Seit November sind in Niedersachsen die geltenden Höchstarbeitszeiten für Beschäftigte in der Pflege außer Kraft. Per Allgemeinverfügung sind damit bis zu zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit zulässig. Die Verfügung gilt bis zum 31. Mai 2021. Aus der Pflegekammer Niedersachsen melden sich kritische Stimmen.
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