Es kann unterschiedlich gehandhabt werden. Optimalerweise steht in der Mahnung drin wann sie hinfällig ist und wieder aus der Personalakte entfernt wird. Es kann auch sein, dass bei einer best. Anzahl von Mahnungen für das gleiche "Vergehen" (z. B. 3x Zuspätkommen) irgendeine Konsequenz erfolgt, die wiederum natürlich von der Schwere des Vergehens abhängt. Bei uns müssen die Schüler bei drei Mahnungen wegen der selben Sache bei einer Kommission vorsprechen (bestehend aus Direktion + Stellv., Betriebsratsmitglied, Klassenlehrer und evtl. noch weiteren Kommissionsmitgliedern, je nachdem um was es geht). Dann wird entschieden was passiert, z. B. Schuljahr wiederholen, Ausschluss von der Ausbildung,... was auch immer, basierend auf der Art und der Schwere des Vergehens.
Eine Mahnung ist sooooo tragisch wahrscheinlich nicht, aber wenn es z. B. um Übernahme nach der Ausbildung geht kann es ein KO-Kriterium sein, und auch wenn Du Dir mal ein Arbeitszeugnis ausstellen lässt für die Bewerbung an einer anderen Einrichtung. Wenn da drin steht "...gab sich stets Mühe pünktlich zu sein" fragen sie sich, ob Du es denn auch mal geschafft hast, oder ob es beim Mühe-geben geblieben ist. Schulnote fünf ist das sozusagen.
Hast Du schon mit Deinem Klassenlehrer drüber gesprochen? (Oder wer auch immer die Mahnung ausgestellt hat) Mach Dich schlau, informier Dich bei ihm genau, was das jetzt für Dich heißt, welche Konsequenzen es mit sich bringt usw. Und vor allem sei ehrlich (nur EIN Mal zu spät gekommen....??? oder ständig??? Das ist ein Unterschied!). Wenn sie Deinen guten Willen erkennen und feststellen, dass Du ERNSTHAFT Dein Handeln bedauerst und bereit bist an Dir zu arbeiten, werden sie sicher positiv auf Dich zukommen. Auf keinen Fall darfst Du dann natürlich das Vertrauen, welches sie Dir entgegenbringen, missbrauchen. Nur, wenn Du Dich selber jetzt über die Konsequenzen informierst, wirst Du eine Antwort auf Deine Frage finden.
Alles Gute Anika