Als geschützte Berufsbezeichnung gilt "Psychologischer Psychotherapeut"; eine zweijährige, kostenintensive Weiterbildung, die sich an das Studium der Psychologie anschließt.
Allerdings dürfen diese Weiterbildung auch Mediziner machen und sind dann ärztliche Psychotherapeuten.
Zudem muss die Kassenzulassung extra beantragt werden, ansonsten darf der Therapeut nicht über die Krankenkasse abrechnen, privat schon.
Weiterhin sollte man wissen, ob der Therapeut mit tiefenpsychologischem oder verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt arbeitet, wenn das auch heutzutage ineinander übergeht.
Psychoanalytiker wiederum müssen eine, ich glaube, 360stündige Lehranalyse machen bei einem dafür anerkannten Lehranalytiker. Voraussetzung: Psychologie-, Medizin- oder wohl auch Theologiestudium, wenn ich es recht in Erinnerung habe.
Psychiater sind Fachärzte für Psychiatrie, nicht unbedingt Therapeuten.