Vorwegnahme des Prüfungsergebnis?

@narde:
Das meinst du jetzt nicht Ernst?

Obwohl indirekt geben wir sie alle heraus. Denn wenn ich mal ca. 10Prüfungen absolviert habe - die Themen wiederholen sich ja mehr oder weniger immer wieder. Werden ja auch in Büchern seit Jahrzehnten veröffentlicht mit denen gut Geld zu verdienen sind.
Na ja, warum ich gefragt habe war einfach das was im Jahr 2008 in Berlin passiert ist.
Da hat wohl auch jemand die Regeln etwas für sich ausgelegt und der 3. Tag musste deshalb neu geschrieben werden:
http://www.krankenschwester.de/foru...desamtes-fuer-gesundheit-soziales-berlin.html

P.S. Renje, ich würde es begrüssen, wenn du privaten Meinungsverschiedenheiten mit Elisabeth per PN ausdiskutieren würdest und die Diskussion über der Gürtellinie bleibt.
 
Hallo narde,

na, na, na sollte das eine kleine Falle gewesen sein?

und die Diskussion über der Gürtellinie bleibt.
da stimme ich dir zu.
Und wenn du damit die Bemerkung von Elisabeth meinst auch.:mryellow::bussis:
 
@elisabeth: Na ja, spricht für sich, wenn DU auf so einen Gedanken kommst. Deine Beiträge hatten auch schon mal mehr Niveau.

Ich werde mich bemühen das Niveau wieder zu heben und entschuldige mich hiermit bei dir.

Elisabeth
 
Die Frage die sich mir stellt ist nicht "Ist Regel X sinnvoll?", sondern "Ab wann breche ich Regel X?"
Manch einer ist auch der Meinung dass andere Regeln und Gesetze sinnlos und blöd sind. Leute die eine Bank überfallen zum Beispiel, oder Pfleger die ihre Patienten aus diversen Gründen getötet haben. Natürlich liegt zwischen solchen kriminellen Taten und dem Weitergeben von Prüfungsergebnissen ein gewaltiger Unterschied, doch trotzdem beugt man ein Gesetz nach seinem Willen. Und das, und wirklich nur das, finde ich nicht in Ordnung. Dass man Mitgefühl mit dem Prüfling hat kann ich verstehen, aber was passiert wenn ein Schüler erfährt, dass er durchgefallen ist?
Vllt bereitet er sich dann nicht mehr so intensiv auf die verbleibende Prüfung vor, fällt in mehr als einem Bereich durch. Ist dem Schüler damit ein Gefallen getan?
Oder was passiert wenn der Schüler doch ein Plappermaul ist und den kleinen Wink des Prüfers rumerzählt. Ist die Prüfung dann nicht anfechtbar? Ist dem Schüler damit ein Gefallen getan?
Nunja, ich glaube die Diskussion ist ausgereizt.
 
Vllt bereitet er sich dann nicht mehr so intensiv auf die verbleibende Prüfung vor,
vielleicht kann er sich auf die Prüfung nicht vorbereiten, weil er vor lauter Nervosität, weil er meint dass.... nicht mehr schlafen kann und schreibt deshalb ne ganz schlechte Prüfung? Ich denke ich kann das in beide Richtungen drehen.
 
Ich denke, ich muss Vorschriften nicht immer gut finden, aber ich muss mich trotzdem an sie halten.

Off-topic: Warum wollt Ihr keinen Hinweis auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des schriftlichen Prüfungsanteils? Der kommt ja manchmal noch vor dem praktischen Teil. Warum macht Euch diese Ungewissheit nicht so nervös?
 
Ich als Schülerin finde es fair, nicht zu wissen, wie die Prüfungen ausgegangen sind, bevor es nicht alle erfahren. Na klar ist es jetzt nicht so dolle, auf heißen Kohlen zu sitzen, sich immer wieder Gedanken zu machen: Was könnte ich nun für Fehler gemacht haben, die mich hätten durchfallen lassen? Aber ich hab das jetzt bei meiner praktischen Prüfung so gemacht: Wenn ich selber gemerkt habe, das es viel Besser gelaufen ist, als mein Examenstraining bzw. auch die Anleitungen davor, dann kann ich mir denken, das ich ganz sicher nicht durchgefallen sein kann.

Des weiteren fände ich es unfair, wenn eine Kollegin schon ihre Prüfungsergebnisse wissen würde und ich nicht.
 
ALso ich sag dazu nur, dass es bei mir auf Station auch kein Kopfnicken oder Schütteln gibt!

Das hat sich mittlerweile auch schon zu den Schulschwestern durchgesprochen!

Weil wenn jamand durchgefallen ist und er das weiss dann kann er / sie sich nicht mehr auf die anderen prüfungsteile konzentrieren!

Ich find das gut so, als ich damal Examen gemacht hab, habs das auch ned!
 
Ich muss diesen Fred leider nochmal beleben, da ich Antworten suche und kein neues Thema anfangen will.
Meine Situation ist derzeit (zumindest für mich) absolut unerträglich.
Muss etwas ausholen:
Ich habe im Frühjahr 07 mit der GKP-Ausbildung begonnen.
Im zweiten Jahr wurde ich krank, überschritt die Fehlzeiten um das doppelte und musste logischerweise zurück.
Ein halbes Jahr wurde als ausreichend erachtet, also wechselte ich den Kurs, sah traurig zu, wie mein ehem. Kurs die Umschläge bekam und Party feierte und fügte mich zähneknirschend.
Das halbe Jahr ging rum, ich konnte selber zur Prüfung antreten.
Praktische Prüfung habe ich im Juni gemacht.
Bestanden oder nicht - keine Ahnung, laut Prüfungsverordnung.
Im Juli waren die schriftlichen Prüfungen.
Erster Prüfungstag: ich habs garantiert verhauen. Ich fand keinen roten Faden, bin völlig aus dem Konzept geraten und konnte mich ums Verrecken nicht konzentrieren.
Viel geheult, aber akzeptiert und mich mit den Gedanken angefreundet, dass ich die Prüfung wahrscheinlich verhauen habe.
Den zweiten Prüfungstag verbrachte ich in der Notaufnahme eines KH's und im OP, wo ich nach einer massiven Blutung zusammengeflickt wurde.
Ende vom Lied:
zweiten und dritten Prüfungstag konnte ich nicht mitschreiben.
RP erhielt Attest vom Arzt, alles prima, wurde als Entschuldigung akzeptiert.
Ich schreibe also die zwei nicht absolvierten Prüfungen im Januar mit dem nächsten Kurs mit.
Macht dann also 4 Jahre Ausbildung...
Auskunft meiner Lehrerin:
Mündliche Prüfung mache ich mit und danach erhalte ich vorläufigen Stand der Dinge.
Und ab da wirds hässlich...
Ich schwitzte mich letzten Donnerstag durch die mündlichen Prüfungen und fuhr abends wieder in die Schule, um mir dort anzuhören "sorry, sie kriegen keinen Umschlag, die vom RP hats verboten"
Begründung:
Ich habe noch nicht alle Prüfungen durchlaufen und laut Prüfungsverordnung erhält man erst Bescheid, wenn man alle durchlaufen hat.
Es folgten einige Stunden, in denen eine Dozentin wirklich tapfer bemüht war, mich von meinem Trip runterzuholen.
Ich versuchte noch mit der vom RP zu reden.
Die hörte mir überhaupt nicht richtig zu!
Mein Problem:
Wenn ich irgendwo durchgefallen bin (wovon ich frohgemut ausgehe), kann ich diese Prüfungen erst im nächsten Sommer (!!!) wiederholen, weil ich ja vorher nicht zu erfahren habe, ob ich bestanden habe oder nicht!
Ich habe freiwillig angeboten, den ersten schriftl. Prüfungstag auf Verdacht zu wiederholen. Geht natürlich nicht.
Also soll ich nun bis nächstes Jahr Ende März im Ungewissen gelassen werden und kann in 1 Jahr die Prüfungen wiederholen, die ich versemmelt habe, statt gleich im Frühjahr.
Laut Prüfungsverordnung....
So.
Ich habe mir die Prüfungsverordnung wieder und wieder durchgelesen. Vielleicht seh ich einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht, bin zu verzweifelt, zu wütend und fühle mich schlichtweg ungerecht behandelt - aber ich finde ums Verrecken nichts, was definitiv aussagt, dass ich bis Ende März zu warten habe, bzw. dass man mir keine Auskunft geben darf.
Kann mir das irgend einer aufzeigen? So, dass kein Zweifel besteht?
Ich will keine Noten haben. Ich brauche auch keinen Wisch mit Stempel, dass ich da und da bestanden/nicht bestanden habe.
Ich will nur die Chance haben, die Prüfungen, die ich jetzt vergeigt habe, bereits im Frühjahr nachholen zu können und nicht erst nächstes Jahr im Sommer.

Mag für manche von euch vielleicht ein unsinniges Anliegen sein, weil es ja schließlich schon immer so läuft, dass man nix erfährt, bevor man alle Prüfungen abgelegt hat, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich noch ein komplettes Jahr ohne Abschluss verbringen muss, wegen Bürokratie, die ich nicht mal definitiv ausgedrückt finden kann, macht mich irre!
Mein Mann lebt seit 2 Jahren im Ausland. Ich möchte zu ihm, ich möchte endlich hier meine Zelte abbrechen können und im Moment sieht es so aus, als würde ich weiter auf unbestimmte Zeit hier festhängen.

Hilfe..... :(
 
Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses darf erst erfolgen, wenn alle Prüfungsteile abgeleistet wurden. Dies ist bei Dir nicht der Fall, weil du den schriftlichen Teil ja noch nicht vollständig machen konntest. Eine Vorab-Bekanntgabe der Noten einzelner Prüfungsteile ist verboten.

Die Krankenpflegeprüfung besteht eben nicht aus drei einzelnen Prüfungen, sondern schriftlich, mündlich und praktisch ergeben zusammen eine einzige Prüfung. "Bestanden" hat man erst dann, wenn alle drei Prüfungsteil mindestens die Note vier haben. Auch wenn man nur in einem Teil durchrasselt, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden (auch wenn man nur diesen einen Teil wiederholen muss).

Dass Du den ersten Tag im Schriftlichen "vergeigt" hast, ist nicht gesagt. Hier im Forum rechneten schon so viele damit, durchgefallen zu sein, und waren es dann doch nicht.

Niemand hat Schuld an Deinen Arbeitsausfällen oder daran, dass Dein Mann ins Ausland gegangen ist. Es tut mir sehr leid, aber das ist einfach Pech - welches das Regierungspräsidium sicher nicht zu einem Gesetzesverstoß verleiten wird.
 
Danke für Deine Antwort.
Muss drüber nachdenken.
Ich tue mich weiterhin sehr schwer damit, das einfach zu akzeptieren.
Naja, hab am Mittwoch Gespräch in der Schule. Mal schauen, wie es weitergeht.