Zytostatikum i.m. delegierbar?

Maniac

Poweruser
Registriert
09.12.2002
Beiträge
10.557
Akt. Einsatzbereich
Grund- und Regel Akutkrankenhaus
Hallo!

Mal rein interessehalber, da ich heute das Vergnügen hatte:

Wie sieht das mit dem Folsäureanalogon Methotrexat (Metex®, MTX®) aus. Der fällt ja unter die Grupper der Zytostatika. Kann i.v., i.m. oder s.c. injeziert werden.

Ist dies als Zytostatikum jetzt eine nicht-delegierbare ärztliche Tätigkeit, oder als i.m. Injektion eine Delegierbare?

Ist zwar nicht mehr aktuell, da die Patient heute nach Hause ist, aber interessiert mich trotzdem was ihr dazu meint :-)
 
Hallo Mainac,

bei uns sind die Ärzte dafür zuständig, aber es ist eine gute Frage.
Hier ist es so geregelt, dass alles was Zytostatika anbelangt unsere Doc's machen müssen, einzige Ausnahme - orale Zytostatika.

Schönen Abend
Narde
 
HALLO!

Bei uns ist dies keine delegierbare Tätigkeit. Allerdings habe ich nirgends eine Begründung gefunden.
Wenn aber die Ärzte Zytostatika I.V. nicht delegieren können, wieso sollte das dann bei I.M. gehen?
Ausnahme sind orale Zytostatika wie bei Narde.

MFG Skuld:ccol1:
 
Also p.o. gehts, der rest nicht. Warum ist gerade p.o. OK, s.c aber schon nicht mehr?

Wer zieht wo die grenze?
 
Hallo Maniac,

ich habe das Vorgehen unserer Onkologie beschrieben.
Ich kenne auch Stationen auf denen das Pflegepersonal die i.v. Zytostatika anhängt, also ist die Delegation primär möglich, nur eben bei uns nicht üblich.

Schönen Tag
Narde
 
Wollte euch auch keinen Vorwurf machen, wollte nur darüber diskutieren wo die Grenze liegt.

Also meinst die Delegation läuft hier nach dem System der "normalen" Medis? Also p.o., s.c., i.m. ist OK?

Und wie sieht es (bei euch) mit Zytostatika i.v. - also als Infusion?
 
Ich kenne es so, daß von Schwestern & Pflegern mit Fachweiterbildung Onkologie auch Chemos angehängt wurden. Begründung dafür kenne ich allerdings nicht. :weissnix: p.o. durften auch "normale" austeilen...

Gruß,
Nutella
 
Hi Maniac ,

also bei uns machen alles was mit Chemo zu tun hat die Ärzte!! Also auch die i.m. Injektionen. Es sollte auch Aufgabe der Ärzte bleiben!!

Gruß sunshine83 :) :)
 
Hallo,

ich bin echt verwundert...
Bei uns dürfen i. m. injezierte Zytostatika auch durch Pflegekräfte verabreicht werden. Ich durfte es (im 2. Ausbildungsjahr) sogar mit Anleitung einer exam. Schwester selbst durchführen. Hatte dabei aber kein gutes Gefühl, da es für die Patientin sehr schmerzvoll war.
Persönlich fände ich es besser, wenn solche Tätigkeiten nur von Ärzten durchgeführt werden würden.
 
Ist dies als Zytostatikum jetzt eine nicht-delegierbare ärztliche Tätigkeit, oder als i.m. Injektion eine Delegierbare?
Ich hätte bisher gesagt "Nichtdelegierbar". Habe aber gerade einen Artikel in der Hand gehabt aus "Die SChwester/Der Pfleger" 08/06 in dem Stand, dass das eher keine juristische Frage sondern eine medizinisch-fachliche Frage sei. Folglich darf der Arzt das entscheiden...

Das ganze gilt für alle Dinge, die nicht ausdrücklich per Gesetz verboten sind. Bauchschnitte für eine OP zu machen, wobei ein Chirurg den eigentlichen Teil der OP übernimmt, ist demnach rechltich völlig unproblematisch (und wird ja auch schon praktiziert).

Ulrich