Pflegeberatung §45

jewel

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01.02.2006
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Hallo zusammen!

Mich würde gern interessieren, wie bei euch die Pflegeberatungen nach § 45 in der ambulanten Pflege laufen.

Wie lange dauert durchschnittlich eine Beratung?
Welche Themen umfassen die Beratungen, die die Kassen bezahlen?
Wie organisiert ihr euch, also wird es im Rahmen der § 37er Fachberatungen gemacht oder werden dafür extra Termine ausgemacht?

Bei uns läuft es jetzt erst so langsam an und es fehlt noch etwas Struktur.
Ich hoffe auf einige Ideen von euch.

Vielen Dank
 
Bei uns wurde die Pflegeberatung im Rahmen der § 37 Beratung gemacht, Verweis auf die zustehende Kurzzeitpflege (Urlaub für die Angehörigen), Fragen zur Pflege beantworten, schauen ob alle Pflegehilfsmittel vorhanden sind (Lifter, Pflegebett usw.), informieren wo man bei Bedarf diese herbekommt (über Rezept Hausarzt/Sanitätshaus), was man bei Verschlechterung des Pflegezustands machen kann, soll, bei Pflegestufe 3 Kontrolle der Haut / Dekubitus, Fragen ob die Angehörigen mit der Pflege zurecht kommen, den zu Pflegenden fragen, ob er zufrieden mit der Pflege ist, schauen ob die Pflege in Ordnung ist. Darauf hinweisen, dass sie bei Fragen immer die/den PDL anrufen können, er/sie steht ihnen jederzeit zur Auskunft bereit. Pflegeberatung nach § 45 (gibt's als Weiterbildung) übernimmt bei uns der Pflegestützpunkt. Er wendet sich vor allem an "neue" Pflegebedürftige. Dort fährt die Pflegekraft zu den Betroffenen und informiert sie. Tipp: falls ihr auch so einen Pflegestützpunkt habt erkundige dich doch da mal oder bei den Krankenkassen sitzen auch oft ausgebildete Berater nach § 45.
 
Nach 37,2 muss, 45 kann beraten werden.
Beides wird unabhängig voneinander durchgeführt und abgerechnet.
Wird während eines 37,2' Gesprächs festgestellt, es gib herausragende Probleme, kann hierzu eine gesonderte Beratung erfolgen.
Dies ist z.B. neben dem finanziellen Aspekt auch zeitmäßig wichtig. Bei uns waren Faustregeln: 37,2 halbe Stunde, 45 kann 1- 1,5 Std. dauern, je nachdem, wie erfolgreich die Wissensvermittlung abläuft. Stellst Du fest, dass der zu Schulende nach 45 Minuten erschöpft ist, machst Du einen weiteren Termin aus und überprüfst das Vermittelte.
Vergütung von Kasse zu Kasse unterschiedlich, mal nach Minuten, mal nach Einheiten, mal mit Anfahrt, mal pauschal.

Themen:gucken wo ist das Problem? Das ist das Thema.
 
vielen Dank für die Antworten.

Ich stell mir die Frage, was genau der Unterschied zwischen §37 und §45 ist.

Wir haben mittlerweile ausgebildete §45 Berater bei uns, aber so richtig habe ich noch nicht den Überblick.
Ich mache bei uns die §37 Beratung und für mich waren sämtliche Beratungen mit inbegriffen, jetzt heißt es wir können über den §45 zusätzliche Beratungen/Schulungen abrechnen.

Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich zB dazu berate, wie genau Hilfsmittel funktionieren oder sämtliche Prophylaxen dem Pflegenden erklären so ist das dann eine §45 Beratung? Auch wenn ich zB über Verhinderungspflege, Tagespflege etc. und deren Kostenübernahme informiere?

Habt ihr damit Erfahrungen, ob die Kassen auch immer die Kosten übernehmen?
 
Richtig, jewel,

bei 37,3 (tschuldigung, hatte im #3 fälschlich 37,2 geschrieben) stellst Du eigentlich nur fest, ob die Pflege gesichert ist, also die Mittel der Kasse zweckmäßig eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang kannst Du erfassen, ob weitere Hilfsmittel oder Beratungen erforderlich sind. Dies trägst Du ja auch ein.
2. Schritt ist dann die individuelle Beratung zu dem bestehenden Problem oder Anwendung des Hilfsmittels und Abrechnung über 45. Beide Leistungen müssen unabhängig voneinander erfolgen, also nicht: "wo ich schon mal da bin, berate ich Sie auch zur Inkontinenz und rechne beides ab".

Beraten kannst Du im 45a'er auch über Verhinderungspflege etc, insbesondere, wenn Du eine Überlastung der Pflegeperson feststellst. Grundsätzlich hatte ich bei jedem 37' Einsatz auch das Thema Verhinderung angesprochen (weil der Einsatz laufen muss und du bei der Gelegenheit auch Verkaufsgespäche führen kannst; irgendwo muss das Geld ja herkommen).
Was auch im Rahmen des 45a' laufen kann ist psychosoziale Beratung, d.h. eigentlich nicht direkt eine zielführende Beratung (Anwendung von Hilfsmittel u.ä.) sondern hier haben die Pflegepersonen auch mal die Möglichkeit, ihren Frust und ihren Druck los zu werden. Auch finanzielle Sorgen, wie bezahle ich das alles etc. Hier steht man eigentlich nur begleitend und gesprächsführend zur Seite.

Ansonsten: auch mal in die Gesetze schauen :)

...aber, wenn ihr ausgebildete Pflegeberater habt, wieso klappt bei Euch die Kommunikation nicht? :gruebel:
 
Ich war dazu zu einer Weiterbildung bei unserem Verband (BPA). Dort wurden genau diese Dinge besprochen, auch wie man das Einbetten und umsetzen kann. Es gibt soviele Einzelheiten, z.B welche Kassen das bezahlen, dass man auch über die Angehörigen abrechnen kann, dass man auch beraten kann, wenn keine Pflegestufe vorliegt usw.

Die Beratung nach § 45 ist eine feine Sache, weil man sich für die Patienten endlich mal Zeit nehmen kann. 1 h Gespräch, bezahlt (und besser, als die Pflege selbst) das ist Luxus. Ich mache zu allen Bedarfen Beratungen, Schulungen, wo es eben nötig ist. Wir haben einen eigenen Prozess dazu geschaffen, neue Dokumente über das Verfahren und die Schnittstellen. 3 Leute haben sich Gedanken gemacht, waren zur Weiterbildung, haben daraus entwickelt, was zu uns passt.

Heute z.B war ich bei einer Familie, die wollten wissen, wie man eine Pflegestufe bekommt. 1 h Beratung zum Thema.
 
vielen Dank, ihr habt mir sehr weitergeholfen :-) :-)

ja bei uns ist das noch alles im Prozeß, die Pflegeberater wurden gerade erst ausgebildet und es fehlt noch eine Struktur.

Mir fehlt gerade dazu noch ein richtiges Konzept bei uns, denn wenn ich das mache, soll es auch Hand und Fuß haben finde ich.
Ich würde es auch gut finden, wenn man den Angehörigen anschließend Informationen aushändigt über die Themen, die man berät.
Also zB. beim Thema Inkontinenz Informationen zu Toilettentraining, Verordnung IKM, Hilfsmittel
oder zum Thema Demenz Broschüren dazu aushändigen.
Habe mir überlegt Stück für Stück für einzelne Themen etwas auszuarbeiten.
Da gibts ja dann noch einiges zu tun^^

Danke für eure Infos:-)
 
Hi jewel,
ich hatte dazu Pflegetaschen eingeführt, d.h. für die gängigen Themen jeweils eine Sammlung zusammengestellt an Infomat (z.B. Sturz, Inkomat, Dekubitus, Kotrakturen, eingeschränkte Alltagskompezenz), Flyern, weiterführende Adressen, Unterlagen, die Du dann wiederum zur Abrechnung brauschst.

Derjenige, der dann eine Beratung machen wollte, schnappte sich dann die Tasche und konnte spontan loslegen. Das hat den Vorteil, dass alle Berater die gleichen Unterlagen verwenden und immer alles griffbereit ist.
 
Hallo Britta,

ja das ist eine gute Idee.
so in der Art habe ich mir das auch vorgestellt :-)