- Registriert
- 05.04.2005
- Beiträge
- 12
- Ort
- Ilvesheim
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Chirurgie (Endoprothetik)
- Funktion
- Krankenschwester
Hallo liebe Mitglieder,
ich arbeite aktuell auf einer Unfallchirurgie und folgende Situation besteht zur Zeit: Dadurch, dass wir eine operative STATION sind, sollten wir grundsätzlich auch nach 3 postoperativen Tagen nach dem Stuhlgang fragen, so meine Meinung.
Tatsache ist, dass bei mehr als 90% bei uns der Patienten nicht nach dem Stuhlgang gefragt wird, obwohl viele operiert sind und zudem BTM´s bekommen, was nicht gleich heisst, dass die Patienten sofort auch Movicol o.ä. von den Ärzten angesetzt bekommen. Also erlaube ich mir als Gesundheit- und Krankenpfleger die Patienten regelmäßig nach Stuhlgang zu fragen und ich rege mich regelmäßig über andere Mitarbeiter auf, dass sie dies nicht tun und somit 1 Woche lang dies nicht dokumentiert ist. Ergo muss mann als Gesundheits- und Krankenpfleger dementsprechende Abführmaßnahmen durchführen.
Als ich dieses Problem meiner Stationsleitung schilderte, argumentiere diese, dass das Nachfragen nach Stuhlgang ein Eingriff in die Privatsphäre sei und das nicht Priorität auf der Station wäre.
Meiner Meinung nach ist das kein Eingriff in die Privatsphäre, sondern eine ganz normale Aufgabe in der Pflege auch auf die Ausscheidungen nach großen OP´s zu achten und bei Misserfolg dem Patienten zu helfen, denn auch kein Stuhlgang kann eine weitere Komplikation im Verlauf des stationären Aufenthaltes sein.
Erbitte Eure Meinungen und natürlich Hilfe, vielen Dank im Voraus.
ich arbeite aktuell auf einer Unfallchirurgie und folgende Situation besteht zur Zeit: Dadurch, dass wir eine operative STATION sind, sollten wir grundsätzlich auch nach 3 postoperativen Tagen nach dem Stuhlgang fragen, so meine Meinung.
Tatsache ist, dass bei mehr als 90% bei uns der Patienten nicht nach dem Stuhlgang gefragt wird, obwohl viele operiert sind und zudem BTM´s bekommen, was nicht gleich heisst, dass die Patienten sofort auch Movicol o.ä. von den Ärzten angesetzt bekommen. Also erlaube ich mir als Gesundheit- und Krankenpfleger die Patienten regelmäßig nach Stuhlgang zu fragen und ich rege mich regelmäßig über andere Mitarbeiter auf, dass sie dies nicht tun und somit 1 Woche lang dies nicht dokumentiert ist. Ergo muss mann als Gesundheits- und Krankenpfleger dementsprechende Abführmaßnahmen durchführen.
Als ich dieses Problem meiner Stationsleitung schilderte, argumentiere diese, dass das Nachfragen nach Stuhlgang ein Eingriff in die Privatsphäre sei und das nicht Priorität auf der Station wäre.
Meiner Meinung nach ist das kein Eingriff in die Privatsphäre, sondern eine ganz normale Aufgabe in der Pflege auch auf die Ausscheidungen nach großen OP´s zu achten und bei Misserfolg dem Patienten zu helfen, denn auch kein Stuhlgang kann eine weitere Komplikation im Verlauf des stationären Aufenthaltes sein.
Erbitte Eure Meinungen und natürlich Hilfe, vielen Dank im Voraus.