Schlimmer Tag für mein Töchterlein...

tommi1708

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05.09.2006
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Hallo Forum,

gerade erhielt ich von meinem Töchterlein die Nachricht:

schriftlich bestanden mit ner 2
mündlich heute bestanden mit ner 3
und praktisch durchgefallen.

Jetzt hab ich irgendwie ein Problem damit, da sie bei den Bewertungen der Stationen regelmäßig mit einer 1 oder 2 heimkam (ein Ausrutscher mit einer 4), und bei einigen Stationen während der 3 Jahre Lehre als vollwertige Pflegekraft bezeichnet wurde.

Der Witz ist, vor dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung hatte Sie am meisten Angst.

Die "Praktische" war aus ihrer Sicht gut gelaufen und einen unterlaufenen Fehler erkannte sie selbst und erläuterte das dann der Prüferin korrekt.

Da bereits im Vorfeld in dieser Pflegeschule öfter Probleme, insbesondere mit der Klassenlehrerin, auftauchten habe ich einen leisen Verdacht.

Schon bei der Übernahme ins "richtige" Dienstverhältnis sind bevorzugt die "Lieblinge" berücksichtigt worden.

Ich bin der Meinung, um im Praktischen durchzufallen muß man doch bestimmt einen riesen Bockmist bauen.

Das tragische an der Sache ist, dass mein Töchterlein einen schon einen Job an einem anderen Krankenhaus zum 1.10. sicher hat (hatte).

Jetzt würde mich schon interessieren wie man Einsicht in die Prüfungsunterlagen bekommt und vor allem was kann man gegen den "leisen" Verdacht tun.

Ist es eventuell möglich auch an einer anderen Pflegeschule die Praktische nochmal zu machen ?

Grüße

Tommi
 
ich hab jetzt ma ne frage:
also heißt das das sie weil sie die prqaktische nicht bestanden hat
keine examen hat oder wie?
 
ich hab jetzt ma ne frage:
also heißt das das sie weil sie die prqaktische nicht bestanden hat
keine examen hat oder wie?

Richtig,man muss alle 3 Prüfungsteile bestehen.
Wenn man "nur" durch die Praktische fällt,besteht meist keine Schulpflicht mehr und man kann die Prüfung meist schon nach 3 Monaten wiederholen. in der Zwischenzeit arbeitet man dann weiterhin auf Station, immer noch als Schülerin.

@Tommi
Ja,man kann Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen, aber ich würde Euch raten, einen Anwalt zu nehmen,der sich damit auskennt,einen Arbeitsrechtler z.B. und alles weitere über ihn laufen zu lassen.
Viel Erfolg!
 
das is ja schon wahnsinn
un wenn man dann pech hat dann sind die 3 jahre umsonst gewesen
oh je ich bekomm jetzt schon weiche knie wenn ich nur dran denke meine ausbildung beginnt im oktober

na dann drück ich euch ma noch die daumen
 
Hallo Tommi1708,

bitte benutze mal hier im Forum die Funktion Suchen mit dem Suchwort "praktisch durchgefallen" ! Dort gibt es schon jede Menge Informationen!

Deine Tochter bekommt einen amtlichen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung bezüglich Einlegung von Rechtsmitteln. Die Prüfungsunterlagen sind bei der Prüfungsbehörde einsehbar.
Üblicherweise wird sie die Prüfung in ca. 6 Monaten wiederholt, dazu muss! sie an weiterer praktischer Ausbildung teilnehmen.(AusbPrVO 1985, § 7,4; hier noch auslaufend geltendes Recht). Sie sollte also unbedingt das Gespräch mit der Schule suchen und einen Verlängerungsantrag stellen, der in diesem Falle nicht abgelehnt werden kann.

Das Arbeitsrecht kann dir hier nicht helfen, denn die staatliche Prüfung ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang!
Vermutungen über eine mögliche Befangenheit/Benachteiligung müssen ggf. konkret belegt werden.
Da deine Tochter sicher schon volljährig ist, muss sie diese Schritte alle selbst einleiten, über deine Hilfe wird sie sich sicher freuen.
 
Hi,

danke für die Antworten. Jetzt bin ich erstmal zuhause beim Trösten.

Trotzdem nochmal nachgefragt:

Um durchzufallen muß ja die "Leistung" während der Prüfung schlechter wie ausreichend , also mangelhaft sein oder ????

Das bedeutet aus meiner "Laiensicht" eigentlich, dass ich den Patienten gefährden muß.

Mein Töchterlein mußte in ihrer Praktischen allerdings Patienten versorgen mit Beinbruch und Amputation, die konnten allerdings das meiste schon selber wieder machen.:weissnix::weissnix::weissnix:

Die Patienten wurden von den Lehrern ausgesucht.:wut::wut:

Grüße

Tommi
 
Was war den Ihr Fehler wenn ich fragen darf?
 
Trotzdem nochmal nachgefragt:

Um durchzufallen muß ja die "Leistung" während der Prüfung schlechter wie ausreichend , also mangelhaft sein oder ????

Das bedeutet aus meiner "Laiensicht" eigentlich, dass ich den Patienten gefährden muß.


Die Patienten wurden von den Lehrern ausgesucht.:wut::wut:


Bei einer Gefährdung des Patienten wird die Prüfung i.d.R. abgebrochen. Mehrere "kleine" Fehler summieren sich halt auch. Die praktische Prüfung besteht aus 13 (es mögen auch 14 oder nur 12 sein) Einzelnoten, benotet wird z.B. die erstellte Pflegeplanung, Hygiene, Wirtschaftlichkeit,die Reflektion am Ende der Prüfung usw.

Dass die Patienten von den Prüfern ausgesucht werden ist auch üblich. Als Schüler stellt man 5 Pat. vor und aus der Gruppe werden 1-3 Patienten gewählt, je nach Pflegeaufwand.

Wünsch Euch viel Erfolg!
 
Um durchzufallen muß ja die "Leistung" während der Prüfung schlechter wie ausreichend , also mangelhaft sein oder ????
Ja, Notendefinition laut § 6 AusbPrVO: ...wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

Mein Töchterlein mußte in ihrer Praktischen allerdings Patienten versorgen mit Beinbruch und Amputation, die konnten allerdings das meiste schon selber wieder machen.:weissnix::weissnix::weissnix:
Die konkrete Prüfungssituation lässt sich von aussen nicht darstellen. Mutmassungen sind nicht weiterführend.
Die Patienten wurden von den Lehrern ausgesucht.:wut::wut:
Hierzu lies § 14 Abs.2 AusbPrVO.:idea:
 
Hallo YouAndMind,

der Fehler war wohl, dass Sie bei einem Patienten den ZVK beim Verbandswechsel zugedreht hat.

Allerdings hat sie den Prüfern dann gesagt, dass sie sich nicht sicher ist ob das so in Ordnung ist. Antwort: "Nicht so dramatisch".

Grüße

Tommi
 
Hm. Mich würde mal Interessieren wieso Sie Ihn zugedreht hat? Weil irgendwas muss Sie sich dabei ja gedacht haben. Wieso sollte er nicht laufen wenn ich den ZVK-VW mache?

Jetzt mal ne frage an alle schon ausgelernten.

Es kann doch schon gefährlich werden wenn ich nen ZVK zudrehe wenn ich nen VW mache oder nicht? ( Nehmen wir mal an es hängt Dopa und sowas dran)?

Wie sieht es dan aus? Würde mich persönlich Interessieren.
 
Es ist wichtig,dass der ZVK durchgängig bleibt,deshalb sollte man immer etwas laufen lassen. Wenn das nicht geht,z.B. wenn der Patient zu einer untersuchung muss, haben wir ein sog. Liquimin-Schloss angelegt,damit der ZVK hinterher noch durchgängig ist.
 
Hallo,

in diesem Thread geht es um ein nicht bestandenes praktisches Examen.

Fragen zum ZVK bitte im entsprechenden Thread stellen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,

dachte sich das so wie´s sunnyMK beschrieben hat, weil´s wohl auf anderen Stationen auch beim Verbandswechsel teilweise üblich war.

Naja, sei´s drum, die erste Aufregung hat sich gelegt. Jedoch alle die mit ihr zu tun hatten verstehens immer noch nicht.

Hat heute so Hinweise für die Benotung bekommen, da stands wohl kippelig eben zwischen ausreichend und mangelhaft.

Hab dann heute morgen mal im RP angerufen, weil sich die Lehrkräfte mit Händen und Füssen wehren auch nur andeutungsweise zu sagen an was es lag.

So Sprüche wie "Ne 4 sieht halt schlecht aus im Zeugnis" kommen denen allerdings über die Lippen.

Was soll man davon halten ???? Da staunte selbst die Dame vom RP.



Die im RP waren wirklich supernett und versprachen baldige "Abhilfe", nachdem ich den Sachverhalt wie im ersten Beitrag bereits geschrieben, erläutert habe.

Jetzt heisst´s halt ein bisschen warten. Habe Rückrufversprechen vom RP spätestens Freitag.

Schau mer mal.

Grüße

Tommi
 
Moin Moin!

Oha...das sit ja echt heftig dann auch noch solche Sprüche zu bekomen von wegen "ne 4 im Zeugnis sieht doof aus" ... das kann ja wohl nicht wahr sein. Später schaut keiner mehr nach den Noten, sondern nur nach der Examensurkunde.

Finde es klasse, wie du deine Tochter unterstützt!

Mich würde mal interessieren, ob die Prüfer wußten,daß deine Tochter eine Stelle hat? ...denn wenn sie es wußten,d ann ist es doch erst recht so, daß ne 4 *nix machen* würde...bzw sie ihr mit der 5 große Steine in den Weg legen (wollten? ).

War bei der Prüfung denn jemand von der Station dabei? ...und wie geht die/derjenige damit um? Könnt ihr da fragen?

Ich bin gespannt auf die weiteren Entwicklungen und werde auf jeden Fall weiter mit lesen ...und die Daumen drücken für deine Tochter!!!
 
@tommi1708- darf ich fragen, welchen Bezug zur Krankenpflege sie haben außer das ihr Kind diesen Beruf ergriffen hat? Welchen Beruf üben sie aus?

Elisabeth
 
Mich würde mal interessieren, ob die Prüfer wußten,daß deine Tochter eine Stelle hat? en.
Naja, ob die "praktischen" Prüfer es wussten, keine Ahnung. Die Klassenlehrerin wußte es jedensfalls.

Von dieser kamen, einen Tag nach der "Praktischen", dann noch so Sprüche zu einer Mitschülerin wie: " In *** können Sie sich jetzt bewerben, da werden Stellen frei". Mit *** ist die Klinik in der meine Tochter die Stelle gehabt hat gemeint.

Eben das macht mich so wütend und zwar so, dass mich mir hier im Forum wahrscheinlich auch ein bisschen Frust von der Seele schreibe ("Bauchmensch") !!!
..denn wenn sie es wußten,d ann ist es doch erst recht so, daß ne 4 *nix machen* würde...bzw sie ihr mit der 5 große Steine in den Weg legen (wollten? ).
Eben...Letzteres könnte man fast annehmen.
War bei der Prüfung denn jemand von der Station dabei? ...und wie geht die/derjenige damit um? Könnt ihr da fragen?
Leider nicht. Aber die Mentorin kann´s auch nicht fassen. Von der Station erhielt sie ja ein paar Tage nach der Praktischen eine Beurteilung mit 1+, also eine Note die es ja in dieser "Güte" eigentlich nicht gibt.
@tommi1708- darf ich fragen, welchen Bezug zur Krankenpflege sie haben außer das ihr Kind diesen Beruf ergriffen hat?
Naja, den Bezug zur Krankenpflege bekam ich leider unfreiwillig als meine Tochter am Herz operiert wurde, Gott sie Dank ohne Spätfolgen, und in dieser Zeit die Klinik die zweite Heimat meiner Frau und mir wurde. In dieser Zeit wurde mir auch bewusst welch knochenharter Job da ausgeübt wird sah aber auch gleichtzeitig wie die Pfleger-/Pflegerinnen mit jedem genesenen Patienten für ihre Arbeit belohnt wurden.
Welchen Beruf üben sie aus?
Ist das so wichtig ? Erfreulicherweise habe ich auch jeden Tag mit vielen verschiedenen Menschen zu tun. Allerdings im beratenden Bereich. Kurzum ich leite eine Versicherungsagentur und da ich ein sogenannter "Bauchmensch" bin erstreckt sich mein Arbeitsbereich nicht nur auf das fachliche Beraten und den Verkauf sondern, in der heutigen Zeit insbesondere, auch auf das Zuhören und Seelentrösten.

Also ein Job, so übe ich ihn jedenfalls aus, der nicht nur Fachkenntnis abfordert sondern auch eine ganze Portion Menschenverstand und Menschlichkeit voraussetzt bzw. sollte !!!

Möchte fast behaupten, da ähneln sich die Berufsbilder doch etwas...gell ?

Grüße

Tommi
 
Hallo Tommi,

durch das Examen zu fallen, ist sicher schlimm. Hat deine Tochter schon Einspruch eingelegt und eine Einsicht in das Prüfungsprotokoll beantragt?
Das wäre nämlich in meinen Augen das einzig Sinnvolle und eben bei Bedarf einen Anwalt hinzuziehen.
Was wir hier machen, sind Mutmassungen die sich auf Hören-Sagen beziehen.
Die Aussagen die die Klassenlehrerin von sich gegeben hat, stammen vermutlich auch aus 2. bis 3. Hand?
Ausserdem soll es Krankenhäuser geben in denen mehr als eine Stelle frei wird.
Hat deine Tochter die Lehrerin direkt angesprochen?
Ich bin keine Freundin von Mutmassungen.
Ich wünsche deiner Tochter viel Glück.

Liebe Grüsse
Narde
 
ich bin keine Freundin von Mutmassungen.
ich eigentlich auch nicht. Vielleicht sehe ich die Sache im Moment noch zu emotional.
Die Aussagen die die Klassenlehrerin von sich gegeben hat, stammen vermutlich auch aus 2. bis 3. Hand?
mag schon sein, allerdings war dies über die Lehrzeit leider nicht nur bei ihr so.

Aber Du hast recht , am besten erstmal Blutdruck und Puls senken und die Sache ruhig angehen.

Morgen will ja das RP wegen der weiteren Vorgehensweise zurückrufen. Bin mal gespannt.

Grüße

Tommi
 
Als fünffache Mutter mit dem "Morbus Glucke" *g* kann ich durchaus ihre Besorgnis nachvollziehen.
Ich würde trotzdem empfehlen wollen, dass sie sich beratend im Hintergrund halten und ihre Tochter agieren lassen. Als erwachsner, verantwortungsbewußter Mensch wird dies von ihr erwartet- gerade in unserem Beruf.

Elisabeth
 

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