„Sobald die dafür benötigten Haushaltsmittel bereitstehen, sei es Aufgabe der Pflegekammer, die Beiträge zurückzuerstatten, betonte das Sozialministerium. Die Mitglieder, die Beiträge gezahlt haben, müssten für die Rückzahlung nicht tätig werden, sondern würden von der Kammer kontaktiert.“...