Hat jetzt nix direkt mit Eurer Diskussion zu tun, aber immerhin habe ich jetzt mal von unserem Sozialministerium ne Antwort bzgl. Stand Kammer BaWü erhalten, das wichtigste habe ich Fett markiert:
"(...) vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom xx.xx.2019 und die Nachfrage von heute xx.xx.2020 zur Einführung einer Landespflegekammer.
Im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode haben sich die beiden Regierungsfraktionen auf die Durchführung einer repräsentativen Umfrage bei den Pflegefachkräften zur Frage der Einführung einer Pflegekammer verständigt. Die Gründung einer Pflegekammer wurde daher an das repräsentative Votum der Pflegefachkräfte (und Auszubildenden) geknüpft. Diese sollten selbst darüber entscheiden, ob eine Pflegekammer eingeführt wird. Die Befragung der Pflegefachkräfte und Auszubildenden in der Pflege wurde durch ein unabhängiges Institut zwischen Februar 2018 und April 2018 durchgeführt.
Das zentrale Ergebnis dieser repräsentativen Umfrage ist, dass sich mit 68 Prozent über zwei Drittel der Pflegefachkräfte und Auszubildenden für die Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg aussprechen. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) ist dagegen, sechs Prozent machen keine Angabe. Die Zustimmung zur Einrichtung einer Pflegekammer zieht sich durch alle Einrichtungsarten, Berufsabschlüsse und Altersgruppen. Auch bei allen Arten von Trägern gibt es klare Mehrheiten für die Einführung einer Pflegekammer. Unter den Auszubildenden liegt die Zustimmung zur Gründung einer Kammer bei 72 Prozent, abgelehnt wird sie von 24 Prozent.
Das Ministerium für Soziales und Integration sieht in diesem klaren Votum die Legitimation für die Initiative zur Einführung einer Pflegekammer.
Für die Einführung einer Pflegekammer, wird eine gesetzliche Grundlage benötigt. Diese Rechtsgrundlage in Form eines Landesgesetzes ist derzeit in Bearbeitung. Ziel ist, die Rechtsgrundlagen in der laufenden Legislaturperiode, die bis zum Frühjahr 2021 andauert, in Kraft zu setzen. Hierzu soll eine Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes genutzt werden. Die geplante Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen im Einzelnen wird im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahrens bekannt gegeben werden. Dieses hat aktuell noch nicht begonnen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Der Start des Anhörungsverfahrens wird über die Homepage der Landesregierung (Beteiligungsportal unter
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ ) bekannt gegeben werden. (...)