Bei uns im Haus ist es so geregelt, dass die Kinder alleine "nichtmal" die Station verlassen dürfen, auch nicht innerhalb des Krankenhauses oder Krankenhausgeländes.
Sie dürfen die Station verlassen und sich innerhalb des Krankenhaues und Krankenhausgeländes bewegen, wenn...
...sie in Begleitung eines Elternteils sind
...sie in Begleitung einer Person sind, für die die Eltern dem Pflegepersonal gegenüber (schriftlich oder mündlich) ihr Einverständnis gegeben haben, dass das Kind in Begleitung dieser Person die Station verlassen darf, z.B. Großeltern, Tante/Onkel, Grüne Dame
...sie in Begleitung eines Arztes oder einer Pflegekraft sind, z.B. zu Untersuchungen in anderen Fachabteilungen
...oder die Eltern das besagte Formular ausgefüllt haben.
Was auf dem Formular genau draufsteht, weiß ich nicht mehr. Ist schon länger her, dass ich es ausfüllen lassen musste. Aber ich meine mich zu erinnern, dass es etwas mit unserer Aufsichtspflicht zu tun hatte, die dann außer Kraft gesetzt ist (aber ohne Gewähr).
Das Krankenhausgelände darf aber auch unter den o.g. Bedingungen nicht verlassen werden. Das hat dann mit dem Versicherungsschutz zu tun. Da gibt es nochmal spezielle Formulare, die die gleichen sind wie bei den erwachsenen Patienten, nur dass eben die Eltern unterschreiben.
Aber auch wenn ein Kind von seinen Eltern die Erlaubnis hat, die Station zu verlassen, behalten wir uns vor, das zu verbieten, wenn der Gesundheitszustand des Kindes gerade nicht dementsprechend ist, egal ob in Begleitung oder alleine. Alle Eltern und Kinder wissen, dass sie sich abmelden müssen, wenn das Kind die Station verlässt (alleine oder in Begleitung), damit wir Bescheid wissen, wo das Kind ist.