TVÖD: Teilzeit und Überstunden

Heinzi1964

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21.02.2011
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63
Hallo,

ich arbeite als Teilzeitkraft (50%) Krankenpfleger im TVÖD Tarif.

Wieviel Überstunden darf der Arbeitgeber mir aufbrummen und müssen dieses mit mir abgestimmt werden?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße an Alles.
 
Hallo
Wenn in Deinem Vetrag steht daß Du Dich verpflichtest Merharbeit zu leisten, dann kann Dich Dein Brötchengeber auch dazu verdonnern.
Überstunden fallen bei Teilzeitkräften nur dann an wenn sie mehr Stunden arbeiten wie bei 100% Berechnung. Mehrarbeit ist alles was über die 50% Berchnung hinaus geht. Dann kommt es noch darauf an in welchem Zeitraum Deine Mehrarbeitsstunden/Überstunden ausgeglichen werden.
In manchen Kliniken gibt es eine Betreibsvereinbarung in denen bei Teilzietkräften die Stunden als Überstunden ab dem Zeitpunkt berechnet werden ab dem sie über ihre geschuldete % Zahl hinaus arbeiten.
Genauere Infos bekommst Du wahrscheinlich von Eurem Betriebsrat.
Alesi
 
Hallo,

ich arbeite als Teilzeitkraft (50%) Krankenpfleger im TVÖD Tarif.

Wieviel Überstunden darf der Arbeitgeber mir aufbrummen und müssen dieses mit mir abgestimmt werden?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße an Alles.

Hallo,

es kommt erstmal darauf an, ob ihr einen Betriebsrat/Personalrat habt.
Wenn ihr einen habt, dann existiert höchstwahrscheinlich auch eine Betriebsvereinbarung, in der dieses Thema geregelt ist.
Sollte keine Betriebsvereinbarung vorliegen, dann kann der Arbeitgeber nur Überstunden mit Zustimmung des Betriebsrates anordnen.

Sofern kein Betriebsrat vorhanden, dann gilt dein Arbeitsvertrag. Wenn das Thema Mehrarbeitszeiten/Überstunden dort nicht geregelt wurde, dann müsste tatsächlich der Arbeitgeber jede Überstunde mit dir abstimmen.

Ohne Abstimmung darf der Arbeitgeber nur im direkten Notfall Überstunden anordnen.

Gruß

medsonet.1
 
Ich schiebe mal noch was hinterher...

Wie schon geschrieben, machen Teilzeitkräfte keine Überstunden, sondern leisten Mehrarbeit, das bedeutet Du bekommst keine 125 %, sondern nur 100% dafür.

Es ist aber so, das der einmal genehmigte Dienstplan bindend für den Arbeitgeber ist. Also brauchst Du, danach nicht einspringen. Du kannst zusätzliche Arbeitszeiten ablehnen und zwar ohne Begründung. (theoretisch zumindest)

Bei uns ist leider so, das in der Vorplanung allerdings gemacht werden kann, was der Arbeitgeber möchte. Er kann Dich also massiv ins Plus fahren und auch massiv ins Minus, um Dich dann bei vorgesehenen Engpässen, wieder vermehrt planen zu können.
Wie unser Betriebsrat uns mitteilte, ist das leider rechtens. Aber das soll noch genau geklärt werden.
 
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Bei uns ist leider so, das in der Vorplanung allerdings gemacht werden kann, was der Arbeitgeber möchte. Er kann Dich also massiv ins Plus fahren und auch massiv ins Minus, um Dich dann bei vorgesehenen Engpässen, wieder vermehrt planen zu können.
Wie unser Betriebsrat uns mitteilte, ist das leider rechtens. Aber das soll noch genau geklärt werden.

Da habt Ihr aber einen ganz miesen Betriebsrat, der dringend mal auf eine Schulung in Sachen Dienstplanung sollte.
 
@Joerg

Klär mich bitte auf. :besserwisser:

Unser Betriebsrat kämpft zur Zeit an vielen Fronten, da sie uns umsonst arbeiten lassen wollen. Da sind die Teilzeitkräfte das kleinste Problem.
Aber wenn Du mir ein paar Argumente in die Hand geben kannst, die ich unter den Teilzeitkräften verbreiten kann, wäre mir sehr geholfen.
 
Da stimme ich Maniac zu - unser Zeitkonto beträgt zwischen Minus 40 und Plus 40 Stunden in der Grünphase.
Plus 60 für die Gelb und bei Plus 80 Stunden ist Schluss - da gibt es endgültig Stundenabbau.
 
Ich beginne bald eine Teilzeitstelle , aber ich arbeite nur am WE. Die PDL meinte zu mir, als ich sagte , ich möchte gern im 14-tägigem Arbeitsrhythmus am Wochenende arbeiten, da mir ja Sonntag im Monat zustehen, die ich frei haben sollte, dass dies überhaupt nicht der Fall wäre, da ich keine Vollzeitstelle hab. Ist das legitim?

Ich studiere nebenbei. Deswegen kann ich nur am WE arbeiten.

Haben uns darauf geeinigt, dass ich alle 2 Wochen im festen rhythmus arbeite.

Würde mich aber dennoch interessieren, ob das wirklich so ist.

Gruß Schnuppi
 
Deine PDL hat Recht: Dir stehen wie jedem anderen nur 15 freie Sonntage im Jahr zu, und diese müssen nicht gleichmäßig verteilt werden. Mehr steht im Arbeitszeitgesetz nicht drin. Insofern wären auch mehrere Sonntage im Monat legitim.

Ist allerdings off-topic, denn das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Vollzeitler.
 

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