Ich muss diesen Fred leider nochmal beleben, da ich Antworten suche und kein neues Thema anfangen will.
Meine Situation ist derzeit (zumindest für mich) absolut unerträglich.
Muss etwas ausholen:
Ich habe im Frühjahr 07 mit der GKP-Ausbildung begonnen.
Im zweiten Jahr wurde ich krank, überschritt die Fehlzeiten um das doppelte und musste logischerweise zurück.
Ein halbes Jahr wurde als ausreichend erachtet, also wechselte ich den Kurs, sah traurig zu, wie mein ehem. Kurs die Umschläge bekam und Party feierte und fügte mich zähneknirschend.
Das halbe Jahr ging rum, ich konnte selber zur Prüfung antreten.
Praktische Prüfung habe ich im Juni gemacht.
Bestanden oder nicht - keine Ahnung, laut Prüfungsverordnung.
Im Juli waren die schriftlichen Prüfungen.
Erster Prüfungstag: ich habs garantiert verhauen. Ich fand keinen roten Faden, bin völlig aus dem Konzept geraten und konnte mich ums Verrecken nicht konzentrieren.
Viel geheult, aber akzeptiert und mich mit den Gedanken angefreundet, dass ich die Prüfung wahrscheinlich verhauen habe.
Den zweiten Prüfungstag verbrachte ich in der Notaufnahme eines KH's und im OP, wo ich nach einer massiven Blutung zusammengeflickt wurde.
Ende vom Lied:
zweiten und dritten Prüfungstag konnte ich nicht mitschreiben.
RP erhielt Attest vom Arzt, alles prima, wurde als Entschuldigung akzeptiert.
Ich schreibe also die zwei nicht absolvierten Prüfungen im Januar mit dem nächsten Kurs mit.
Macht dann also 4 Jahre Ausbildung...
Auskunft meiner Lehrerin:
Mündliche Prüfung mache ich mit und danach erhalte ich vorläufigen Stand der Dinge.
Und ab da wirds hässlich...
Ich schwitzte mich letzten Donnerstag durch die mündlichen Prüfungen und fuhr abends wieder in die Schule, um mir dort anzuhören "sorry, sie kriegen keinen Umschlag, die vom RP hats verboten"
Begründung:
Ich habe noch nicht alle Prüfungen durchlaufen und laut Prüfungsverordnung erhält man erst Bescheid, wenn man alle durchlaufen hat.
Es folgten einige Stunden, in denen eine Dozentin wirklich tapfer bemüht war, mich von meinem Trip runterzuholen.
Ich versuchte noch mit der vom RP zu reden.
Die hörte mir überhaupt nicht richtig zu!
Mein Problem:
Wenn ich irgendwo durchgefallen bin (wovon ich frohgemut ausgehe), kann ich diese Prüfungen erst im nächsten Sommer (!!!) wiederholen, weil ich ja vorher nicht zu erfahren habe, ob ich bestanden habe oder nicht!
Ich habe freiwillig angeboten, den ersten schriftl. Prüfungstag auf Verdacht zu wiederholen. Geht natürlich nicht.
Also soll ich nun bis nächstes Jahr Ende März im Ungewissen gelassen werden und kann in 1 Jahr die Prüfungen wiederholen, die ich versemmelt habe, statt gleich im Frühjahr.
Laut Prüfungsverordnung....
So.
Ich habe mir die Prüfungsverordnung wieder und wieder durchgelesen. Vielleicht seh ich einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht, bin zu verzweifelt, zu wütend und fühle mich schlichtweg ungerecht behandelt - aber ich finde ums Verrecken nichts, was definitiv aussagt, dass ich bis Ende März zu warten habe, bzw. dass man mir keine Auskunft geben darf.
Kann mir das irgend einer aufzeigen? So, dass kein Zweifel besteht?
Ich will keine Noten haben. Ich brauche auch keinen Wisch mit Stempel, dass ich da und da bestanden/nicht bestanden habe.
Ich will nur die Chance haben, die Prüfungen, die ich jetzt vergeigt habe, bereits im Frühjahr nachholen zu können und nicht erst nächstes Jahr im Sommer.
Mag für manche von euch vielleicht ein unsinniges Anliegen sein, weil es ja schließlich schon immer so läuft, dass man nix erfährt, bevor man alle Prüfungen abgelegt hat, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich noch ein komplettes Jahr ohne Abschluss verbringen muss, wegen Bürokratie, die ich nicht mal definitiv ausgedrückt finden kann, macht mich irre!
Mein Mann lebt seit 2 Jahren im Ausland. Ich möchte zu ihm, ich möchte endlich hier meine Zelte abbrechen können und im Moment sieht es so aus, als würde ich weiter auf unbestimmte Zeit hier festhängen.
Hilfe.....
