Pflegekasse oder Krankenkasse - wer bezahlt den Wechsel des Inkontinzematerials?

narde2003

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Frage im eigenen Interesse:

Ist der Wechsel des Inkontinenzmaterials (Vorlagen) eine Leistung der Pflegekasse oder der Krankenkasse?
Das Material selbst zahlt ja die Krankenkasse.

Bisher hat meine Mutter den Wechsel relativ gut selbst vorgenommen, nun "vergisst" sie es leider immer häufiger - liegt an der Demenz.

Das Pflegegeld ist schon ziemlich ausgeschöpft und von mir toleriert sie es nicht - die Rente auch nicht sooo üppig...

Neugierige Grüsse
Narde
 
Für mich ist das eindeutig eine Leistung der Pflegekasse. Die Krankenkasse übernimmt nur die Behandlungspflegen wie z.B. Insulin spritzen, Medigabe etc. Was ist mit dem Begriff Erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz? Könnte man darüber etwas mehr Geld bekommen?
 
Nein, die haben wir auch schon ausgeschöpft - die sind für Betreuungsleistungen und Aktivierungen.
 
Gebt ihr das Pflegegeld in bar aus?

Der Pflegedienst kann Kombinationsleistung abrechnen, d.h er rechnet eine Sachleistung ab, die in bar.

Man kann weitaus mehr Sachleistung beziehen, als Pflegegeld.

Pflegegeld:

Stufe 1: 235 €
Stufe 2: 440 €
Stufe 3: 700 €

Pflegesachleistung:

Stufe 1: 450 €
Stufe 2: 1100 €
Stufe 3: 1550 €

Der Pflegedienst rechnet nun "Kombination" ab.

Das bedeutet, dass der Sachleistungsanteil in % vom Sachleistungsgeld vom Pflegegeld anteilig abgezogen wird.
Wenn man also anteilig 30 % von der Sachleistung verbraucht wird 30 % vom Pflegegeld abgezogen, der Rest ausbezahlt.

Ich hoffe, ich habs verständlich dargestellt.

Trotz alledem wird es teuer und vermutlich reicht es trotzdem nicht.
 
Wieso zahlt die Krankenkasse das Inkontinenzmaterial? Dafür gibts normalerweise eine Pauschale der Pflegekasse in Höhe von 31 Euro (falls das noch stimmt) pro Monat.

Auf jeden Fall übernimmt die Krankenkasse keine Pflegeleistungen und Inkowechsel ist Pflegeleistung. Evtl. höher einstufen?
 
Wieso zahlt die Krankenkasse das Inkontinenzmaterial? Dafür gibts normalerweise eine Pauschale der Pflegekasse in Höhe von 31 Euro (falls das noch stimmt) pro Monat.

Auf jeden Fall übernimmt die Krankenkasse keine Pflegeleistungen und Inkowechsel ist Pflegeleistung. Evtl. höher einstufen?

@stormrider: Weil die gesetzlichen Krankenkassen bei schriftlicher Verordnung durch den Hausarzt dazu verpflichtet sind, die Versicherten mit einer adäquaten (Menge und Art der Produkte, sofern im Hilfsmittelkatalog aufgeführt) auszustatten. Häufig haben sie Verträge mit den Anbietern, und die liefern die Produkte bei entsprechender Verordnung nach Haus. Die 31 € sind von der Pflegekasse und gedacht für, Handschuhe und ähnliche Dinge die die häusliche Pflege erleichtern sollen.

@narde: Ich würde auch versuchen bei einer Demenzkranken die Pflegestufe erhöhen zu lassen. Wenn ein Demenzkranker regelmäßig Hilfe beim Vorlagenwechsel benötigt, dann macht das rein zeitlich für die nächste Pflegestufe schon einiges aus. Sagen wir mal 4-5x Wechsel der Vorlagen, inkl. Intimhygiene mind. 20 Minuten. Dazu Richten der Bekleidung mit 1-2 Minute je Vorgang, je nachdem was sie noch selbst kann. Sollte deine Mutter eine entsprechende Abwehr zeigen, sich helfen zu lassen oder erst dazu überredet werden müssen, kann man nochmal Zeit dazu rechnen. Auch die entsprechende Anleitung und Beaufsichtigung, damit sie es richtig selbststandig macht dauert meist längert als die oben veranschlagten 5 Minuten. Zudem kann man auch annehmen, wenn sie dass nicht mehr hinbekommt, es also eine weitere Abnahme der kognitiven Fähigkeit gegeben hat, sich dies auch in den anderen pflegerischen Verrichtungen zeigt. Ich würde einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen!

Gruß
Ludmilla
 
Ludmilla die Ärzte müssen dann aber auch Inkomaterial verordnen auf Rp. Das machen längst nicht alle.
 
Also, wir haben Kombileistungen vereinbart - nichts desto trotz, der Betrag ist relativ ausgeschöpft.
Inkomaterial wird vom Hausarzt verordnet - das muss er machen, weil es die Diagnose Inko gibt. - Das will ich auch nicht diskutieren.

Bei einer Dranginkontinenz wie meine Mutter es hat, braucht es keine 4 - 5 mal täglichen Wechsel der Vorlage, es würde 3 mal täglich, ggf. auch 2 mal täglich ausreichen, weil sie nur zu langsam ist um zur Toilette zu gehen.
Theoretisch wäre ein Toilettentraining nicht schlecht, aber, wie gesagt mit den Kombileistungen werden ihr noch ca. 20 - 30 Euro im Monat ausgezahlt, der Rest geht an den Pflegedienst.

Der Betrag für die Inkoversorgung ist auch gerade wieder gesenkt worden, bzw. es gibt einen neuen Lieferanten, der noch nicht wirklich von ihr akzeptiert wird, was es auch nicht leichter macht.
Nächsten Monat werden wir vermutlich wieder auf den "alten" zurückgreifen und den Differenzbetrag drauflegen.

Ich werde morgen mal den Pflegedienst anrufen, die sollten es ja wissen :)
 
Ludmilla die Ärzte müssen dann aber auch Inkomaterial verordnen auf Rp. Das machen längst nicht alle.

Warum sollten sie das nicht tun? Die Budgetierung kann nicht der Grund sein, denn Hilfsmittel (und das sind Inko - und Stomaartikel) fallen nicht unters Budget.
siehe auch hier: BVMed: Hilfsmittel fallen nicht unter die sektorale Budgetierung
Also was kann dann der Grund sein, es nicht zu verordnen? Es gibt für mich keinen nachvollziehbaren.....
Einen schönenl Restsonntag noch
Ludmilla

@ narde: hat deine Mutter eine Zuzahlungsbefreiung bei der Kasse beantragt, bei niedrigem Einkommen ist das schon mal erfolgvsprechend....
 
Zuletzt bearbeitet:
@ narde: hat deine Mutter eine Zuzahlungsbefreiung bei der Kasse beantragt, bei niedrigem Einkommen ist das schon mal erfolgvsprechend....

Deine Mutter ist doch auch chronisch krank, da liegt die Grenze sogar bei nur 1%. Bei mir sinds z.B. durch die chronische Erkrankung nur noch 40 Euro Zuzahlung jährlich, nur durch das niedrige Gehalt wären es 140 Euro.
 
ja, die haben wir schon.
 
Was hat deine Mutter denn für eine Pflegestufe? 1? dann sollte man schauen, sie höher eingestuft zu bekommen. Am besten ein Pflegetagebuch führen, damit wirklich die realistischen Zeiten angerechnet werden. Die Kassen rechnen gerne pauschale zeiteinheiten, die aber in der Realität viel zu kurz sind.
Da würde ich ansetzen.
 
Klare Sache !

Bei Pflegestufe - egal welche:

Man hole sich ein Rezept vom Hausarzt über "Inkontinenzartikel
für 6 Monate" mit schlüssiger Diagnose darauf.

Dann ruft man seine Kasse an und lässt sich deren Vertriebspartner
dafür benennen. Dorthin geht das Rezept.
Der schickt ein Musterpaket und einen Vordruck: "Mengenverbrauchs-
einschätzung". Anschauen, probieren, Vordruck zurückschicken und
schon läuft das Ding. Wenn der erste Karton fast leer ist, fordert
man telefonisch nach. So braucht man nicht für 1/2 Jahr
einzulagern ;-)

Die 31Euro-Pauschale hat damit nichts zu tun: Die steht dem
pflegenden Angehörigen für Handschuhe, Desinfektion u.s.w. zu.

Das alles sollte Euer Pflegedienst Euch (Zumindest als Beratung,
besser per Erledigung *Kulanz*) schon mühelos rüberbringen.

(Der Wechsel der Einlage als solcher ist SGB XI "Hilfe bei der Ausscheidung")

LG, Frieda
 
Hallo Elfriede,

wie man an das Material kommt steht nicht zur Diskussion. Bei der AOK ist das Rezept auch 12 Monate gültig.
Das Inkontinenzmaterial benutzt sie ja auch schon länger.

Es geht auch nicht um die Pflegemittelpauschale.

Danke - somit ist es eine Leistung der Pflegekasse. Somit ist es für mich klar.
Dann werden wir vermutlich eine andere Leistung streichen...

lg
Narde
 
Hi Narde,
das Jahr geht zur Neige, habt Ihr schon Verhinderungspflege ausgeschöpft (oder hab ich das überlesen?), sonst gehen die 1550,-- flöten.
Stundenweise beantragen, dann kann man in Minuten Leistungen abrufen und die dürfen bei einem "normalen" Einsatz mit erbracht werden.
:wavey:
 
Danke für den Tipp - die haben wir dieses Jahr noch nicht aufgebraucht.
 
Hallo an alle,

ich glaube ihr bringt da alle einiges Durcheinander.

Zunächst einmal sind Inkontinenzprobleme Leistungen aus der Pflegekasse nach SGB XI. sofern eine Pflegestufe vorliegt. Die Krankenkasse hat damit erstmal rein gar nichts zu tun.
Ist eine Pflegstufe da, kann sie in Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung abgerufen werden. In diesem Fall wäre es hilfreich zu wissen, was hier vorliegt.

Die besagten 31€ der Pflegekassen sind "Pflegehilfsmittel", die keine Inkontinenzmaterialien einbeziehen.

Auch das eine Demenz vorliegt besagt lediglich, das ein erhöhter Satz an Pflegestufe abgerufen werden kann. Die Betreuung ist nach §45b SGB XI und hat wiederum nichts mit Inkontinenz oder Ausscheidung zu tun. Sie dient der Hilfe und Unterstützung im Alltag, bis hin zur Angehörigenberatung, nicht mehr und nicht weniger. Es wird immer wieder anderweitig verwendet, was aber im rechtlichen Sinne nicht erlaubt ist.

Um Geld zu sparen kann man eine Rezeptgebührbefreiung beantragen, die aber auch nicht alles "befreit" an Zuzahlungen. Hier hilft meist nur, günstige Version des Inkomaterials suchen.

Die einzige Möglichkeit zusätzlich wäre die Verhinderungspflege, damit kann man sicherlich die Einsätze "verlängern".

Gruß

Saddel
 
Hallo Saddel,
ich will dir nicht zu nahe treten, aber dein Beitrag fasst lediglich zusammen, was hier im Thread bereits gesagt und vorgeschlagen wurde. Von durcheinander bringen kann so gar keine Rede sein.
Gruss Ludmilla
 
Moin Saddel,

Inkontinenzprodukte gehören zu den Verbrauchsmaterialien (Produktgruppe 54) und könne über die €31,-- pro Monat bezigen werden.
Zur Produktgruppe 54 gehören saugende Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Händedesinfektion und Vorlagen und Windelhosen.
 
Das Inkomaterial gibt es über ein Rezept von der Krankenkasse.
Inko-Unterlagen - über die 31 Euro der Pflegekasse. Über die Qualität mag ich jetzt nix sagen, da die AOK den Lieferanten gewechselt hat. Jetzt kann man die dafür ganz platzsparend aufbewahren...
 

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