- Registriert
- 02.09.2013
- Beiträge
- 5
- Ort
- Sachsen
- Beruf
- Gesundheits- u. Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- OP Pflege
Hallo!
Ich arbeite Vollzeit (40 Stunden á 8 Stunden täglich) und möchte mich gern nebenbei selbstständig machen. Die SuFu habe ich bereits genutzt, aber speziell auf meine Frage keine direkte Antworte gefunden.
Aber vorher eine kurze Erklärung:
Im Dezember 2012 ist meine Oma gestorben nach 3 monatiger Pflege.
Bei uns war ein ambulanter Pflegedienst tätig und nebenbei beschäftigte meine Mutter noch 2 Frauen, welche immer Stundenweise (eine täglich weniger Stunden) und eine kam immer Montags.
Bei uns wäre es anders nicht möglich gewesen, bis meine Mutter oder ich selbst zu Hause war, um sich um meine Oma zu kümmern, da z.B. mein Vater auf Montage ist und sowieso mit Pflege nichts am Hut hat.
Für uns war es sehr hilfreich, das jemand da war, und sich immer stundenweise noch um sie gekümmert hat.
Aber genug dazu.
Jedenfalls arbeite ich 40 Stunden und ca. 1 - 2 mal im Monat am Wochenende 12 Stunden Bereitschaftsdienst. Samstag oder Sonntag.
Ich möchte nebenbei sehr gerne auch den Menschen helfen und mal stundenweise in Familien aushelfen, dass sie am Wochenende mal weggehen können, oder allgemein mal etwas für sich tun können (Friseur, oder whatever). Oft sind ja nicht mal die kleinsten Dinge für sich selbst drin.
Selbstverständlich aber nebenbei auch noch ein wenig Geld nebenbei verdienen.
Beschränken soll sich aber die Nebentätigkeit auf ca. 3 - 6 Stunden die Woche.
Wie genau muss ich da vorgehen?
Ich bin mir nicht sicher, wie es dann als "Selbstständiger" neben dem Vollzeitjob anstellen muss.
Meinem AG in Kenntnis setzen ist klar, genauso ein Nebengewerbe anmelden ist auch klar.
Aber wie muss das nun weitergehen?
Muss ich dann auch direkt auch Rechnungen schreiben und dem Finanzamt sämtliche Einnahmen/Ausnahmen zuschicken?
Oder falle ich unter Einnahmen von 400€ im Monat dann auch in den Minijobbereich?
Und wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, fallen dann weitere Kosten an bis auf die Anmeldung? Also wenn ich jetzt keine Zeit oder Lust habe, etwas nebenbei zu arbeiten, dann für die Erlaubnis Geld zahlen muss?
Ich arbeite Vollzeit (40 Stunden á 8 Stunden täglich) und möchte mich gern nebenbei selbstständig machen. Die SuFu habe ich bereits genutzt, aber speziell auf meine Frage keine direkte Antworte gefunden.
Aber vorher eine kurze Erklärung:
Im Dezember 2012 ist meine Oma gestorben nach 3 monatiger Pflege.
Bei uns war ein ambulanter Pflegedienst tätig und nebenbei beschäftigte meine Mutter noch 2 Frauen, welche immer Stundenweise (eine täglich weniger Stunden) und eine kam immer Montags.
Bei uns wäre es anders nicht möglich gewesen, bis meine Mutter oder ich selbst zu Hause war, um sich um meine Oma zu kümmern, da z.B. mein Vater auf Montage ist und sowieso mit Pflege nichts am Hut hat.
Für uns war es sehr hilfreich, das jemand da war, und sich immer stundenweise noch um sie gekümmert hat.
Aber genug dazu.
Jedenfalls arbeite ich 40 Stunden und ca. 1 - 2 mal im Monat am Wochenende 12 Stunden Bereitschaftsdienst. Samstag oder Sonntag.
Ich möchte nebenbei sehr gerne auch den Menschen helfen und mal stundenweise in Familien aushelfen, dass sie am Wochenende mal weggehen können, oder allgemein mal etwas für sich tun können (Friseur, oder whatever). Oft sind ja nicht mal die kleinsten Dinge für sich selbst drin.
Selbstverständlich aber nebenbei auch noch ein wenig Geld nebenbei verdienen.
Beschränken soll sich aber die Nebentätigkeit auf ca. 3 - 6 Stunden die Woche.
Wie genau muss ich da vorgehen?
Ich bin mir nicht sicher, wie es dann als "Selbstständiger" neben dem Vollzeitjob anstellen muss.
Meinem AG in Kenntnis setzen ist klar, genauso ein Nebengewerbe anmelden ist auch klar.
Aber wie muss das nun weitergehen?
Muss ich dann auch direkt auch Rechnungen schreiben und dem Finanzamt sämtliche Einnahmen/Ausnahmen zuschicken?
Oder falle ich unter Einnahmen von 400€ im Monat dann auch in den Minijobbereich?
Und wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, fallen dann weitere Kosten an bis auf die Anmeldung? Also wenn ich jetzt keine Zeit oder Lust habe, etwas nebenbei zu arbeiten, dann für die Erlaubnis Geld zahlen muss?