Tvöd Kf §15

Allanon

Newbie
Registriert
02.11.2007
Beiträge
2
Hallo,

in dem §15 ist die Rede von Leistungsentgeld hier der Auszug aus dem BAT-KF vom 19. Juni 2007 :
Protokollnotiz: Sobald die Sätze für die Leistungszulage nach § 18 des Tarfivertrages für den öffentlichen Dienst über drei Prozent steigen, wird analog zu den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes eine Regelung zum leistungsabhänigem Entgeld eingeführt, die aus den über drei Prozent des Gesamtvomlumens hinausgehenden Beträgen finazier wird, sofern keine andere Regelung erfolgt.
Kann mir hierzu mal jemand seine Meinung bezüglich dieser Protokollnotiz schreiben?

Danke für Hilfe
 

Ähnliche Themen