OP-Pfleger und selbstständiger Nebenerwerb?

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02.09.2013
Beiträge
5
Ort
Sachsen
Beruf
Gesundheits- u. Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
OP Pflege
Hallo!
Ich arbeite Vollzeit (40 Stunden á 8 Stunden täglich) und möchte mich gern nebenbei selbstständig machen. Die SuFu habe ich bereits genutzt, aber speziell auf meine Frage keine direkte Antworte gefunden.

Aber vorher eine kurze Erklärung:
Im Dezember 2012 ist meine Oma gestorben nach 3 monatiger Pflege.
Bei uns war ein ambulanter Pflegedienst tätig und nebenbei beschäftigte meine Mutter noch 2 Frauen, welche immer Stundenweise (eine täglich weniger Stunden) und eine kam immer Montags.
Bei uns wäre es anders nicht möglich gewesen, bis meine Mutter oder ich selbst zu Hause war, um sich um meine Oma zu kümmern, da z.B. mein Vater auf Montage ist und sowieso mit Pflege nichts am Hut hat.
Für uns war es sehr hilfreich, das jemand da war, und sich immer stundenweise noch um sie gekümmert hat.

Aber genug dazu.
Jedenfalls arbeite ich 40 Stunden und ca. 1 - 2 mal im Monat am Wochenende 12 Stunden Bereitschaftsdienst. Samstag oder Sonntag.
Ich möchte nebenbei sehr gerne auch den Menschen helfen und mal stundenweise in Familien aushelfen, dass sie am Wochenende mal weggehen können, oder allgemein mal etwas für sich tun können (Friseur, oder whatever). Oft sind ja nicht mal die kleinsten Dinge für sich selbst drin.
Selbstverständlich aber nebenbei auch noch ein wenig Geld nebenbei verdienen.
Beschränken soll sich aber die Nebentätigkeit auf ca. 3 - 6 Stunden die Woche.

Wie genau muss ich da vorgehen?
Ich bin mir nicht sicher, wie es dann als "Selbstständiger" neben dem Vollzeitjob anstellen muss.
Meinem AG in Kenntnis setzen ist klar, genauso ein Nebengewerbe anmelden ist auch klar.
Aber wie muss das nun weitergehen?
Muss ich dann auch direkt auch Rechnungen schreiben und dem Finanzamt sämtliche Einnahmen/Ausnahmen zuschicken?
Oder falle ich unter Einnahmen von 400€ im Monat dann auch in den Minijobbereich?
Und wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, fallen dann weitere Kosten an bis auf die Anmeldung? Also wenn ich jetzt keine Zeit oder Lust habe, etwas nebenbei zu arbeiten, dann für die Erlaubnis Geld zahlen muss?
 
Ich arbeite Vollzeit (40 Stunden á 8 Stunden täglich) und möchte mich gern nebenbei selbstständig machen.
Jedenfalls arbeite ich 40 Stunden und ca. 1 - 2 mal im Monat am Wochenende 12 Stunden Bereitschaftsdienst. Samstag oder Sonntag.
Ich möchte nebenbei sehr gerne auch den Menschen helfen und mal stundenweise in Familien aushelfen, dass sie am Wochenende mal weggehen können, oder allgemein mal etwas für sich tun können (Friseur, oder whatever). Oft sind ja nicht mal die kleinsten Dinge für sich selbst drin.
Selbstverständlich aber nebenbei auch noch ein wenig Geld nebenbei verdienen.
Beschränken soll sich aber die Nebentätigkeit auf ca. 3 - 6 Stunden die Woche.
Grundsätzlich darf die Arbeitszeit im Wochendurchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Die reine Arbeitszeit als Freiberufler würde sich also auf einige wenige Stunden im Monat beschränken- zumindest die vergütete Zeit direkt am Kunden. Die unvergütete "Arbeitszeit" muss ja noch drauf addiert werden (Kundenaquise, Rechnungen schreiben, Anfahrzeiten etc.). Ob diese dann aber der Arbeitszeit hinzuzurechnen ist, weiss ich nicht ... ich denke offiziell eher nein; Du musst dieses aber bei Deiner zeitlichen Kalkulation bedenken.

Wie genau muss ich da vorgehen?
Ich bin mir nicht sicher, wie es dann als "Selbstständiger" neben dem Vollzeitjob anstellen muss.
Meinem AG in Kenntnis setzen ist klar, genauso ein Nebengewerbe anmelden ist auch klar.
Aber wie muss das nun weitergehen??
AG informieren, Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen...
Muss ich dann auch direkt auch Rechnungen schreiben und dem Finanzamt sämtliche Einnahmen/Ausnahmen zuschicken?
Ja, diese dienen sowohl beim AG als auch bei der Einkommens(!)steuererklärung als Nachweis des Verdienstes bzw. der Unkosten.
Oder falle ich unter Einnahmen von 400€ im Monat dann auch in den Minijobbereich??
Nein, Du hast erst mal Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit und wirst somit Einkommenssteuerpflichtig. Die Steuererklärung muss also bis zum Mai (!) gemacht werden ...ob Du nachzahlen musst wird dann festgelegt. Bedenke, dass Du ja Gesamtveranlagt wirst...Du kommst also ggf. in die Progression und musst mehr Aufwand betreiben, um Dich "arm zu rechnen". Lass Dich auf jeden Fall von einem Steuerberater fachlich beraten.
Und wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, fallen dann weitere Kosten an bis auf die Anmeldung? Also wenn ich jetzt keine Zeit oder Lust habe, etwas nebenbei zu arbeiten, dann für die Erlaubnis Geld zahlen muss?
Du solltest auf jeden Fall eine private Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Ob Abgaben an die KV und RV fällig werden weiss ich nicht- bei geringfügigen Beträgen neben einer Vollzeitstelle aber wahrscheinlich eher nicht. Sinnvoll wäre es , den weiteren Versicherungsschutz abzuklären...ist halt die Frage, ob Du auf 400,- Basis dort angestellt bist oder ob Du dieses selbständig anbietest. Bedenke, dass Du erst mal viel Aufwand beim einwerben von Kunden aufwenden musst. Hier fallen wahrscheinlich auch erst mal Ausgaben an. Überlegen musst Du auf jeden Fall, zu welchem Preis Du diese Dienstleitungen anbieten willst und kannst. Theoretisch musst Du als Freiberufler Stundensätze von 60-70 Euro realisieren...dieses zahlt allerdings kein Angehöriger. Die Frage ist halt, ob bei Stundensätzen von 10,- Euro (als Beispiel) noch was "hängen bleibt" - die Anfahrt hast Du ja auch noch!
 
...ach ja: reflektier auch kritisch, was Du überhaupt zu welchen Tageszeiten anbieten kannst: Begleitung zu Arztbesuchen in den Vormittagsstunden, Betreuung in den frühen Nachmittagsstunden ab 15 Uhr? Ich denke, dass gerade berufstätige pflegende Angehörige so ein Angebot nutzen würden...aber dafür musst Du natürlich dann Zeit haben, wenn diese selber arbeiten! Wie ist es also um Deine eigenen Zeitressourcen bzw. Arbeitszeiten bestellt?
 

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