Wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht, dann befinden wir uns in einer Intensivstation. Hier kann es auch den von den Richtern benutzen Begriff des Behandlungsabbruchs geben.
Ich gehe mal davon aus, dass wenn wir uns an den Tisch setzen und essen nicht eine Behandlungsmaßnahme an uns durchführen.
Wem nach 5 Jahren einfällt, dass er vielleicht doch nicht die richtige Entscheidung getroffen hat, der darf es dann nachholen indem er seinen Angehörigen verhungern und verdursten lässt.
Sicher muss man bei vielem davon ausgehen, dass ein Journalist nicht wortgenau etwas wiedergibt. Nichtsdestotrotz machen mich Sätze wie: ich konnte das Leiden nicht mehr mit ansehen- mehr als nachdenklich. Geht es wirklich immer um den Betreffenden, wenn man nur auf die Aussage der Angehörigen angewiesen ist, oder spielt da nicht auch die Unfähigkeit unserer Gesellschaft mit Krankheit, Leiden und Sterben umzugehen mit rein?
Ich glaube, die allerwenigsten Menschen mit einer Patientenverfügung begreifen überhaupt, was sie da ausgefüllt haben. Sie denken ein Papier wird schon alles richten. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass man als Laie in gesunden Tagen bereit ist, sich ganz differenziert mit dem Sterben als solches auseinanderzusetzen.
Es ist und bleibt eine medizinische Entscheidung. Und hier gehört angesetzt. Dort sitzen die Fachleute und denen gehört auf die Finger geklopft und das zwar mehr als deutlich. Ich muss als Pat. darauf vertrauen können, dass der Arzt eine Entscheidung zu meinem Wohl trifft und auch meine Angehörigen dahingehend berät. Und ich erwarte von einem Arzt, dass er sich ggf. auch gegen die Meinung meiner Angehörigen stellt und unter Umständen eben nicht alles medizinisch mögliche macht nur um dem Kadi zu entgehen.
Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.
Mein Männe war übrigens entsetzt als ich ihm offeriert habe, dass er meinen Willen ggf. durchsetzen muss. Seine hilflose Frage war: warum kann das nicht ein Arzt entscheiden?
Elisabeth