Wochenendienste bei Teilzeitkräften

Grubligei

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26.08.2008
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Intensiv
Hallo,

ich arbeite seit der Elternzeit als Teilzeitkraft (28std im Monat). Jahrelang hat das hervorragend geklappt. Ich habe ein Wochenende und 2 Frühdienste i der Woche gearbeitet.
Nun soll ich 2 Wochenenden im Monat arbeiten. dies ist aufgrund des Berufes meines Mannes nur schwer möglich.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen hierfür? Das diese Regelung allgemein üblich ist, weiß ich. Dies geschieht ja meist auf wunsch der Teilzeitkräfte.
Viele Grüße
 
Leider ist es so, das Du dieses im Arbeitsvertrag vereinbart haben mußt, ansonsten gibt es keinen Grund warum Dein Arbeitgeber Dich nicht an 2 WE einsetzen kann. Hierbei muß natürlich darauf geachtet werden, das Deine wö. Stundenzahl berücksichtigt wird.
 
Hallo
Rechtlich sieht es so aus daß Dein Arbeitgeber unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Stundenzahl und der Dir rechtlich zustehenden 15 freien Sonntage im Jahr einsetzen kann wie es ihm beliebt.
Wenn Du kleine Kinder hast die der Beaufsichtigung bedürfen könnte es möglich sein, daß Dein Chef/Chefin mit sich reden läßt. Die Elternfürsorge geht nämlich über das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Auf der anderen Seite könnte Dein Arbeitgeber damit Argumentieren daß Dein Mann und Du sich eben die Wochenenden teilen müssten. Den es gibt wohl kaum einen Beruf bei dem jedes Wochenende gearbeitet werden muß.
Ansonsten hilft nur noch der Betriebsrat, der könnte vermitteln.
Alesig
 
Ich schließe mich den Vorrednern an. Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht bzgl. der Arbeitszeit. Wenn es nicht ausdrücklich anders im Arbeitsvertrag geregelt ist, dann gilt, dass Du mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben mußt. Siehe ArbZG § 11: ArbZG - Einzelnorm
 
Gut dies gilt alles für Vollzeitkräfte. Als Teilzeitkraft, vor allem mit nur 28 Stunden im Monat, können doch nicht die gleichen Richtlinien gelten. Vorher ging es ja auch und nun unter der neuen Leitung nicht mehr. Gibt es nicht soetwas, wie ein Gewohnheitsrecht. Unter diesen Vorraussetzungen hätte ich nach meiner Elternzeit gar nicht wieder anfangen können.
 
Als Vollzeitkraft habe ich 2 oder 3 Wochenenden gearbeitet, ist ja normal. Als Teilzeitkraft soll ich nun die gleiche Anzahl an Wochenenden leisten. für mich wären ja auch Dienste in der Woche mögich, doch dies wird strikt abgelehnt. Alle Verhandlungsversuche sind bis jetzt gescheitert, Mir bleibt dann nur ein Wechsel des Arbeitgebers, was ich bedauern würde, da ich schon 11 Jahre dort arbeite.
 
Nun soll ich 2 Wochenenden im Monat arbeiten. dies ist aufgrund des Berufes meines Mannes nur schwer möglich.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen hierfür? Das diese Regelung allgemein üblich ist, weiß ich. Dies geschieht ja meist auf wunsch der Teilzeitkräfte.
hallo grubligei,

du schreibst, daß es nur schwer möglich sei, die Wochenenden mit der Arbeit deines Mannes zu vereinbaren. Schwer heißt aber nicht unmöglich, oder?
Die Männer (und Väter) sind aber doch auch in der Pflicht, die Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Und wenn ihr beide damit einverstanden wart, daß du wieder arbeiten gehst, heißt das auch für beide, die Wochenenden in der Planung mit berücksichtigt haben zu müssen.
Bei uns ist das auch in der Feiertags- und Urlaubsplanung so, daß nicht zwangsläufig nur die Mütter mit schulpflichtigen Kindern in der Hauptsaison Urlaub bekommen. Die Väter sind schließlich auch noch da, können sich doch auch mal vereinzelte Urlaubstage zur Betreuung ihrer Kinder nehmen. Welchen Zacken brechen sie sich ab, wenn sie mal aktiv an der Familiengestaltung teilnehmen sollen?
Warum sollten Vollzeitkräfte oder Frauen ohne (kleine) Kinder per se schon das Nachsehen haben und auf Frei an Weihnachten verzichten sollen oder nur in der Nebensaison Urlaub machen sollen.

Ich kenne auch noch Teilzeitkräfte, die bewußt und bevorzugt ausschließlich an den Wochenenden arbeiten wollen. Es ist also nicht unbedingt eine "gängige" Regelung, sondern beruht auf vielen gemeinsamen Absprachen und immer wiederkehrenden Diskussionen.
Aber daß eine Teilzeitkraft das Argument rausholt, "ich hab kleine Kinder" oder "mein Mann kann da nicht so gut" zieht bei mir und der Dienstplanung schon lange nicht mehr. (Ich habe selber Kinder und habe auch immer gearbeitet, weiß durchaus, von welchen Schwierigkeiten, die sich auftun können, ich rede)

Die 15 freien Sonntage sind zur Genüge genannt worden.
 
morgen karola,
was für ein übler Post am Morgen. Ich weiss schon warum ich aus der Pflege raus bin. Diese Stutenbissigkeit ekelt mich an.
"Schwer heisst nicht unmöglich", "welchen Zacken bricht den Männern aus der Krone...". Was sind das eigentlich für Unterstellungen die du hier in den Raum wirfst? Gibst du hier deine eigenen Frustrationen weiter?
Natürlich gibt es Teilzeitkräfte die ausschliesslich am WE arbeiten wollen, hat Grubligei ja auch geschrieben, war aber nicht die Frage.
Natürlich ist es nicht fair wenn eine Vollzeitkraft 2 WE/Monat arbeiten muss und eine Halbtagskraft auch 2 WE/Monat arbeiten muss.
Der Anteil der WE -Arbeitsstunden an der Gesamtarbeitszeit verdoppelt sich dann nämlich.
Es ist sicher so dass es viele gibt die damit zufrieden sind (eben weil der Mann dann zu Hause ist und auf die Kinder aufpassen kann), gerecht ist aber anders.
Wahnsinn
 
Natürlich ist es nicht fair wenn eine Vollzeitkraft 2 WE/Monat arbeiten muss und eine Halbtagskraft auch 2 WE/Monat arbeiten muss.

Sry, aber ich muss Karola Recht geben. Fair wäre es nicht, wenn eine Vollzeitkraft 2 WE arbeiten muss eine Teilzeit aber nicht. Ob jetzt Kinder oder nicht, wie diese versorgt werden,usw. ist nicht Problem des AG/der Kollegen.

Es können halt nicht alle Wünsche jedes Kollegen berücksichtigt werden. Bei uns haben sie auch vor kurzem den Bezugspflegedienst geändert und ich muss für 7 h einen Tag mehr in die Arbeit gehen. Passt mir auch nicht, aber es ist eben kein Wunschkonzert. Und bevor mir jetzt etwas unterstellt wird, möchte ich gleich sagen, ich möchte niemanden damit persönlich angreifen.

@karola: Kann dir nur zustimmen. Ich hasse es auch, wenn meine Kollegen mit dem Argument "Kinder" kommen. Z.B. "Ich kann Weihnachten nicht arbeiten, wegen der Kinder". Kinderlose Kollegen haben wohl keine Familie???

Gruß,
Lin
 
Sry, aber ich muss Karola Recht geben. Fair wäre es nicht, wenn eine Vollzeitkraft 2 WE arbeiten muss eine Teilzeit aber nicht. Ob jetzt Kinder oder nicht, wie diese versorgt werden,usw. ist nicht Problem des AG/der Kollegen.
das heisst du findest es gerecht wenn eine Vollzeitkraft "nur" 20% ihrer Monatsarbeitszeit am WE arbeitet, eine Halbtagskraft aber 40%??
sorry, euere Vorstellung von Gerechtigkeit erschliesst sich mir nicht
 
@minilux: Ich verstehe deine Rechnung nicht. Auch das Teilzeitpersonal hat dafür ihr Ausgleichsfrei unter der Woche. Egal wer wieviele % wann arbeitet, (fast) jeder möchte am WE frei haben und warum sollen die Vollzeitkräfte auch noch die Wochenenden der Teilzeitkräfte übernehmen?

Ok, wenn ich nach deiner Rechnung gehe, dürfte die Teilzeitkraft nur ein Wochenende arbeiten und die Vollzeitkraft müsste dafür 3 WE im Monat arbeiten damit es gerecht ist???

Gruß,
Lin
 
ich arbeite 100% meiner dienstzeit am WE ,da bleibt für die familie überhaupt keine zeit mehr-und es geht auch nicht daru,dass der vater sich nicht um die kinder kümmern kann oder will....
 
ich arbeite 100% meiner dienstzeit am WE ,da bleibt für die familie überhaupt keine zeit mehr....

Da geht es auch den Vollzeitkräften nicht anders, wenn sie am WE arbeiten müssen, dass sie keine Zeit für ihre Familie haben.

Andere Frage: wenn du am WE arbeiten musst, wieviele Stunden sind es dann? Habt ihr in Deutschland nicht einen 8 h Arbeitstag?

Gruß,
Lin
 
Ok, wenn ich nach deiner Rechnung gehe, dürfte die Teilzeitkraft nur ein Wochenende arbeiten und die Vollzeitkraft müsste dafür 3 WE im Monat arbeiten damit es gerecht ist???
korrekt. Eine Teilzeitkraft arbeitet nur x % einer Vollzeitkraft (und, was gerne unterschlagen wird: verdient auch nur x % einer Vollzeitkraft). Dann kann es nicht gerecht sein dass die Teilzeitkraft genauso viele WE-Dienste schiebt wie die Vollzeitzkraft.
Natürlich ist es unbefriedigend wenn die VZ Kräfte dadurch mehr WE arbeiten müssen, tritt aber in der Praxis auch nicht so auf, da es ja viele (wenn nicht sogar die meisten) TZ Kräfte gibt, die ausschliesslich am WE arbeiten wollen (da hier die Versorgung der Kinder sichergestellt ist).
 
Also, ich finde es auch nicht richtig als Teilzeitkraft an genausovielen WE/Feiertagen zu arbeiten wie eine VZ Kraft. Es hat ja seinen Grund, weshalb man TZ arbeitet. Entsprechend der Sollarbeitszeit kann man an den WE und Feiertagen eingesetzt werden.
Ich bin heilfroh, dass ich demnächst das "Gedöns" nicht mehr habe, denn ich habe einen Job im Krankenhaus ohne Schicht,WE und Feiertag gefunden. Zwar mit finanziellen Einbußen, ist es mir aber Wert.
Bei meinem letzten Arbeitgeber hatte ich als 25% Kraft das gleiche Problem.
Als ich meine Küdigung abgegeben habe, ist dienstplanmäßig, für die Leitung alles zusammengebrochen! Das kann es ja wohl auch nicht sein, dass wenn eine Viertelkraft (ca.42 Stunden/Monat) geht der Dienstplan fast zusammenbricht. Ich bin auch fast ausschliesslich an den WE eingeteilt worden. Habe dadurch unheimlich viel von der Alltagsroutine (Mo-Fr) mitgekriegt!! Durfte aber trotzdem wenn wenig zu tun war, Spätdienste alleine arbeiten.
Ich kann deinen Frust gut verstehen.
 
ich habe ja nur 28std im Monat, weil mehr nicht geht. Diese 28 std nur an Wochenenden zu arbeiten, ist nicht fair und war so nicht geplant. Es ging am Anfang ja auch anders. Und wenn andere Teilzeitkräfte gern am Wochenende arbeiten, ist das ja auch ok. Ich habe aber die Möglichkeit auch in der Woche zu arbeiten und würde dies gern tun, aber man läßt mich nicht.
 
@minilux,
dafür, daß dich "die Stutenbissigkeit (von weiblichen? Pflegekräften)anekelt" und du froh bist, aus diesem Bereich raus zu sein, postest du aber noch gerne und häufig hier in einem Pflegeforum...:gruebel:

Wie die thread-Eröffnerin schrieb, geht es auch um eventuelles Gewohnheitsrecht und das gibt es nun mal nicht. Ich kenn eigentlich auch keinen Beruf, in dem gerade die geringfügig Beschäftigten darauf mit Erfolg pochen können. Man helfe mir gerne auf die Sprünge...

Es geht auch nicht um fair oder nicht fair, gemein sein oder nicht, sondern um Arbeit, Vertrag haben, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Dienstplangestaltung (und da kann ich wirklich nur lachen, wenn ich lese, daß wegen einer einzigen Viertelkraft der Laden zusammenfällt; tut mir Leid, das ist einfach nicht glaubhaft. Vielleicht wurde es so erzählt oder so empfunden, aber stimmen kann es nicht, da muss ein Arbeitgeber oder Dienstplaner schon schwer beschränkt sein) und sich bewußt sein, daß man vor allem erst mal einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Und dazu wird man hier in Deutschland nicht gezwungen, sondern entscheidet sich freiwillig und nach eigenem Ermessen dazu.
Den Arbeitsvertrag hat man sich in der Regel vorher durchgelesen und akzeptiert oder nicht.
Es handelt sich um eine Arbeitsleistung, für die man bezahlt wird, die man vereinbart hat, die man organisatorisch für sich im Vorfeld geklärt haben muss (das gilt doch auch für Alleinstehende, die einen 100km-Arbeitsweg haben, ihren Wohnort nicht wechseln wollen und auch nicht einfach sagen können "ich kann aber nur von 10-19 Uhr arbeiten, weil da die Straßen so schön leer sind, und ich nicht so eine staubedingt lange Fahrtzeit habe. Außerdem will mein Freund/Mann noch mit mir frühstücken, weil wir uns sonst nicht mehr sehen und ich muß meine Kinder noch in den Kindergarten bringen":knockin:)

Ich habe keineswegs zur Diskussion gestellt, daß es niemals irgendwelche Absprachen geben kann oder soll (die befürworte ich sehr wohl, allerdings nicht auf ausschließliche Kosten der anderen "selbstverschuldeten" Vollzeitler). Auch sage ich nicht, daß Kleinstteilzeitler nur zum Lückenbüßen da sein sollen. Wer mir das unterstellen möchte, kann das gerne tun, aber auf dieses Level gehe ich nicht runter und ein.



Die Fragen, die sich mir bei so etwas stellen, sind (in Abwandlungen) meistens die gleichen:
  • wollen wir Frauen in der Pflege eigentlich wirklich ernst genommen werden, mit der gezeigten Haltung, wie wir bereit sind zu arbeiten?
  • Sehen wir unsere Arbeit wirklich als Arbeit an, zu der auch die Privat-Lebensplanung insgesamt gehört mit all ihren Verpflichtungen, die das Innehaben eines Arbeitsplatzes (auch mit reduzierter Stelle) bedeutet?
  • Wird es nicht gerne auch mal als Entschuldigung eingesetzt, wenn wir "der Kinder wegen", "des Mannes wegen", "der momentanen Finanzmisere wegen" oder des "zu weit entfernt liegenden Weiterbildungsinstituts wegen" usw. nicht bereit sind, den Arbeitsplatz als das zu sehen, was er in erster Linie ist? Nämlich ein Arbeitsplatz.
UUUH, ich höre schon den Aufschrei:streit:, aber bevor nun emotionale Attacken losgehen, bitte ich doch, erst mal die Inhalte der "contra-Gewohnheitsrecht-Schreiberinnen" auf Argumentationskraft zu überprüfen, um nicht in bloße Schlammschlacht zu verfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, eine Schlammschlacht will hier keiner lostreten. Mir ging es in erster linie darum, dass ich Informationen um eventuelle Rechtsansprüche bekommen. Ich bin weit davon entfernt Entschuldigungen anzubringen um meinen Arbeitsvertrag nicht nachzukommen. Wenn aus den 100 km Arbeitsweg ohne Absprache 200 km oder mehr werden, wird man sich ja erkundigen können, ob dies einfach so hingenommen werden muß oder ob man dafür einen Ausgleich bekommt(Umzugskosten?) . Die Vorraussetzungen unter dene ich wieder angefangen habe zu abeiten, wurden nach 3 Jahren halt einfach geändert. Kn ich nichts dagegen tun, muß ich mich halt nach einer anderen Arbeit umsehen und dies würde ich gern vermeiden, da ich gern auf dieser Station arbeite,