Zwangsurlaub und Minustunden

ivana

Junior-Mitglied
Registriert
17.01.2007
Beiträge
49
Ort
München
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie Privat Klinik
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe für Februar 3 Tage Urlaub beantragt, jetz habe ich mein Dienstplan gesehen und da hat mir mein Chef 6 Tage Urlaub geschrieben, obwohl ich den nicht brauche oder möchte. Ohne diese 6 Urlaubstage wäre ich in Minus ( Arbeitsstunden). Es ist aber doch nicht mein Problem, dass er mir so wenig Dienste geschrieben hat, dass ich in Minus komme.Kann er es mit meinem Uralub abdecken ohne mir was zu sagen?

Danke
 
Der AG kann darauf bestehen, dass Du keine Urlaubstage hamsterst, sondern alle im jeweiligen Kalenderjahr verbrauchst. In diesem Rahmen kann er "Zwangsurlaub" anordnen. Hast Du den Urlaub für den Rest des Jahres bereits beantragt?
 
Ja ich habe den Rest schon beantragt. Ich habe noch 15 Tage- (wg Probezeit könnte ich den urlaub nicht nehmen). Ich wollte im Februar 3 Tage, im März 4 Tage, und im April 8 Tage. Wir dürfen den Resturlaub bis April 2011 in Anspruch nehmen. Nur jetzt sah ich , dass ich im Februar 6 Tage in Anspruch nehmen soll , obwohl ich die nicht brauche. Und dass er mit den Urlaubstagen meine Minusstunden abgedeckt hat.
 
Was heißt das, damit Minusstunden abgedeckt??

Wolltest du da anderweitig frei haben, sodass Minusstunden entstehen?

Frag doch erstmal nach, warum du da 6, statt beantragten 3 Tage hast.
 
Ich soll 30 St./ Woche arbeiten. Die 3 Tage Urlaub wollte ich nur , dass ich meinen Urlaub endlich abbauen kann, aber ich habe meinen Urlaub verteilt geplant ..jeder Monat etwas. ( Februar 3, März 4, April 8).
Für diesen Monat soll ich 120 St. arbeiten. Ich bin aber nur für 11 Dienste eingeschrieben 11 x 8 = 88 St. + 3 Tage Urlaub ( cca. 5 St.x 3) = 103 St. so wäre ich im Minus. Dann hat er mir noch 3 Tage Urlaub geschrieben, und dann erreiche ich meine Stunden.
Ich verstehe es einfach nicht, wie so ich 6 Tage bekommen habe, wenn ich nur 3 Tage beantragt habe. Ich habe meinen Resturlaub schon geplant und beantragt aber anders als er möchte.
Er ist leider jetzt im Urlaub und dann sehe ich ihn erst in 2 - 3 Wochen.

Trotzdem danke
 
Der Urlaub ist noch vom letzten Jahr?

Bis 30.3. solltest du den gesamt angetreten haben, sonst verfällt er dir, ausser es liegen schwerwiegende Gründe vor, dass du ihn nicht antreten kannst.

Von daher kann ich deinen Chef verstehen, wenn er ihn dir nicht verfallen lassen will.
 
Also sind das ganz normale Urlaubstage.

Könnte mir entweder nur ein Versehen vorstellen, oder du hast eure regelung falsch verstanden. Denn die ist ziemlich unüblich (dass du im April noch Urlaub nehmen darfst).
Allerdings hätte er dann mit dir sprechen sollen...


Doof, dass er jetzt weg ist. Hast du nur den einen Chef? Noch jemand darüber?
 
Auch auf dem Urlaubsantrag steht , dass man den alten Urlaub bis 31.4 nehmen kann. Ich habe meinen Chef noch mehrmals gefragt, ob es wirklich stimmt. Aber ich arbeite bei einer Privatklinik.Vielleicht deswegen, können wir den Urlaub bis ende April nehmen.
Ich habe leider nur einen Chef. Na ja, da kann man sowieso nicht viel machen- ich möchte mit ihm nicht streiten.
Aber ich denke auch er sollte mir was sagen oder eine Erklärung schreiben. Weil ich nicht weiß , was los ist.
 
Dann bis 30.4 ,sorry, aber ich bin ganz sicher bis ende April. Ich habe ihn mehrmals gefragt, weil ich das auch ungewöhnlich fand.
 
Der AG kann darauf bestehen, dass Du keine Urlaubstage hamsterst, sondern alle im jeweiligen Kalenderjahr verbrauchst. In diesem Rahmen kann er "Zwangsurlaub" anordnen. Hast Du den Urlaub für den Rest des Jahres bereits beantragt?

Hallo,

sorry, wenn ich widerspreche, aber dies ist falsch!!!

"Zwangsurlaub" darf der Arbeitgeber grundsätzlich nie anordnen, über meinen Urlaub entscheide ich immer selber. Der Arbeitgeber kann lediglich darauf bestehen, daß der Urlaub im laufenden Kalenderjahr komplett genommen wird oder er kann Grenzen einführen, wieviel Urlaubstage ins neue Jahr übertragen werden können.
Ich muß lediglich beachten, wann mir evt. mein Urlaub nach tariflichen Regelungen verfallen kann.

Gruß

medsonet.1
 
Genauso meinte ich das auch, ich hab lediglich den unglücklichen Begriff "Zwangsurlaub" vom Threadersteller übernommen. Dachte, die " zeigen, dass es nicht um wirklichen Zwang handelt.

Bei uns geht es dann ungefähr so: "Claudia, Du hast noch drei Resturlaubstage vom letzten Jahr. Ist es okay, wenn ich die an den Februarurlaub ranhänge? Denn bis Ende März musst Du sie nehmen, und zu dem Zeitpunkt würde es ganz gut passen. Wenn Du nicht einverstanden bist, müssen wir nach einem anderen Termin suchen - aber wir müssen darauf achten, dass nicht zu viele Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub machen, insofern sind wir da eingeschränkt."
 
Hallo, ja genau so etwas habe ich auch erwartet. Das mir jemand sagt, was das bedeutet. Wieso ich 6 Tage bekomme, wenn ich nur 3 beantragt habe und den Rest auch schon geplant habe.
Aber ohne etwas zu sagen, finde ich einfach unfair.
Darum habe ich gefragt, ob ich mein Urlaub selber planen darf oder ob der Arbeitgeber mir einfach den Urlaub anordnen darf.

Danke
 
Einfach ausgedrückt - Du darfst den Urlaub komplett allein verplanen - aber der AG hat das Recht, bei betrieblichen Gründen zu sagen: Dann und dann geht's nicht. Z.B. wenn viele MA zum gleichen Zeitpunkt Urlaub haben wollen, der Betrieb aber weiterlaufen muss.

Frag Deinen Chef, wenn er wieder da ist, warum er das so eingetragen hat. Wahrscheinlich gibt's eine einfache Erklärung, die nichts mit bösem Willen zu tun hat.
 
Ich arbeite zur zeit in einer großen Arztpraxis, wenn die Chefs meinen sie wollen zu einer Fobi oder frei haben, dann machen wir halt auch Minusstunden, das ist natürlich blöd. Diese dann mit Urlaub auszugleichen ist natürlich eine Möglichkeit, sollte aber immer in Absprache mit den Mitarbeitern geschehen. Bei privaten Kleinunternehmen hat man da allerdings wenig Chancen, da kann man ja auch gleich gehen... Insofern verstehe ich Deinen Unmut. Man ist der Willkür oft hilflos ausgeliefert. Vielleicht kannst Du es ja mit einem Gespräch klären.