ob es sowas gibt und wenn, wird es bestimmt sehr schwer.
 
Vorsicht.
1. ist der sgd Abschluss nichts wert
SGD homepage schrieb:
Sie erhalten nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und als Bestätigung Ihrer Leistungen das SGD-Abschlusszeugnis. Außerdem können Sie durch eine schriftliche Prüfung zu Hause das SGD-Zertifikat erwerben. Dieses stellen wir Ihnen auch als international verwendbares SGD-Certificate aus. Die SGD-Abschlüsse sind in Wirtschaft, Industrie und Öffent lichkeit anerkannt und geschätzt .Der Lehrgang Praktische Altenbetreuung ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln unter der Nummer 774098 geprüft und staatlich zugelassen.
2. Forderst du nur einmal sgd Infomaterial an, wirst du jahrelang mit diesem Zeug bombardiert
 
Hallo, gibt es die Möglichkeit, den "Staatlich anerkannten Altenpfleger" per Fernstudium zu erlernen?
Hallo flohri,
das Altenpflegegesetz verlangt die Ausbildung an einer Altenpflegeschule, welche auch staatlich anerkannt sein muss. Dabei ist lediglich eine Ausbildung auf Teilzeitbasis eingeräumt, nicht jedoch eine auf der Basis eines Fernstudiums.
Fernstudiumsanbieter qualifizieren dich also nicht zum "Altenpfleger" bzw. zu der von dir genannten Berufsqualifikation.
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

@minilux
wie Du schon mitteilst, nützt der "Altenbetreuer" nicht alzuviel. Ich möchte ja auch ärztliche Verordnungen ausführen.

Ich habe von 1998 - 2000 bereits an einer Umschulung zum "Staatlich anerkannten Altenpfleger teilgenommen. Leider war es mir selbst damals nicht gelungen, diese erfolgreich zu abzuschliessen. Der psychische Druck war zu gross. Ich habe aber ein Abgangszeugnis der Schule, mit dem ich als Pflegehelfer bewerben konnte. Daher die Frage zum Fernstudium.

@auswanderin
Dein Gedanken mit der berufsbegleitenden Ausbildung werde ich meiner Einrichtung mitteilen. Ich bin bis Ende Oktober über eine Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite ab November als festangesteller Pflegehelfer in der selbern Einrichtung auf dem selben Wohnbereich weiter. Fragen kostet ja nichts. Dass ich ich mich dadurch eventuell an die Einrichtung binde, ist mir klar.

Allen ein schönes Wochenende!!!

Volker
 
Ich habe von 1998 - 2000 bereits an einer Umschulung zum "Staatlich anerkannten Altenpfleger teilgenommen. Leider war es mir selbst damals nicht gelungen, diese erfolgreich zu abzuschliessen. Der psychische Druck war zu gross. Ich habe aber ein Abgangszeugnis der Schule, mit dem ich als Pflegehelfer bewerben konnte. Daher die Frage zum Fernstudium.


hallo Volker
hast du vorzeitig aufgehört?
oder nicht bestanden?
dann hättest du doch eine Nachprüfung machen können.
Mit dem psychischen Druck kann man lernen mit umzugehen. Ich hatte auch schreckliche Angst und im nachhinein war es garnicht sooo schlimm.

Lass den Kopf nicht hängen und fasse Mut
 
Hallo, habe noch eine andere Frage:

gibt es die Möglichkeit, sich ein Zertifikat als Pflegehelfer ausstellen zu lassen? Ich habe nur das Abgangszeugnis von der Schule. Berechtigt dieses Abgangszeugnis als ungelernter oder als gelernter Pflegehelfer zu arbeiten? Wenn ja, könnte ich mir ein Zertifikat nachträglich erstellen lassen?

Allen ein schönes Wochenende!

Volker
 
Du hast keine Abschlussprüfung gemacht- egal ob für Altenpfleger oder Altenpflegehelfer- demzufolge bist du nur als ungelernte Kraft einsetzbar. Das Abgangszeugnis der Schule hilft eventuell lediglich bei der Verkürzung einer erneuten Ausbildung.

Elisabeth
 
@elisabeth,

natürlich habe ich an den Prüfungen teilgenommen und bestanden.

Prüfungen waren Methodenlehre, Recht, Sozioplogie, KHL, Haushaltsführung und Nahrungsmittel-/Diätzubereitung.
Aber eben die wichtigste Prüfung und die Wdhg. prüfung in Krankheitslehre (KHL) habe ich leider nicht geschaft. Die Prüfung in KHL war die Prüfung, welcher mir den Weg zum Verteidigung der Facharbeit und damit den Staatlichen Abschluss verweigerte. Daher die Frage, ob man mit dem Abgangszeugnis der Schule somit als ungelernter oder gelernter Pflegehelfer gilt. Diese Frage konnte mir bis jetzt niemand beantwortern. Ich habe von Sept. 1998 - Sept. 2000 an der Ausbildung zum "Statlich anerkannnten Altenpfelger" in der Vollzeiform teilgenommen. (--> Ausführungen im Mittelteil meines Threads).

Volker
 
Aber du hast diese Ausbildung nicht abgeschlossen. Es fehlte die "wichtigste" Prüfung. Ergo: Kein Examen. Auch die restlichen Prüfungen bringen dich da nicht weiter.
Pflegehelfer ist dummerweise nicht der Abschluss, wenn man nur einige Prüfungen bestanden hat. Die Pflegehelferausbildung ist eine eigenständige Ausbildung.

Versuch doch mit deinem Zeugnis um eine Verkürzung der Pflegehelferausbildung nachzusuchen.

So bist und bleibst du eine ungelernte Kraft (auf dem Papier)... mit Fachwissen.

Elisabeth
 
Hallo,

es gibt die Krankenpflegehelferausbildung - Pflegehelfer darf sich jeder nennen! Egal ob er einen Pflegehilfsdienstkurs gemacht hat oder auch nicht.

Schönes Wochenende
Narde
 
Hallo,

das wollte ich wissen, also bleibt mir nicht weiter übrig, als einen richtigen Abschluss zum "Altenpflegehelfer" berufsbegleitend zu machen, um ein Zertifikat dafür zu erhalten. Falls mein A.geber mitmacht.

Volker
 
Hallo flohri,
ich würde Dir dazu raten, Dich komplett neu für eine Ausbildung als KPH oder APH zu bewerben.
Ans Herz legen würde ich Dir fast noch eher die KPH...
Du musst Dich dafür an einer Schule bwerben und einen 1-jährigen Lehrgang in Vollzeitform besuchen.
Das Ganze wird auch vergütet (im öffentlichen Dienst mit knapp 650,-).

Wenn Du bereit bist, Deinem AG zu kündigen und auch umzuziehen, dann sollte das kein Problem sein.
Als KPH bist Du flexibler einsetzbar...auch in den Krankenhäusern.

Ach ja, noch ein Tipp:
Entferne die Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer" aus Deinem Profil! Du bist keiner!!!
Du bist wie gesagt lediglich Pflegehelfer...
Altenpflegehelfer ist eine geschützte Bezeichnung und somit ist der unzulässige Gebrauch strafbar!!!
 

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