Streunerin6667 schrieb:
Was muß ich beachten, wenn ich eine Patientin nach Arztanordnung Zwangsernähren soll? Nach meinem Empfinden will sie das nicht.
Da stellt sich, wie schon erwähnt wurde, die Frage nach der Situation. Es gibt Patienten, die aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung oder aufgrund eines psychischen Traumas oder ähnlichem nicht mehr essen wollen.
Dagegen steht die Situation eines Menschen beispielsweise mit Apallischen Syndrom.
Aber auch hier stellt sich die ethische Frage. Es gibt dazu ja auch 2 Meinungen. Die einen vertreten die Meinung, dass das Leid nicht unnötig verlängert werden sollte.
Die anderen meinen, man kann einen Menschen, dessen Vitalfunktionen vorhanden sind, nicht einfach verhungern lassen. Ich denke, beide Argumentationen haben ihre Berechtigung. Und man kann sowohl bei der Ausführung der "Zwangsernährung", als auch bei der Nichtausführung in einen Ethikkonflikt kommen. Es ist einfach eine sehr schwierige Situation.
Und ich finde es falsch, dass man vergleiche mit dem 3. Reich zieht, nur weil ein Kollege einer Anordnung nachkommt. Er hat ja auch geschrieben, dass er seine Bedenken deutlich äußern würde.
Wie sieht denn die Situation aus, wenn die Angehörigen keine Ernährung wollen, der zuständige Betreuer aber ablehnt, die Ernährung einzustellen?
Was ist mit der Ernährung eines beatmeten Patienten im schweren septischen Verlauf? Soll ich diesen Patienten nicht ernähren, weil er es früher ja auch nicht geschafft hätte und man nicht weiß, was dabei rauskommt?
Happy77 schrieb:
Ist es aber einfach ein alter Mensch, der jetzt nicht mehr isst, habe ich schon eins. Und richtig schlimm wird es, wenn dann noch eine PEG gelegt werden soll. Ich denke, dass Nahrungsverweigerung bei alten Menschen zum Sterbeprozess gehört, und respektiert werden muss!!! Also Minimaltherapie mit Jonosteril/Sterofundin i.v. Nichts sonst.
Warum eine i.v.-Flüssigkeitsubstitution bei einer Nahrungsverweigerung? Das ist auch schon eine Zwangsernährung.
Wenn der Mensch es im Zuge seines Sterbeprozesses nicht mehr kann und will, warum dann die Flüssigkeit und keine Nahrung? Warum macht man nicht einfach eine gute Mundpflege um der Mundtockenheit vorzubeugen und das Durstgefühl zu verbessern?
Wo ist der Unterschied?
Dieses Thema ist absoluter Grenzbereich und es entstehen so oder so ethische Konfliktfelder.
Das ist auch kein Thema, dass man einfach mal so pauschal beantworten kann. Ich denke, da muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden.
Und deswegen möchte ich zum Schluss auch noch mal betonen, dass ich mit diesem Statement weder für noch gegen die sog. Zwangsernährung spreche.
Eine Zwangsernährung ist es ja auch nur dann, wenn der Patient dieser widerspricht. Beim Beispiel Apalliker geht man grundsätzlich nur vom POTENTIELLEN Patientenwillen aus. Es ist einfach schwierig.
Aber wer will grundsätzlich entscheiden, welcher Patient ernährt wird und wer nicht??? Kann man das? Woran wird das festgemacht?
Dann kommen wir in die gleiche Diskussion "Wer darf noch reanimiert werden?", "wer darf noch operiert werden?", usw usw.
Vorsicht mit verpauschalisierten Aussagen!!!