Station ohne Begleitperson verlassen

Lisa1990

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04.03.2008
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Hallo,
habt ihr zufällig ein Formular, wo drauf steht, dass die Kinder die Station auch ohne Begleitperson verlassen dürfen, den die Eltern dann nur unterschreiben müssen?
Wenn ja wie sieht er aus? Bzw. was steht dort alles drauf?
Wäre sehr dankbar, da dies immer ein großes Disskusionsthema ist, dass die Kinder die Station alleine verlassen dürfen.
 
Hallo,

draufstehen sollte das gleiche wie auch bei Erwachsenen - dass der Patient (in diesem Fall die Erziehungsberechtigten) die Verantwortung tragen wenn außerhalb der Station etwas passieren sollte und das kein Versicherungsschutz in der Zeit der Abwesenheit besteht.
Gut wäre bestimmt, wenn beide Elternteile (sofern bekannt, vor Ort und dazu berechtigt) unterschreiben würden.
Ob es sinnvoll ist, Kinder / Jugendliche alleine von Station zu lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Also bei uns läuft es grundsätzlich so, dass alle Kinder, die 14 Jahre und älter sind, die Station alleine verlassen dürfen. Alle die jünger sind, eben nicht, es sei denn, die Eltern setzen uns ein Schreiben auf, in dem sie es ausdrücklich erlauben. Und das funktioniert bei uns ohne Probleme.

Zudem muss ich anästhesieschwester korrigieren: Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf die Station, sondern gilt für das gesamte Krankenhausgelände!! Wir weisen die Eltern und Kinder auch immer darauf hin, dass der Schutz nicht mehr besteht, sollten sie das Klinikgelände verlassen (wir haben einen Discounter gegenüber, der von vielen unserer Patienten durchaus gut besucht ist :D )
 
Hallo Mausie,

ja, du hast Recht. Bei Erwachsenen erlischt der Versicherungsschutz tatsächlich erst mit Verlassen des Geländes. Ich wollte mich in meiner Antwort nur auf die Kinderstation beziehen und habe mir halt gedacht, dass es schwierig für das Personal werden könnte, die Kinder auch außerhalb der Station zu beaufsichtigen und dass deshalb vielleicht schon außerhalb der Station von den Eltern die Verantwortung zu tragen wäre.
War meine Vorstellung als "große" Krankenschwester :wink1:

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
ähm, von welchem Versicherungsschutz sprecht ihr denn hier?

Gegen oder für wass bin ich dann nicht mehr Versichert?
 
Hallo renje,

wenn stationäre Patienten das KH-Gelände gegen Unterschrift zeitweise verlassen (nicht Entlassung gegen ärztlichen Rat) und es passiert Ihnen was "draußen", müssen sie die entstehenden Behandlungs- bzw. Transport-Kosten dafür evtl. anteilig oder ganz selbst tragen. Wird jedenfalls von den Ärzten immer erzählt, daher gehe ich mal davon aus dass das auch so korrekt ist.
 
Hallo deshalb meine Frage,

es ist nicht Richtig, es hat im Krankenhaus oder im Rettungsdienst (das wäre ja dann ein Notfall) bis heute, meines Wissens nach, noch nie jemand notwendige Transport (RTW) oder Behandlungskosten bezahlt. Egal was derjenige angestellt oder sogar eine Verletzung vorsätzlich provoziert hat.
 
Gut, wieder was dazugelernt! Frage mich aber, warum das oft anders dargestellt wird?
 
Ja anästhesischwester,

das würde mich eben wirklich auch Interessieren ausser, dass man den Pat. Angst macht.

Aber wie gesagt, vielleicht gibts ja hier andere Erfahrungen?

Diese Bestätigung:
Verlässt Klinik gegen ärztlichen Rat - dienst der Vorbeugung von Regressansprüchen gegen Klinik und evtl. Arz, wenn der Pat. wegen Herzproblemen behandelt wird und nen Infarkt bekommt, ne Apoplexdiagnostik läuft und der Pat. bekommt im Ausgang einen etc.
damit die Angehörigen/Pat. nicht sagen kann
ja wenn ich das gewußt hätte, der Arzt das gesagt hätte, könnte mein Mann heute noch Leben, denn in der Klinik hätte er den Infarkt überlebt, oder der Apo wäre in der Klinik nicht so stark ausgefallen etc.

wenn er allerdings einen Infarkt bekommt im Ausgang gegen ärztl. Rat, bezahlt natürlich die KK den RTW und selbstverständlich auch die Behkosten.
 
Hallo,

bei uns ist es so, daß die Kinder und Jugendlichen die Station auch nur alleine verlassen dürfen, wenn die schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt.
Auf dem Formular steht, daß die Eltern ihrer Tochter/ ihrem Sohn erlauben, die Station nach Abmeldung bei der zuständigen Pflegekraft alleine zu verlassen. Außerdem steht darauf, daß das Klinikgelände nicht verlassen werden darf.

Was das "Versichertsein" außerhalb angeht: Wir lassen Eltern, die mit Pat. das Gelände verlassen möchten, auch unterschreiben, daß dies auf eigene Verantwortung und Gefahr ( aber nicht automatisch gegen ärztlichen Rat ) geschieht.
Das hat mit der Unfallversicherung zu tun: auf dem Klinikgelände ist die Unfallversicherung des Hauses zuständig, außerhalb nicht - was nicht bedeutet, daß die Eltern zur Kasse gebeten würden, in so einem Fall zahlt vermutlich die Krankenkasse ( aber eben nicht die Klinik ).
Es ist zudem eine rechtliche Absicherung: Wenn der Patient sich im Supermarkt das Bein bricht, gleichzeitig aber stationär ist, fragt die Krankenkasse nicht ganz zu Unrecht, wie das denn sein kann und wer aufsichtspflichtig war... haben die Eltern unterschrieben, sind sie es.


Gruß, Schokofee
 
Bei uns im Haus ist es so geregelt, dass die Kinder alleine "nichtmal" die Station verlassen dürfen, auch nicht innerhalb des Krankenhauses oder Krankenhausgeländes.
Sie dürfen die Station verlassen und sich innerhalb des Krankenhaues und Krankenhausgeländes bewegen, wenn...
...sie in Begleitung eines Elternteils sind
...sie in Begleitung einer Person sind, für die die Eltern dem Pflegepersonal gegenüber (schriftlich oder mündlich) ihr Einverständnis gegeben haben, dass das Kind in Begleitung dieser Person die Station verlassen darf, z.B. Großeltern, Tante/Onkel, Grüne Dame
...sie in Begleitung eines Arztes oder einer Pflegekraft sind, z.B. zu Untersuchungen in anderen Fachabteilungen
...oder die Eltern das besagte Formular ausgefüllt haben.
Was auf dem Formular genau draufsteht, weiß ich nicht mehr. Ist schon länger her, dass ich es ausfüllen lassen musste. Aber ich meine mich zu erinnern, dass es etwas mit unserer Aufsichtspflicht zu tun hatte, die dann außer Kraft gesetzt ist (aber ohne Gewähr).
Das Krankenhausgelände darf aber auch unter den o.g. Bedingungen nicht verlassen werden. Das hat dann mit dem Versicherungsschutz zu tun. Da gibt es nochmal spezielle Formulare, die die gleichen sind wie bei den erwachsenen Patienten, nur dass eben die Eltern unterschreiben.

Aber auch wenn ein Kind von seinen Eltern die Erlaubnis hat, die Station zu verlassen, behalten wir uns vor, das zu verbieten, wenn der Gesundheitszustand des Kindes gerade nicht dementsprechend ist, egal ob in Begleitung oder alleine. Alle Eltern und Kinder wissen, dass sie sich abmelden müssen, wenn das Kind die Station verlässt (alleine oder in Begleitung), damit wir Bescheid wissen, wo das Kind ist.
 
Wie wäre es denn, die sicher vorhandene Rechtsabteilung des Hauses danach zu fragen?
 

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