Pflegebedarfserhebung

Sherie

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hallo :) ich steh kurz vor dem schriftlichen examen und hätte da ne frage zur pflegebedarfserhebung...

wenn die frage so lautet "Nennen Sie die Aufgaben der Pflegeperson bei der Pflegebedarferhebung in der Klinik"

was muss man denn dann in etwa hinschreiben?
 
Das ist eine gute Frage!!! ICh habe auch bald mein schriftliches Examen und ich bin total durcheinander!!!!:gruebel:

Die Pflegebedarfserhebung...ich suche schon den ganzen Vormittag nach einer Antwort...und finde keine :cry:

Kann uns da jemand helfen?????
 
Hallo,

Aufgabe ist es die Pflegeanamnese zu erstellen um sich ein Bild vom "Ist" Zustand zumachen, dann müssen die Pflegeprobleme/Diagnosen analysiert werden.
Ihr macht doch eure Pflegebedarfserhebung ganz automatisch.
Ihr schaut den Pat an und analysiert wo er Hilfe braucht oder nicht.

LG Martin
 
Das miter Analyse ist ja klar. Das ist auch im Teil A zu bearbeiten aber im Teil B wir eben gefragt was für eine Pflegebedarfserhabung ich für die Klinik und später für Zuhause/Entlassmanagment erhebe.

In Teil A bei den Pflegeproblen Priorisiere ich, im Teil B muss ich anhand meiner Priorisierung (z.B.: 1. schmerz) die Pflegebedarfserhebung nennen.

Was wäre zu Schmerz die Pflegebedarfsehebung in der Klinik und zuhause??

Klinik: Schmerzmanagment, schmerzskala.
(muss ich auf die assessments genauers eingehen oder reicht es oberflächlich wie oben genannt, und bearbeite ich es am Tag2 genauers??)
 
also pflegebedarfserhebung in der klinik ist ja klar, anamnese, körperliche untersuchungen, beobachtungen und so weiter

aber wie ist das mit der pflegebedarfserhebung in den übergang in die häusliche situation? ich weiß was sie mit der frage meinen, aber nicht wie ich den pflegebedarf eben in den übergang in die häusliche situation erhebe ;)
 
Die Evaluation geschieht ja dann z.B. über den Patienten selbst, oder durch z.B. den Hausarzt ( poststationär ) , oder?
 
Hallo, die Evaluation erfolgt nur durch die Pflegekraft.1
In dem sie z.B. den Patienten fragt.Der Hausarzt ist kein Pflegender und kann Pflege nicht evaluieren! Sei doch bite so selbstbewusst.
 
Also fährst du, nach dem der Patient entlassen, wurde zu ihm nach Hause um die Pflegemaßnahmen zu evaluieren?

Realtitätsbezug....
 
Hallo nochmal!Also wenn der Patient das Krankenhaus verlässt musst du einen Pflegeverlegungsbericht schreiben und/oder eine Entlassungsberatung durchführen.

Lg Martin
 
Pflegebericht / Entlassungsberatung findet alles noch stationär statt und nicht, wenn der Patient bereits zu Hause ist.

Es ging mir lediglich um die poststaionäre Versorgung des Patienten bezüglich Maßnahmen , die dann irgendwie ja evaluiert werden müssen.
 
Also ich stehe auf dem Schlauch.Wenn der Patient das Haus verlässt endet deine Verantwortlichkeit für den Patienten. Wenn er von der ambulanten Pflege versorgt wird, müssen die wieder den Pflegebedarf erheben und der Pflegeprozess geht wieder von vorn los. Wenn der Patient sich komplett alleine versorgt ist er ja auch nicht mehr Pflegebedürftig!
 
huhu:)
also zur Pflegebedarfserhebung:
erkennen, erfassen, ermitteln, sicherstellen....
z.B
erkennen von schmerzen
erfassen von schmerzstärke.....

wisst ihr wie ich meine??? also ich habs in meim examen im august zumidest so geschrieben und bestanden:)

lg und euch viel glück!
 
Nun, warum müssen wir in der Schule dann eine postationäre Pflegeplanung schreiben, auch wenn wir mit dem Patienten nach der Entlassung nichts mehr zu tun haben?

Laut den Prüfungen im Saarland ist das so... deshalb kamen meine Einwürfe.
 
Es soll ja auch Pflegekräfte in der ambulanten Pflege geben.
Denk dran, nicht für die Schule lernst du, sondern für das Leben...:thinker:
 
du musst doch rausfinden ob der patient nach dem stationären aufenthalt noch pflege braucht... und das klinikum leiert ja dann die pflegeüberleitung an... und das können die nur wenn du weißt ob der pat noch hilfe braucht oder nicht...

wenn sich der pat. das bein gebrochen hat zum beispiel musst du vor der entlassung planen ob er ohne hilfe zurecht kommt zu hause... in welchem geschoss er wohnt usw.... verstehst??
 
genau und z.B auch Pflegestufe beantragen, werden Hilfsmittel(z.B Duschstuhl usw..) benötigt wenn ja wo werden die beantragt usw..., Kontakt zum Soz.dienst herstellen, wenn nötig Pflegeverlegungsbericht beantragen...
solche Sachen eben...Entlassmanagment machst du im Berufsalltag doch auch oder?