Rechtschreibfehler bei der Prüfung?

Kekschen

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Hallo,
hab mal drei Fragen zum Examen.
Hatte gestern und vorgestern schriftliches Examen und habe ein ganz schlechtes Gefühl! Mit welchen Notendurchschnitt hat man bestanden? Ist man schon mit 4,1 oder erst mit 4,5 durchgefallen?

Ist es richtig das man bei Rechtschreibfehler Punkteabzug bekommt? :gruebel:
Ein Lehrer bei uns gibt uns bei Rechtschreibfehler Punkteabzug bei einen Fehler im Wort zieht er 0,5 ab und bei zwei Fehler gibt es gar keinen Punkt auch wenn man den Sinn vom Wort noch erkennen kann. Ist das erlaubt?
Wäre nämlich ganz schlecht für mich weil ich in der Rechtschreibung noch nie sehr gut war.

Hat man eigentlich einsicht in die Prüfungsunterlagen nach der Prüfung?

Das schlimmste ist das ich noch bis zum 18 September warten muß bis ich mein Prüfungsergebniss erhalte.

Gruß Kekschen
 
Hallo,
Grenze zum bestehen ist eigentlich die 4,0.
bezüglich der Rechtschreibfehler ...:gruebel: tja...keine Ahnung. Vielleicht eine Schul - oder Landesinterne Regelung?
Ich kann mir schon vorstellen, dass es Abzug bei falsch geschriebenen Fachwörtern gibt....vorallem, wenn man sie als solche nicht mehr erkennen kann.
Ich glaube aber kaum, dass die Grundlagen wie Groß- und Kleinschreibung, Kommaregeln oder Grammatikfehler ins Geweicht fallen.

LG,
Lillebrit
 
Hallo, ich hatte auch grad die schriftlichen Prüfungen. Und bei uns werden keine Punkte abgezogen wenn es wirklich nur Rechtschreibfehler sind, bin ja selbst keine deutsche und hatte natürlich auch Angst davor. Kriege am 23. August die Ergebnisse und da auch noch die mündliche Prüfung. :verwirrt:
 
Hallo,
ist das nun ein Gesetz mit den Rechtschreibfehlern oder nur Schulintern??? Darf das dann überhaupt sein??? Kann doch nicht angehen, das jemand eine schlechtere Prüfung schreibt weil in der einen Schule die Rechtschreibfehler angerechnet werden und der andere eine bessere Note bekommt obwohl er weniger wusste aber keine Fehler hatte. Voraussetzung natürlich, das man das Wort als solches erkennt.
 
es kommt natürlich ganz darauf an in welchem wörtern man rechtschreibfehler hat ... wenn es ein fachbegriff ist und man z.b. gastroskobie anstelle von gastroskopie schreibt .. naja, dann muss man doch einfach punkte abziehen, oder nicht?

erkundigt euch mal wann fehler angerechnet werden.
 
Hallo Tanja_K,
also ich finde nicht das es da Punkteabzug geben muß, weil in der Aufregung kann es schon mal passieren das man Gastroskobie anstatt Gastroskopie schreibt. Man erkennt ja noch den Sinn des Wortes.
Der Lehrer hat gesagt das man schon Punktabzug bekommt wenn man z.B. Appendix nur mit einen P schreibt.

Ist das mit den Rechtschreibfehlern gesetzlich geregelt?
Hat man einsicht in seine Prüfungsunterlagen?

Gruß Kekschen
 
Also ich fände es ein wenig übertrieben Punktabzug für Rechtschreibfehler zu geben. Klar wenn man den Sinn eines Fachbegriffs dann net mehr erkennen kann, kann man es verstehen, aber wenn Dein Lehrer schon für ein vergessenes "p" bei Appendix einen halben Punkt abziehen will, ist das unverständlich. Ich kann mit net vorstellen, dass sowas, wenn es hart auf hart kommen sollte, irgendwo bestand hat.
Man bedenken nur mal, dass jemand auf Grund von 3 oder 4 Rechtschreibfehlern, die vieleicht 2 Minuspunkte machen, die Prüfung net schafft.
Ich glaube einfach, Euer Lehrer versucht sinnlos Druck aufzubauen, was eigentlich net nachvollziehbar ist.
Erkundige Dich doch einfach bei Leuten die vor Dir bei Euch das Exmanen gemacht haben.
 
ich amche in hessen examen... und wir haben keine einsicht in unsere unterlagen. Es sei denn wir stellen nach der prüfung einen antrag beim RP. Wir bekommen am ende nur unsere schriftliche note gesagt...:|
 
sira231284 schrieb:
Es sei denn wir stellen nach der prüfung einen antrag beim RP.
also habt ihr doch Einsicht!!! Was hindert euch daran, den Antrag zu stellen? Jeder Prüfling hat das Recht auf Einsicht in seine gesamten Prüfungsunterlagen und damit auch die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Prüfungsentscheidung, erst recht bei der völligen Fehlgewichtung in der Bewertung von Rechtschreibfehlern.
Im oben zitierten Satz sind allein schon mehrere Rechtschreibfehler enthalten, hochgerechnet auf eine Klausur müssten alle Leute eine Bewertung zwischen "Mangelhaft" und "Ungenügend" haben.
 

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