Zwangsernährung in der Pflege

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Was muß ich beachten, wenn ich eine Patientin nach Arztanordnung Zwangsernähren soll? Nach meinem Empfinden will sie das nicht.
Ich tue etwas gegen meine innere Stimme.
Wie ist das mit der Ethik?
 

sisterNic

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Hallo..

als erstes würde ich fragen, ob da vielleicht eine Patientenverfügung existiert oder eine gesetzliche Betreuung für den Patienten.

Beides darf nicht umgangen werden, auch wenn der Arzt darauf hinaus will.

Wobei ich sowas meistens immer sehr :motzen: finde..., weil sie es sehr oft trotzdem tun.

Nur mittlerweile haben wir es auch so hinbekommen, dass sich unsere Docs an Patientenverfügungen halten und vor allem auch mit den Betreuern reden.

LG,Nic
 

narde2003

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Hallo Streunerin666,
handelt es sich bei deinen Patienten um Anorexiapatien?

Wenn ja, wird eine Pflegschaft beantragt.
Ist diese genehmigt werden sie zwangsernährt.
Ist die Patientin einsichtig und gibt ohne Pflegschaft ihre Einstimmung zum Behandlungsvertrag, ist es kein Problem.

Schönen Tag
Narde
 

Cystofix

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Moin,

ich denke auch dass man situationsabhängig entscheiden muss - sofern wir das überhaupt können.

'Nach meinem Empfinden...' ist imho absolut kein Grund, es nicht zu tun.

Existiert eine klare Verfügung, dann sollte sich das Behandlungsteam daran halten.

Existiert eine Vormundschaft (egal aus welchem Grund), sollte man mit dem Vormund gemeinsam entscheiden.

Cys
 

adalbert

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Wie sieht's denn aus mit der persönlichen Verweigerung der Anordnung aus ethischen Gründen?
Auf meiner ehemaligen ITS habe ich schon erlebt das Reanimationen von Pflegekräften nicht durchgeführt wurden weil das gegen ihre ethischen Prinzipien ging. Da mussten die Ärzte dann selber ran.
Gab eigentlich auch wenig Gerede bzw. Ärger deswegen, war aber auch ein gutes Team Arzt/Pflege.
Wenn ich die Anordnung nicht vertreten kann dann sollte ich auch das Recht haben sie abzulehnen, mit Begründung natürlich.
 

flexi

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Hallo Adalbert,
adalbert schrieb:
das Reanimationen von Pflegekräften nicht durchgeführt wurden weil das gegen ihre ethischen Prinzipien ging.
kannst du mir bitte mal helfen und mir sagen, was das für ethische Prinzipien sein sollen, die höchstwahrscheinlich dann auch noch ohne die Berücksichtigung des Willens des Patienten getroffen wurden?

ohne Gruss weil sprachlos
 

adalbert

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Nun das waren die persönlichen Prinzipien des Kollegen.
Diese waren aus meiner Sicht auch verständlich.
Es ging dabei um eine ca. 65 jährige Patientin mit einer ALL (Akute lymphatische Leukämie) bei der sich nach einer Knochenmarkstranplantation eine GvHD eingestellt hatte im Zuge dessen es zu einem Multiorganversagen kam. Die Patientin hatte zum Zeitpunkt der REA aus medizinischer Sicht keine Chance mehr (Aussage des OA).
Therapieeinschränkungen gab es keine, weswegen die Assistenzärzte auch wohl meinten eine REA sei angebracht.
So, wenn ich bzw. der Kollege in dieser Situation die Mitarbeit verweigert dann kann ich das sehr wohl nachvollziehen.
1. besitzt dieser Kollege soviel Erfahrung das er beurteilen kann wann eine REA zwecklos ist,
2. waren 4 Assistenzärzte zugegen die die REA durchgeführt haben, also fachliches Personal
3. war der Wunsch der Patientin nicht vorher geäußert worden, und die Angehörigen waren mit der Gesamtsituation überfordert (was auch kein Wunder ist wenn die Finger durch Arterenolgabe schwarz werden, die Haut abfällt, etc.)

Ich glaube zudem das in solchen Situationen durchaus die Mithilfe verweigert werden kann, da solche Entscheidungen gegen menschlichen, medizinischen und ethischen Verstand gehen.
Man sollte sich bei Patienten mit solchem oder ähnlichen Hintergrund immer die Frage stellen ob man der betreffenden Person einen Gefallen erweist indem man das Leben um jeden Preis erhält.
Dies bezieht sich auf den geschilderten Fall.

Generell ist natürlich immer dem Patientenwunsch zu folgen. Aber man sollte immer auch Anordnungen und deren Folgen hinterfragen als Pflegkraft. Ein unnötiges Verlängern des Lebens sollte kritischer betrachtet werden.
Es geht hier nicht um Sterbehilfe oder ähnlichem, sondern um das Hinterfragen der Behandlungweise an sich.

Ich bin immer noch der Meinung das man die Hilfe verweigern darf wenn man das mit seinen ethischen Prinzipien vereinbaren kann. Man kann dann solche Tätigkeiten auch an Kollegen ohne ethische Prinzipien weitergeben, dass stellte in der Praxis noch nie ein Problem dar.

Am Besten ist es natürlich man lässt ethische Aspekte ganz weg und therapiert bis selbst die moderne Medizin mit all ihren Apparaten nicht mehr weiterkommt.
Kleine Anekdote: In meiner Ausbildung habe ich mal gesehen wie ein Patient 24h per mechanischer Hilfe (Name des Gerätes weiß ich leider nicht mehr) dauerreanimiert wurde. Das Gerät wurde aus ethischen Gründen abgeschafft, schade oder?

So, hoffe du erlangst deine Sprache wieder...
 

flexi

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Hallo adalbert,
doch doch, geht schon wieder, besonders wenn ich lese, das es sich doch eher um eine individuell überlegte Einzelfallsituation handelt. Das ist für mich auch in Ordnung, hatte allerdings in deinem vorhergehendem Beitrag als pauschalere Vorgehensweise deiner Kollegen empfunden.
Danke für das Deutlichmachen!!

Ordnungsruf an mich selber:
Thema heißt Zwangsernährung in der Pflege

Bei Diskussionsbedarf ggf. neues Thema aufmachen!
 

adalbert

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flexi schrieb:
Bei Diskussionsbedarf ggf neues Thema aufmachen!
fände ich gut, vieleicht kanst du die obigen Beiträge mitnehmen in den Thread, damit der Einstieg in die Diskussion leichter fällt.

Danke und Grüße
 

Cystofix

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Wenn ich so manchen Thread durchlese komme ich mir vor wie bei 'Wünsch Dir was...'.

Anordnungen zu hinterfragen und ggf. die Anordner auf Bedenken hinzuweisen ist imho völlig korrekt und unser gutes Recht. Bleiben diese Anordnungen jedoch bestehen, dann werden sie ausgeführt, das ist nunmal das Prinzip Arzt -> Pflegekraft (jaja, kann mir den Entrüstungssturm jetzt schon ausmalen).

Aber etwas nicht zu tun (wie die o.g. Ernährung) nur weil ich das für richtig halte, das darf in meinen Augen nicht sein.

Und nur kurz zum Thema der Rea oben -> ich hätte als Arbeitgeber diese Mitarbeiter abgemahnt - wegen 'Arbeitsverweigerung'.

Cys
 

adalbert

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Cystofix

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Ach herrje...jetzt kommt sowas...hmm...*nachgedacht-gelachtundkopfgeschüttelt-kurzgeärgert*

Na ja, ist nahezu das Einzige, gegen das man kaum was sagen kann, ohne einen Fehler zu machen.
Ich betrachte dies als äußerste Frechheit und beende für mich diese Diskussion, da sie so keinerlei Wert besitzt.

Meine Meinung habe ich kundgetan und stehe dazu (!), damit Ende.

Cys
 

adalbert

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Bestätigt ja nur den Eindruck den ich nach dem lesen deiner Beiträge hier und im Thread zum Thema Abtreibung gewonnen habe.

Aber es darf ja jeder seine Meinung haben...
 

Happy77

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Hallo Streunerin666,
wäre wirklich schön zu wissen, wie Du die Zwangsernährung meinst. Im Sinne einer psychiatrischen Behandlung schonend durchgeführt, z.B. bei Anorexia nervosa kann ich kein ethisches Dilemma bei mir feststellen. Ist es aber einfach ein alter Mensch, der jetzt nicht mehr isst, habe ich schon eins. Und richtig schlimm wird es, wenn dann noch eine PEG gelegt werden soll. Ich denke, dass Nahrungsverweigerung bei alten Menschen zum Sterbeprozess gehört, und respektiert werden muss!!! Also Minimaltherapie mit Jonosteril/Sterofundin i.v. Nichts sonst. Ansonsten, wie schon vorangegangen, fragen, ob es eine Patientenverfügung gibt, bzw. ob die Angehörigen etwas zum Willen des Patienten sagen können...
 

adalbert

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Danke für den Beitrag.
Hatte schon Zweifel ob Moral und Ethik in der Pflege nichts mehr zu suchen haben.
 

flexi

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Passend zum Thema:

ARD report MÜNCHEN am 13.03. um 21.45 Uhr
mit folgenden Themen:


Zwangsernährung nicht mit uns!
Eine Tochter kämpft um ihre Mutter


pflege
Immer mehr alte Menschen werden aus Kostengründen mit einer Magensonde zwangsernährt. Für die Betroffenen ein höchst schmerzhafter Eingriff. Wer sich dagegen entscheidet, muss mit massiven Widerständen rechnen.
 

Mobitz

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Streunerin6667 schrieb:
Was muß ich beachten, wenn ich eine Patientin nach Arztanordnung Zwangsernähren soll? Nach meinem Empfinden will sie das nicht.
Da stellt sich, wie schon erwähnt wurde, die Frage nach der Situation. Es gibt Patienten, die aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung oder aufgrund eines psychischen Traumas oder ähnlichem nicht mehr essen wollen.
Dagegen steht die Situation eines Menschen beispielsweise mit Apallischen Syndrom.
Aber auch hier stellt sich die ethische Frage. Es gibt dazu ja auch 2 Meinungen. Die einen vertreten die Meinung, dass das Leid nicht unnötig verlängert werden sollte.
Die anderen meinen, man kann einen Menschen, dessen Vitalfunktionen vorhanden sind, nicht einfach verhungern lassen. Ich denke, beide Argumentationen haben ihre Berechtigung. Und man kann sowohl bei der Ausführung der "Zwangsernährung", als auch bei der Nichtausführung in einen Ethikkonflikt kommen. Es ist einfach eine sehr schwierige Situation.
Und ich finde es falsch, dass man vergleiche mit dem 3. Reich zieht, nur weil ein Kollege einer Anordnung nachkommt. Er hat ja auch geschrieben, dass er seine Bedenken deutlich äußern würde.
Wie sieht denn die Situation aus, wenn die Angehörigen keine Ernährung wollen, der zuständige Betreuer aber ablehnt, die Ernährung einzustellen?
Was ist mit der Ernährung eines beatmeten Patienten im schweren septischen Verlauf? Soll ich diesen Patienten nicht ernähren, weil er es früher ja auch nicht geschafft hätte und man nicht weiß, was dabei rauskommt?
Happy77 schrieb:
Ist es aber einfach ein alter Mensch, der jetzt nicht mehr isst, habe ich schon eins. Und richtig schlimm wird es, wenn dann noch eine PEG gelegt werden soll. Ich denke, dass Nahrungsverweigerung bei alten Menschen zum Sterbeprozess gehört, und respektiert werden muss!!! Also Minimaltherapie mit Jonosteril/Sterofundin i.v. Nichts sonst.
Warum eine i.v.-Flüssigkeitsubstitution bei einer Nahrungsverweigerung? Das ist auch schon eine Zwangsernährung.
Wenn der Mensch es im Zuge seines Sterbeprozesses nicht mehr kann und will, warum dann die Flüssigkeit und keine Nahrung? Warum macht man nicht einfach eine gute Mundpflege um der Mundtockenheit vorzubeugen und das Durstgefühl zu verbessern?
Wo ist der Unterschied?
Dieses Thema ist absoluter Grenzbereich und es entstehen so oder so ethische Konfliktfelder.
Das ist auch kein Thema, dass man einfach mal so pauschal beantworten kann. Ich denke, da muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden.
Und deswegen möchte ich zum Schluss auch noch mal betonen, dass ich mit diesem Statement weder für noch gegen die sog. Zwangsernährung spreche.
Eine Zwangsernährung ist es ja auch nur dann, wenn der Patient dieser widerspricht. Beim Beispiel Apalliker geht man grundsätzlich nur vom POTENTIELLEN Patientenwillen aus. Es ist einfach schwierig.
Aber wer will grundsätzlich entscheiden, welcher Patient ernährt wird und wer nicht??? Kann man das? Woran wird das festgemacht?
Dann kommen wir in die gleiche Diskussion "Wer darf noch reanimiert werden?", "wer darf noch operiert werden?", usw usw.
Vorsicht mit verpauschalisierten Aussagen!!!
 

Elisabeth Dinse

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Hier wird viel vom beginnenden Sterbeprozess gesprochen als Merkmal für das Einstellen der Nahrungszufuhr. Aber woran erkennt man den beginnenden Sterbeprozess?

Elisabeth
 

adalbert

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Mobitz schrieb:
Und ich finde es falsch, dass man vergleiche mit dem 3. Reich zieht, nur weil ein Kollege einer Anordnung nachkommt. Er hat ja auch geschrieben, dass er seine Bedenken deutlich äußern würde.

Moin,
da magst du recht haben wenn es um die Äußerung von Bedenken geht. Doch sind ethische Fragen nunmal nicht mit rational medzinischen Argumenten zu klären. Wenn der Arzt eine andere Meinung hat als die Pflegekraft kommt die Pflegekraft als ausführende Kraft, meiner Meinung nach in einen massiven moralischen Konflikt.
Ich denke man sollte diese Personen doch schützen können wenn sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Andernfalls macht das die Personen doch kaputt (seelisch).

Das 3. Reich habe ich nur angeführt um mal darüber nachzudenken ob man alle Anordnungen wirklich durchführen muss...

Ich hätte Probleme damit Anordnungen auszuführen die gegen mein ethisch-moralisches Denken gehen.

Auch sehe ich es so das man das nicht pauschalisieren darf da man schnell wo ganz anders landet.

Hoffe einiges klargestellt zu haben...
Grüße
 

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